Durchführungsbestimmungen Verbandsligen

Durchführungsbestimmungen für die Verbandsligen (Herren) für die Spielzeit 2023/24

  1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durch-führungsbestimmungen durchgeführt.

  2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine

    1. Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassen-leiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.

    2. Regelspieltag ist gemäß § 13 HFV-Spielordnung der Sonntag. Wochentagspiele sind zu-ässig, vor allem auch bei erforderlichen Nachhol- oder Wiederholungsspielen. Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag).

    3. Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und in der Zeitschrift „Hessen Fußball“ veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen.

  3. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen.

  4. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.

  5. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
    Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.
    Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).

  6. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Verbandsligen erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.

  7. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
    Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsoglich auf das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

  8. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespiel-barkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durch-führungsbestimmung zu § 52 - Unbespielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
    Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.

  9. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.

  10. Ergebnismeldungen:
    Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielbrichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter. In den Fällen wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gast-gebenden Verein in der früheren gewohnten Weise telefonisch gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spiel-schluss.

  11. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
    Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fussball.de, durch die Vereine der Verbandsligen zu pflegen.

  12. Auf die Beachtung folgender Paragrafen der Spielordnung wird explizit hingewiesen

    1. Rahmenbedingungen 5. und 6.Spielklasse (§ 28)
      Trainer/innen der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga)
      Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
      Der Nachweis dieser Trainerlizenz ist dem jeweiligen Klassenleiter bis zum ersten Spieltag jeder Saison unaufgefordert vorzulegen.
      Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben.

    2. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fort-gesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flut-lichtanlage zu Ende geführt werden.

    3. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV - ordnungsgemäßer Platzaufbau wird besonders hingewiesen.

Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Hier können Sie die Durchführungsbestimmungen als PDF-Datei herunterladen