Landkarte - Kreis Gross Gerau

Kreisfußballtag am 22.03.2024 in Biebesheim

Die Vereine des Kreises Groß-Gerau werden hiermit zum Kreisfußballtag, am Freitag, 22.03.2024, um 19 Uhr, in die Kulturhalle Biebesheim, Ludwigstr. 7, 64584 Biebesheim am Rhein, mit folgender endgültiger Tagesordnung durchgeführt:

1.    Eröffnung und Begrüßung
2.    Totenehrung
3.    Grußworte der Ehregäste
4.    Ehrungen
5.    Feststellung der Beschlussfähigkeit
6.    Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen
       a) Antrag des Kreissportgerichtes Groß-Gerau zum § 85 „Zeitstrafe für   
           Spieler“Spielord-nung (SpO)
7.    Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des
       Kreisfußballausschusses
8.    Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission
9.    Entlastung des Kreisfußballausschusses
10.  Wahl der Mitglieder des Kreisfußballausschusses mit Ausnahme des
       Kreisschiedsrichterobmannes, des Kreisjugendwartes und der weiteren
       Mitglieder nach § 52 Nr. 2 g) der Satzung
a)    Kreisfußballwart
b)    Stellvertreter
c)    Kreiskassenwart
11.  Bestätigung des Kreisschiedsrichterausschusses, mit Ausnahme des
       Kreislehrwartes sowie Bestätigung des Kreisjugendausschusses
12.  Wahl des Vorsitzenden des Kreissportgerichts
13.  Wahl der Delegierten und der Ersatzdelegierten für den Verbandstag
14.  Ortswahl des nächsten Kreisfußballtages
15.  sonstige Anträge
16.  Verschiedenes

Anträge zu den Punkten 6 und 15 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreisfußballtages beim Kreisfußballwart in schriftlicher Form mit Begründung eingehen.

Soweit in dieser Einladung die männliche Form eines Amtes oder einer Organ- oder Gremienfunktion gewählt wird, werden damit auch Amts,- Organ- oder Gremienfunktionen aller Geschlechter angesprochen.

Die Ausübung des Stimmrechts kann nur durch ein schriftlich bevollmächtigtes Vereinsmitgliederfolgen.Die schriftliche Vollmacht ist am Kreisfußballtag vorzulegen.Einer Person, die nicht Mitglied des Vereins ist,oder einem anderen Verein kann das Stimmrecht nichtübertragen werden.

Alle Vereine des Fußballkreises sind gemäß der Satzung verpflichtet am Kreisfußballtag teilzunehmen.Bei unentschuldigtem Fehlen behalte ich mir vor,eine Bestrafung nach § 16 Nr. 2 a) Strafordnung (StO) vorzunehmen.

Mitsportlichen Grüßen

Dr. Klaus Ilschner
Stellvertretender Kreisfußballwart
FußballkreisGroß-Gerau

HFV-Vereinsdialog im Kreis Groß-Gerau

Nähe zum Amateurfußball und den engen Kontakt vom Verband zur Basis - das ist es, was dem Vereinsdialog zugrunde liegt, der Teil des DFB-Masterplans im Bereich Kommunikation ist.

Im Rahmen eines direkten Vor-Ort- Gespräches beim VfB Ginsheim sollte die Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern und der Führungsspitze des Verbandes die nötigen Informationen an die Hand geben, um die Aktivitäten des HFV im Sinne der Vereine noch zielgerichteter umzusetzen.

Dies wurde gemeinsam Mitte November mit den Vereinsfunktionären des VfB Ginsheim, Mitgliedern des Kreisfußballausschusses Groß-Gerau und Mitarbeitern des HFV erörtert.