Hinweise aus dem Kreisfußballausschuss
Nachweis der Spielberechtigung
Es gibt offensichtlich immer noch Spielerlisten ohne Foto. Dies ist nach § 39 SPO zwingend erforderlich:
§ 39 Nachweis der Spielberechtigung
4. Der Nachweis der Spielberechtigung erfolgt über die im DFBnet hinterlegten Daten, wobei im DFBnet • Lichtbild • Name und Vorname(n) • Geburtstag • Beginn der Spielberechtigung, eventuell ihre Befristung • Registriernummer des Ausstellers • Name und FIFA-ID des Vereins • FIFA-ID des Spielers hinterlegt sind.
5. Der Nachweis der Spielberechtigung erfolgt über die im DFBnet hinterlegten Daten, wobei zum Zwecke des Nachweises im DFBnet zwingend ein Lichtbild des Spielers im Sinne der Nr. 2 hinterlegt sein muss.
6. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung durch Vorlage eines Ausdrucks der Spielberechtigungsliste mit Lichtbild des jeweiligen Spielers oder durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines geführt werden.
Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben sind die Vereine nach § 31 STO zu bestrafen.
Mit sportlichen Grüßen
Heinz Schneider, Vorsitzender Kreissportgericht
Verkehrssicherungspflicht für das Sportgelände
Im Rahmen unserer gemeinsamen Vorrundenbesprechung am 19.07.2024 in Schupbach habe ich die anwesenden Vereinsvertreter auf eine bestehende Verkehrssicherungspflicht für ihr Sportgelände hingewiesen, der jeder Verein nachkommen muss.Diesbezüglich sende ich noch 2 weiterführende Links mit der Bitte um Beachtung:
www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/rechtliche-fragen/
www.arag.de/vereinsversicherung/sportunfall/
Mit sportlichen Grüßen
Marcus Kasteleiner, Kreisfußballwart Limburg-Weilburg
Freundschaftsspiele anmelden
Ich möchte euch darüber informieren, dass der KFA Limburg- Weilburg entschieden hat, die Durchführungsbestimmungen zu § 79 Nr.1 Spielordnung "Anmeldung von Freundschaftsspielen" zunächst nicht anzubieten! Sollte es dazu eine Änderung geben, werde ich euch informieren. Dies gilt für alle Herren- und Frauenmannschaften, sowie alle Jugenden. Das bedeutet: alle Freundschaftsspiele müssen weiterhin beim zuständigen Klassenleiter angemeldet werden.
Mit sportlichen Grüßen
Marcus Kasteleiner, Kreisfußballwart Limburg-Weilburg
AUF- UND ABSTEIGER, RICHTZAHLEN 2024/2025
Matthias Bausch klärte die Vereinsvertreter bei der Vorrundentagung zur Saison 204/2025 über die neuesten Fakten in puncto Spielgeschehen 2024/2025 auf. Hier gibt es einige Neuerungen. Das Besondere: Aus den Kreisligen A und B wird es in dieser Saison zwei Direkt-Aufsteiger geben. Damit reduziert der Fußballkreis die ansonsten zu heftige Zahl der Absteiger.
Gruppenliga Wiesbaden: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger. Richtzahl: 17. Aufstiegsrunde mit den Kreisoberligen Main-Taunus, Wiesbaden, Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg. Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Aufstieg in die Gruppenliga.
Kreisoberliga Limburg-Weilburg: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger, Richtzahl: 16. Der vor den Absteigern platzierte Verein spielt die Relegation mit dem Tabellendritten der Kreisliga A.
Kreisliga A Limburg-Weilburg: 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger, Richtzahl: 16. Der vor den Absteigern platzierte Verein spielt die Relegation mit dem Tabellendritten der Kreisliga B.
Kreisliga B Limburg-Weilburg: 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger. Relegation mit den Tabellenzweiten der Kreisligen C1, C2 und C3. Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Verbleib/Aufstieg.
Kreisligen C Limburg-Weilburg: Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger; Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger; Gruppe 3: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger.