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Dillkreises

Werte Sportfreunde, Liebe Internetbesucher!

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Kreisfußballausschusses Dillenburg. Hier erfahren sie alles aktuelle und Wissenswertes über den heimischen Fußball. Kontaktdaten des Kreisfußballausschusses der Unterausschüsse und unserer Vereine, Termine für Kreismeisterschaften, Winterpokal und Pokalspiele und vieles mehr.

Ihr Martin Seidel,

Kreisfußballwart Dillenburg und sein Team

 

Sehr geehrte Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes,

der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat gemeinsam mit seinen regionalen Mitgliedsverbänden eine kostenfrei nutzbare Schiedsrichter*innen-Toolbox für die Werbung neuer Schiedsrichter*innen auf den Markt gebracht. Unter dem Motto „Alles, was dein Verein braucht, um mehr Schiedsrichter*innen zu gewinnen“, können Fußballvereine zukünftig Flyer, Postkarten und Sticker erstellen, um die lokalen Schiedsrichter*innenvereinigungen auf der Suche nach Interessierten zu unterstützen.

Hintergrund der Aktion ist, dass sich die Zahl der Unparteiischen in den Landesverbänden in den letzten Jahren als tendenziell rückläufig darstellte und die Fußballvereine somit in die Nachwuchs-Gewinnung eingebunden werden. Um es den Vereinen so unkompliziert wie möglich zu machen, wurde die Toolbox als ein einfach zu bedienender Baukasten mit verschiedenen Tools generiert. Unter anderem stehen mehrere Motive und Headlines zur Auswahl, die multimedial mit einer Corporate Identity versehen werden können, um sie zielgruppenorientiert einzusetzen. Egal ob Vereins- oder Gruppenlogo, das Motiv des Landesverbandes oder der Termin des nächsten Schiedsrichter*innen-Neulingslehrgangs: Die Toolbox bietet viele Möglichkeiten, Werbemaßnahmen in einem optisch ansprechenden Bild zu präsentieren.

Und der größte Vorteil kommt noch: Die einzigen von den Vereinen zu tragenden Kosten sind etwaige Druckkosten, die sich im Zeitalter von Social Media größtenteils als hinfällig darstellen. Die Toolbox bietet vielmehr die Möglichkeit, über verschiedene Soziale Medien Reichweite zu generieren, um möglichst viele Interessierte anzusprechen. Wer es direkt ausprobieren möchte, möge einfach diesen Link anklicken.

Dass die Toolbox ein vielversprechendes Werbemittel sein kann, haben viele Schiedsrichter*innenvereinigungen in Hessen bereits erfahren, da in den Kreisen teilweise schon für die Neulingslehrgänge mit Werbemaßnahmen geworben wurde und die Zahl der Anmeldungen sich im Jahr 2022 auf einem sehr guten Niveau bewegt. Um dieses Niveau beizubehalten, sind nun die Vereine gefragt, die die Toolbox mit Leben füllen und somit ihren Beitrag zur Schiedsrichter*innengewinnung auf Kreisebene leisten können. Denn: "KEIN Spiel OHNE Schiedsrichter*in".

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Medien und Kommunikation

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Liebe Vereine des Hessischen Fußball-Verbandes,

am gestrigen Abend zeigte die ARD eine Dokumentation über Zahlungen im deutschen Amateurfußball mit dem Titel "Milliardenspiel Amateurfußball - Wenn das Geld im Umschlag kommt", die Sendung ist über diesen Link in der Mediathek verfügbar. Darin heißt es unter anderem: „Im deutschen Amateurfußball fließt viel Geld - zum Teil an der Steuer vorbei. Pro Saison werden rund 500 Millionen Euro an Schwarzgeld gezahlt.“

In diesem Zusammenhang appelliert der Hessische Fußball-Verband, sorgsam mit den Vereinsfinanzen umzugehen und sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten. Diese sind unter anderem in der HFV-Spielordnung festgehalten. Eine Zusammenfassung zu diesem Thema sehen Sie hier.

Zahlungen an Spieler*innen in unteren Amateurligen sollten prinzipiell hinterfragt werden und können Vereine auf den falschen Weg führen. Für jeden Amateurverein sollte die Förderung des Nachwuchses und der Aufbau nachhaltiger Strukturen für das organisierte Sporttreiben im Vordergrund stehen, nicht allein der kurzfristige Erfolg einer 1. Mannschaft, verbunden mit möglicherweise höheren Investitionen. Leidenschaft, Begeisterung, Bewegung, Gemeinschaft, Spaß sowie das Vermitteln von Werten sind und bleiben die wichtigsten Aufgaben der Amateurvereine. Dafür ist regelmäßig zu sensibilisieren, um das Fundament des Breitensports zu stärken.

Vereine können natürlich selbstständig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Gelder an Spieler*innen und Trainer*innen geben. Selbstverständlich müssen die damit verbundenen Regelungen eingehalten werden. Verstöße sind von den zuständigen Behörden zu ahnden. Wir weisen unsere Vereine auf diese Risiken ausdrücklich hin, auch auf die Risiken bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Leider gibt es immer wieder Beispiele von Vereinen, die Zahlungsverpflichtungen eingehen und diese gegenüber ihren Spieler*innen und Trainer*innen nicht dauerhaft nachkommen können - bis hin zur Gefährdung der Vereinsexistenz. Fatal sind Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben. Der alle drei Jahre erscheinende Sportentwicklungsbericht unterstreicht, dass nahezu ausschließlich Sportvereine in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten, die Zahlungen an Sportler*innen leisten.

Alle Vereine sind vor diesem Hintergrund zu vernünftigem und angemessenem wirtschaftlichen Handeln angehalten. Ein gesteigertes Maß an wirtschaftlicher Vernunft in der modernen Vereinsführung ist unerlässlich. Dazu gehört, finanzielle Auswüchse einzudämmen.

Um seine Vereine bestmöglich zu unterstützen, offeriert der Hessische Fußball-Verband regelmäßig Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Finanzen an, beispielsweise Kurzschulungen zum Thema „Der Verein als Arbeitgeber“ und „Amateurverträge“. Aktuell wird auch die Online-Fortbildung mit Thema „Steuerliche Behandlung eines Fußballspieltages“ (Samstag, 29. Januar von 9 bis 13 Uhr, Anmeldeschluss ist der 24. Januar) angeboten, das Thema Steuerrecht wird am Samstag, 19. Februar von 9 bis 13 Uhr ebenfalls online behandelt. In diesem Zusammenhang ist auch das Modul der Vereinsmanager-Ausbildung „Vereine im Steuerrecht“ interessant, das am 24. und 25.6. in Grünberg veranstaltet wird und nicht nur für Lizenzanwärter offen ist.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, der HFV hilft Ihnen gerne weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Reuß, Präsident

Torsten Becker, Vizepräsident

Frank Illing, Vorsitzender des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-0

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Folgenden sehen Sie zu Ihrer Information eine Mitteilung bezüglich der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Pandemie in Hessen:

Liebe Fußballfreund*innen,

in dieser Woche hat die Hessische Landesregierung verschärfende Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus herausgegeben. Da die Hospitalisierungsrate den Wert 200 überschritten hat, ist die erste Warnstufe in Hessen in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass insbesondere die Testvorschriften und der Einsatz der 3G-Regelungen verschärft wurden.

Analog zum letzten Jahr mussten wir nach dem Sommer einen Anstieg der Infektionen verzeichnen. Damals kam der Spielbetrieb ab Ende Oktober zum Stillstand. Das möchten wir dieses Mal vermeiden. Mit dem heutigen Wissen können wir dieses Jahr aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Auch wenn die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus bei uns in Hessen wieder besorgniserregende Ausmaße annehmen, ist derzeit unser Spielbetrieb noch nicht gefährdet.

Aber wir sollten diese Entwicklung sehr ernst nehmen. Grundlegend dafür ist die exakte Beachtung und Umsetzung der jeweiligen Hygienekonzepte in allen unseren Vereinen und jeglichen Situationen. Leider liegen uns Informationen vor, dass es dabei häufig zu enormen Nachlässigkeiten kommt. Wir bitten Sie daher inständig, sämtliche behördlichen Vorgaben penibel genau zu befolgen. Es ist zu unserer aller Schutz!

Laut aktuellen behördlichen Vorgaben gilt es zu beachten, dass Sport im Freien möglich ist, wenn ein geeignetes Hygienekonzept vorliegt. Im aktuellen HFV-Hygienekonzept haben wir viele Erleichterungen vorgesehen. Wichtig ist jedoch, dass das Hygienekonzept auch Anwendung findet.

In Hallen und Innenräumen von Sportanlagen gilt die 3G+ - Regel (Geimpft, Genesen oder mit PCR-Test). Für nichtgeimpfte oder nichtgenesene Personen ist also künftig in Innenräumen ein PCR-Test notwendig, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest reicht dann nicht mehr aus. Bei Kindern und Jugendlichen genügt das Testheft der Schule als Nachweis. Dies gilt jedoch nicht für Schüler*innen und Studierende ab 18 Jahren. Inwiefern ein PCR-Test auch für Schiedsrichter*innen, Trainer*innen und Betreuungspersonal notwendig ist, klärt der HFV in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen aktuell mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationen zu Empfehlungen und Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie sehen Sie wie gewohnt permanent hier.

Diese Regelung gilt auch für Innenräume, wenn sich mehr als 25 Personen dort aufhalten (z.B. in Sportheimen) oder bei Spielen mit mehr als 1000 Zuschauern. Für eventuell veranstaltete Weihnachtsfeiern oder andere größere Zusammenkünfte von über 25 Personen in Innenräumen empfehlen wir vom Hessischen Fußball-Verband zusätzlich einen Schnelltest für alle weiteren Teilnehmenden, also auch für Geimpfte und Genesene.

Die 3G+ - Regel hat auch massive Auswirkungen auf den Trainings- und Spielbetrieb in den Hallen. Vereine müssen den Zugang streng kontrollieren und beispielsweise von begleitenden Eltern oder Zuschauern bei Hallenspielen den entsprechenden Nachweis verlangen. Ein allgemeingültiges Hygienekonzept für den Hallenfußball kann der Hessische Fußball-Verband leider nicht erstellen. Grundelemente unseres aktuellen Hygienekonzepts können zwar auch auf die Halle übertragen werden, jedoch sind die baulichen Gegebenheiten in jeder Halle unterschiedlich. Insbesondere müssten dabei Aspekte wie Lüftungsanlagen und Größe der Halle berücksichtigt werden. Daher muss ein Hygienekonzept für die Halle je nach Örtlichkeit gesondert gefasst werden.

Der Erfolg des Kampfes gegen die Pandemie wird jedoch nicht nur von der Umsetzung der Hygienekonzepte abhängen, sondern im Wesentlichen auch von einer möglichst hohen Anzahl geimpfter Spieler. Der Hessische Fussball-Verband unterstützt daher ausdrücklich die Impfkampagne der Landes- und Bundesregierung. Bitte werben Sie weiterhin in Ihren Vereinen intensiv um die Impfbereitschaft Ihrer Spieler und Vereinsmitglieder! Es ist erwiesen, dass - selbst wenn es zu sogenannten Impfdurchbrüchen kommt – sich die überwiegende Anzahl der Krankheitsverläufe im milden Bereich bewegt. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!

Wir bitten zu beachten, dass sich aufgrund der dynamischen Lage die Verordnungslage und das Testverfahren kurzfristig wieder ändern können und bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit sportlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND

Stefan Reuß

Präsident

Frank Illing

Vorsitzender des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-0

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

Liebe Sportkameradinnen,

 

liebe Sportkameraden,

 

bitte beachten Sie unten anstehende Informationen zum Ende der Wechselperiode I für Amateurspieler (Seniorenbereich & älterer A-Juniorenjahrgang bzw. älterer B-Juniorinnenjahrgang) und Vertragsspieler. Für jüngere Spielerinnen und Spieler können die Unterlagen auch nach dem 31.08.2021 eingereicht werden.

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern/innen oder Junioren des älteren A-Juniorenjahrgangs (Jahrgang 2003) bzw. Juniorinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs (Jahrgang 2005) der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Dienstag, 31. August 2021, 24.00 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle (im Foyer links um die Ecke) einwerfen. Diese Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben der Spieler in den genannten Altersklassen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zu gefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (einzig zur Fristwahrung ist eine Vorab-Übermittlung möglich).

Nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge (inklusive der dazu gehörigen Unterlagen: Vereinswechselantrag und Einschreibebeleg – Einschreiben National oder mit Rückschein - als Nachweis der Abmeldung) können als Scan an die offizielle E-Postfach-E-Mailadresse der Passstelle: pass@hfv-online.evpost.de gesendet oder als Fax werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. August 2021. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Gerne könne Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Hierbei aber keinesfalls die „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“ als Nachweis der Abmeldung auswählen, weil für einen normalen Wechsel – ohne Grund zum “Wegfall der Wartefrist“ eine Abmeldung bis zum 30.06.2020 nötig ist. Die Antragstellung – Online ist auch für nachträgliche Freigaben (Eingabe durch den aufnehmenden Verein, wenn Zustimmung schriftlich vorliegt oder die Höchstsumme bezahlt wurde) und für die Beantragung von internationalen Vereinswechseln möglich. Bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern jedoch nicht.

Besonderheiten bei Vertragsspielern:

· Keine Antragstellung-Online möglich

· Einreichung von Vereinswechselantrag und Einschreibebeleg (Einschreiben National oder mit Rückschein) per Mail, Fax oder postalisch

· Bei Nicht-EU-Bürgern müssen zudem Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden, die mindestens bis zum Vertragsende Gültigkeit haben

· Verträge unverzüglich nach Abschluss einreichen (innerhalb einer 14-Tagesfrist) – ansonsten Anerkennung nicht möglich und Bestrafung des Vereins

· Mustervertrag auf der HFV-Homepagp:

//www.hfv-online.de/service/downloads/formulare-passwesen/

· Bei bereits vollzogenem Wechsel innerhalb der aktuellen Wechselperiode (von A nach B) und Wechsel als Vertragsspieler zu C, Entrichtung Ausbildungsentschädigung von Verein C an den Verein B, wenn dieser an Verein A eine Ausbildungsentschädigung gezahlt hat

· Zusatzkosten zu den mindestens 250 € / Monat an den Spieler belaufen sich auf mindestens 1.100 € (Beiträge zur Sozialversicherung, Gebühren und ggf. unter Umständen Beiträge zur Berufsgenossenschaft) · Vertragsspieler, deren Vertrag bis einschließlich 31.08.2021 aufgelöst wurde und diese Auflösung bis zu diesem Tag beim zuständigen Landesverband eingegangen ist, können auch nach dem 31.08.2021 mit Vertrag verpflichtet werden.

· Nähere Informationen in Sachen Vertragsspieler finden Sie unter:

http://www.hfv-online.de/service/spielerpass/vertragsspieler/

Bei Fristversäumnis in Sachen Wechselunterlagen ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Januar 2022, spielberechtigt. Es sei denn, der Amateurspieler hat beim abgebenden Verein nachweislich während des laufenden Spielbetriebs länger als sechs Monate und kein Pflichtspiel ausgetragen (§ 121 Nr. 2f Spielordnung - Corona-Hemmung beachten). Wartefristenrechner anbei.

Im Namen des Passstellenteams vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten.

Mit sportlichen Grüßen

Stefan Heck

Leiter Passstelle

E-Mail: pass@hfv-online.evpost.de

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Folgenden und im Anhang sehen Sie zu Ihrer Information ein Anschreiben des HFV-Präsidenten Stefan Reuß an alle hessische Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zur Nutzung der Luca-App, die in Kürze auch an die Presse verschickt wird:

Sehr geehrte hessische Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte,

der Hessische Fußball-Verband (HFV) empfiehlt seinen Vereinen im Zuge der bevorstehenden systematischen Öffnungen von Sportanlagen in Hessen, analog zu den geltenden Verordnungen des hessischen Stufenmodells, den Einsatz der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung auf dem Vereinsgelände. Den ausführlichen Wortlaut können Sie der anhängenden Pressemeldung entnehmen.

Um die Pandemie weiterhin zu beherrschen, Fallzahlen gering zu halten und für eine erfolgreiche Kontaktnachverfolgung vor Ort mithilfe der Luca App zu sorgen, bittet der Hessische Fußball-Verband um Ihre Unterstützung und die Unterstützung der hessischen Gesundheitsämter. Bitte helfen Sie unseren Vereinen so gut es Ihnen möglich ist bei der Implementierung des Luca-Systems auf den Sportanlagen. Nur gemeinsam können wir unseren vielen tausend Vereinsmitgliedern in Hessen so ein sicheres Umfeld für die Ausübung ihrer Lieblingssportarten bieten und mit diesem wichtigen Baustein einen großen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im Namen der hessischen Fußball-Familie!

Mit sportlichen Grüßen

Stefan Reuß

Präsident HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Folgenden sehen Sie zu Ihrer Information eine Mitteilung zur heutigen Sitzung des Verbandsvorstandes, die in Kürze auch an die Presse verschickt wird:

Verbandsvorstandssitzung:

Hessischer Fußball-Verband ermöglicht Testspiele ab sofort

Im Rahmen der Verbandsvorstandssitzung des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. (HFV) am Freitagabend haben Präsidiumsmitglieder, Regionalverantwortliche und Kreisfußballwarte folgende Beschlüsse gefasst:

Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes kann unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29. Mai 2021 wieder aufgenommen werden. Dabei sind in Hinblick auf den jeweiligen möglichen Startzeitpunkt die örtlichen Besonderheiten und Vorgaben zu berücksichtigen. Zudem wird ein angemessener Trainingsvorlauf empfohlen. „Wir freuen uns, dass wir wieder auf den Platz und mit der Möglichkeit der Ausübung von Freundschaftsspielen einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen dürfen. Dies ist besonders für unsere Nachwuchskicker von großer Bedeutung “, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß. HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: „Natürlich müssen die Vereine jedoch dabei beachten, ob die örtliche Verfügungslage dies auch zulässt und diese Vorgaben auch befolgen. Hier ist das Stufenmodell entscheidend. Es muss also je nach Gebietskörperschaft darauf geachtet werden, in welcher Stufe sich der Fußballkreis befindet. Dazu ist eine Beachtung der offiziellen Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte notwendig.“.

Zudem wurde der Weg für den Pflichtspielbetrieb der Spielzeit 2021/2022 bereitet. Dieser könnte nach derzeitigem Stand durch die spielleitenden Stellen nach Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes und unter Beachtung der relevanten Rahmenterminpläne, der Vorgaben der einschlägigen Bestimmungen sowie der zuständigen Verbandsausschüsse unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage aufgenommen werden.

Da somit der Spielbetrieb ab dem 29. Mai 2021 als wieder aufgenommen gilt, tritt die Hemmung der Wartefristen ab diesem Tag zunächst wieder außer Kraft.

Pokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021

Der vom HFV organisierte Kreispokalwettbewerb der Herren der Spielzeit 2020/2021 kann über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 1. August 2021 fortgeführt werden.

Zur Teilnahme am Bitburger-Hessenpokal muss der Kreispokalsieger durch den jeweiligen Kreisfußballausschuss bis zum 1. August 2021 dem Klassenleiter des Bitburger-Hessenpokals gemeldet werden. Die Kreispokalwettbewerbe können auch in abweichenden Spielmodi weitergeführt werden, ausgenommen davon sind jedoch die Halbfinalspiele sowie das Finale. Sollte der Kreispokalsieger auf sportlichem Wege nicht rechtzeitig bis zum 1. August 2021 ermittelt werden können, kann der jeweilige Kreisfußballausschuss den Kreispokalsieger unter den zu diesem Zeitpunkt verbliebenen Teilnehmern des Wettbewerbs in eigener Zuständigkeit regeln.

Frauen

Die vom HFV organisierten und noch nicht beendeten Pokalwettbewerbe auf Verbands- und Kreisebene der Frauen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele der oben genannten Wettbewerbe, einschließlich der dazugehörigen Qualifikationsrunden, entfallen ersatzlos. Der Teilnehmer für die erste Runde des DFB-Pokals der Frauen der Spielzeit 2021/2022 wird durch Losentscheid in Zuständigkeit des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball ermittelt. Am Losentscheid nehmen die für den Hessenpokal der Frauen der Spielzeit 2020/2021 gemeldeten Mannschaften der Hessenliga sowie der hessischen Mannschaften der Regionalliga Süd der Spielzeit 2020/2021 teil. Ausgenommen hiervon sind die Mannschaften solcher Vereine, die bereits mit einer höherklassigen Mannschaft am DFB-Pokal der Spielzeit 2021/2022 teilnehmen.

B-, C- und D-Juniorinnen

Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen dieser Spielzeit findet nicht statt.

Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der B-, C-, D, und E-Juniorinnen auf Kreis- und Regionalebene können nach dem Ermessen des/der jeweils zuständige*n Pokalspielleiter*in im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

Junioren

Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie die Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie der Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren findet nicht statt. Gemäß der Entscheidung des DFB wird der DFB-Vereinspokal der A-Junioren der Spielzeit 2021/2022 mit dem Teilnehmerfeld der Spielzeit 2020/2021 gespielt.

Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der Junioren auf Kreisebene können nach dem Ermessen des jeweils zuständigen Kreisjugendausschusses und im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

Änderungen Spiel und Jugendordnung

Die Spiel und Jugendordnung wurde dahingehend modifiziert, dass die Strafen für Nichterfüllung des Unterbaus, Nichtmeldung von Spielergebnissen, Nichterfüllung der Rahmenbedingungen für die 5. und 6.Spielklassenebene und Nichterfüllung der Rahmenbedingungen für die Frauen-Hessenliga und Frauen-Verbandsliga in der Saison 2020/2021 ausgesetzt werden. Weitere Änderungen und Details dazu sind auf der HFV-Homepage hinterlegt.

HFV-Schatzmeister Ralf Viktora verkündete, dass die Aktivbeiträge der Vereine an den Hessischen Fußball-Verband für die beiden Spielzeiten 2020/2021 und 2021/2022 lediglich einmal eingezogen würden, „Die Männermannschaften haben diese Gebühr bereits entrichtet, für diese entfällt eine weitere Zahlung für die kommende Spielzeit. So kommen wir den durch die Corona-Pandemie gebeutelten Vereinen in einem weiteren Punkt entgegen und möchten so unseren Beitrag zur Erhaltung unserer Sportvereine leisten.“

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Medien und Kommunikation

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-495

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Folgenden sowie im Anhang sehen Sie zu Ihrer Information eine Mitteilung zur heutigen Sitzung des Verbandsvorstandes, die in Kürze auch an die Presse versendet wird:

HFV beschließt Regelungen zu Schnittstellenligen

Der Verbandsvorstand des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) hat nun auch im Umlaufverfahren Entscheidungen bezüglich der Wertung der bereits abgebrochenen Meisterschaftswettbewerbe der Ligen getroffen, die über eine Schnittstelle zu den von anderen Verbänden bzw. Spielklassenträgern organisierten übergeordneten Ligen verfügen. Es geht dabei um die LOTTO Hessenliga der Herren, die Hessenliga der Frauen sowie die Hessenligen der A-, B- und C- Junioren sowie B-Juniorinnen. Insofern sind folgende Entscheidungen getroffen worden:

Der Abstieg aus allen genannten Spielklassen entfällt.

Für den Fall, dass die Regionalliga Südwest der Herren, entgegen der getroffenen Ankündigung, die Meldung eines Aufsteigers für die Folgespielzeit 2021/2022 durch den HFV und eine entsprechende Teilnahme der gemeldeten Mannschaft hieran zulässt, würde der HFV diese Mannschaft nach der Quotientenregelung ermitteln. Genauso verhielte es sich für Teilnehmer eventueller Aufstiegsspiele.

Auch im Frauenbereich findet die Quotientenregelung zur Ermittlung des Aufsteigers in die Regionalliga Süd Anwendung. Verzichtet die so ermittelte Mannschaft auf eine entsprechende Meldung an die Regionalliga Süd, kann das entsprechende Recht bis zu dem sich aus dieser Tabelle ergebenden 4. Tabellenplatz weitergegeben werden.

Die Teilnehmer an den Relegationsspielen um den Aufstieg in die jeweilige Junioren-Bundesliga der A- und B-Junioren werden vom HFV anhand des letzten Tabellenstandes vor dem Abbruch der jeweiligen Hessenliga unter Anwendung der Quotientenregelung ermittelt, so dass der Erstplatzierte dieser Tabelle als entsprechender Teilnehmer gemeldet wird. Auch hier kann das Aufstiegsrecht bis zum 4. Tabellenplatz weitergegeben werden. Die gleiche Regelung gilt für die C-Junioren in Hinblick auf den Aufstieg, soweit der übergeordnete Spielklassenträger den Teilnehmer für die Folgespielzeit 2021/22 aufnimmt.

Ebenso wird die teilnehmende Mannschaft an den Relegationsspielen (Aufstiegsspielen) um den Aufstieg in die B-Juniorinnen Bundesliga Süd vom HFV anhand des letzten Tabellenstandes vor dem Abbruch der B-Juniorinnen Hessenliga unter Anwendung der Quotientenregelung im Quervergleich der vier zu Saisonbeginn gebildeten Gruppen der B-Juniorinnen Hessenliga ermittelt, so dass der Erstplatzierte dieser Tabelle als entsprechender Teilnehmer gemeldet wird. Verzichtet die so ermittelte Mannschaft auf eine entsprechende Meldung zur Teilnahme oder ist ihr aufgrund von übergeordneten Vorschriften eine Teilnahme an den Relegationsspielen zur B-Juniorinnen Bundesliga Süd verwehrt, kann das entsprechende Recht an den sich aus dieser Tabelle ergebenden 2. Tabellenplatz weitergegeben werden.

Weitere Details zu diesen Entscheidungen sehen Sie hier:

https://www.hfv-online.de/artikel/news/wertung-schnittstellenspielklassen-spielzeit-20202021-12784/

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Medien und Kommunikation

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-495

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Folgenden sehen Sie zu Ihrer Information eine Mitteilung zur DFB-Kampagne und Petition für Amateursport. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich kurz dafür Zeit nehmen und die Petition unterzeichnen könnten.

Draußen muss drin sein: DFB startet Kampagne und Petition für Amateursport

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat mit seinen Regional- und Landesverbänden eine bundesweite Petition und Kampagne für den Amateur- und Breitensport gestartet. Unter der Überschrift Draußen muss drin sein fordert die Initiative die schnellstmögliche Wiederzulassung des organisierten Sportbetriebs unter freiem Himmel, zunächst im Training, anschließend im Wettkampfbetrieb.

Nicht nur die mehr als sieben Millionen Mitglieder in rund 24.500 Vereinen des DFB sind in den nächsten drei Wochen aufgerufen, die Petition und ihr Vorhaben zu unterstützen. Auch die Mitglieder, Vereine und Verbände anderer Sportarten sowie alle Sportbegeisterten in Deutschland können mit ihrer Teilnahme an der einfach auszufüllenden Online-Petition dem Amateur- und Breitensport eine gemeinsame Stimme geben.

Seit mehr als einem halben Jahr steht der Amateursport in Deutschland nahezu still. Spiele und Wettkämpfe sind untersagt, der Trainingsbetrieb ist allenfalls unter sehr starken Einschränkungen, zum Teil gar nicht möglich. Allein im Fußball sind knapp 140.000 Mannschaften seit Oktober 2020 weitgehend zur Bewegungslosigkeit verurteilt - obwohl alle bisherigen Erkenntnisse in der Pandemie aufzeigen, dass auf dem Spielfeld nur ein äußerst geringes Ansteckungsrisiko besteht. Obwohl seit Monaten immer mehr Expert*innen aus Medizin und Wissenschaft, unter anderem aus Aerosolforschung, Epidemiologie und Sportwissenschaft, vor den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren warnen, die mit dem aktuellen Verbot des organisierten Sporttreibens einhergehen. Obwohl vor allem für Kinder und Jugendliche negative Langzeitfolgen befürchtet werden. Obwohl die im vergangenen Jahr angewendeten Hygienekonzepte gerade im Fußball gut funktioniert haben.

Die aktuelle DFB-Kampagne und die Petition sollen dabei einen wichtigen Schritt markieren. Neben umfassenden Aktivitäten im Online- und Social-Media-Bereich sollen in den kommenden Tagen unter anderem ausgewählte Standorte in Berlin vorübergehend plakatiert werden. Beim DFB-Pokalfinale am Donnerstag wird ein Riesenbanner auf der Gegentribüne im Berliner Olympiastadion für die Aktion werben. Die Petition für den Amateur- und Breitensport läuft drei Wochen.

Bereits Ende Februar hatte der DFB in einer bundesweiten Online-Umfrage ermittelt, wie es dem Amateurfußball nach einem Jahr mit der Pandemie geht. Mehr als 100.000 Menschen nahmen teil, verteilt über nahezu alle Altersgruppen. Fast alle sind Mitglieder in Amateurvereinen mit Fußballangebot. Die Ergebnisse, präsentiert im Rahmen einer live übertragenen Pressekonferenz, zeigten: Die Sehnsucht nach der Rückkehr auf den Platz ist riesig, die Herausforderungen für die Vereine sind es ebenfalls. 98 Prozent der Befragten vermissen den Amateurfußball, 96 Prozent die Aktivitäten in ihrem Verein. Besonders fehlen den Menschen die Gemeinschaft und das Gemeinschaftsgefühl (71 Prozent), noch mehr sogar als das aktive Fußballspielen selbst (68 Prozent).

Der gesellschaftliche Wert des Amateurfußballs wurde im vergangenen Jahr mit Hilfe einer wissenschaftlichen Modellrechnung in Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Fußball-Union (UEFA), dem DFB und zehn Universitäten errechnet. Basierend auf dem UEFA GROW SROI-Modell („Social Return on Invest“) beträgt die soziale und ökonomische Wertschöpfung des Amateurfußballs allein in Deutschland 13,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Diese positive Wirkung entsteht aus den Erträgen, die durch den Fußball in die Wirtschaft fließen, durch reduzierte Kosten als Folge positiver Sozialeffekte und durch die Stärkung der Gesundheit in der Gesamtbevölkerung. Das Modell quantifiziert den sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert, der deshalb entsteht, weil in 24.500 Amateurvereinen Fußball gespielt und ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Demnach senkt Fußballspielen unter anderem das Erkrankungsrisiko und damit Gesundheitskosten, wodurch 5,6 Milliarden Euro im öffentlichen Gesundheitssystem eingespart werden. Die Steigerung des subjektiven Wohlbefindens entspricht einer sozialen Wertschöpfung von 4,86 Milliarden Euro. Speziell für Kinder und Jugendliche sind Amateursportvereine wichtige soziale Tankstellen. Tankstellen, die seit Monaten kaum angezapft werden können. Auch darum muss draußen wieder drin sein.

Weiterführende Links: Zur Petition geht es hier.

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Öffentlichkeitsarbeit

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Tel: 069/ 677 282-495

Fax: 069/ 677 282-238

www.hfv-online.de

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Hessischen Fußball-Verbandes,

im Anhang sehen Sie zu Ihrer Information Orientierungshilfen zum Infektionsschutzgesetz, die in Kürze auch an die Presse versendet werden.

Die für das Infektionsschutzgesetz zuständige Bundesregierung hat bislang keine amtlichen Auslegungshinweise, die die häufig unklaren und interpretationsbedürftigen gesetzlichen Regelungen konkretisieren, veröffentlicht.

Der Hessische Fußball-Verband ergänzt daher die vom Landessportbund Hessen veröffentlichten ""Orientierungshilfen"" und bemüht sich weiterhin um offizielle Auslegungshinweise. Sobald uns diese vorliegen, werden sie veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Medien und Kommunikation

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Sehr geehrte Vereine, liebe Mitglieder und Mitarbeiter des Hessischen Fußball-Verbandes,

in der gestrigen Pressekonferenz mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier sowie Kai Klose (Hessischer Minister für Soziales und Integration) wurden aktuelle Lockerungen der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie für Hessen verkündet.

Im Anhang sehen Sie die Auslegungshinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Landessportbundes Hessen in fußballspezifischen Fragen. Wichtig ist generell, dass die Vereine mit diesen neuen Möglichkeiten weiterhin verantwortungsbewusst umgehen, um diese Lockerungen nicht zu gefährden.

Zusätzlich hat der Hessische Fußball-Verband direkt für Sonntag, den 7. März.2021 von 17:00 - 18:30 Uhr ein Online-Seminar angesetzt. Unter dem Titel „Aktuelle Fragestunde zum Re-Start Kinderfußball“ werden die HFV-Präsidiumsmitglieder Frank Illing (Vorsitzender des Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung) und Carsten Well (Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses) noch einmal gemeinsam die Verordnung und die FAQs behandeln und auftretende Fragen beantworten.

Interessierte melden sich bitte bis 7. März um 15:00 Uhr mit Namen und Mailadresse unter diesem Link https://www.umfrageonline.com/s/7f50576 an. Um 16 Uhr erhalten die Teilnehmer die entsprechenden Zugangsdaten für das Webex-Portal.

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Öffentlichkeitsarbeit

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.

Sehr geehrte Vereine, Mitglieder und Mitarbeiter des Hessischen Fußball-Verbandes,

mit dieser Pressemitteilung des Hessischen Fußball-Verbandes möchten wir Sie auf aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Beschränkungen der Corona-Pandemie aufmerksam machen.

Schreiben an Landesregierung trägt Früchte:

HFV begrüßt Sportmöglichkeit für Nachwuchs

In der vergangenen Woche hat sich der Hessische Fußball-Verband im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin in einem persönlichen Brief von HFV-Präsident Stefan Reuß an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Peter Beuth (Hessischer Minister des Inneren und für Sport) und Kai Klose (Hessischer Minister für Soziales und Integration) gewandt.

Die Situation der Kinder und Jugendlichen bildete dabei einen zentralen Bestandteil. Reuß betonte, dass der Fußball hierbei einen „gesundheitsfördernden und sozialen Beitrag zum körperlichen und psychischen Wohlbefinden“ leiste und durch die lang andauernde Kontaktpause sich „viele Persönlichkeitseigenschaften (…) nicht entwickeln“ könnten.

Der HFV begrüßt daher die ab Montag gültigen Beschlüsse, die laut Presseinformation des Landes Hessen besagen: „Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen.“ Weiterhin ist die Lockerung des Freizeit- und Amateursports von bis zu fünf Personen zweier Haushalte ebenfalls ein Fortschritt.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Kinder und Jugendlichen den Sport wieder aufnehmen dürfen. Das ist uns ein ganz besonderes Anliegen, das wir explizit in unserem Schreiben an die hessische Landesregierung heraus stellten, denn es geht dabei nicht nur um die zweifellos wichtigen Bewegungsmöglichkeiten, sondern auch um psychische und soziale Auswirkungen, die die Entwicklung unserer Kinder beeinflussen“, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.

Bezüglich des Umgangs mit der aktuellen Saison 2020/21 der Senior*innen wird der HFV seine Vereine im Rahmen von Kreiskonferenzen in seine Entscheidungsfindung einbinden und Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich des weiteren Vorgehens mit der aktuellen Saison 2020/21 aufnehmen. Diese werden intern gesammelt und bilden eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für den Verbandsvorstand, der sich am 11. März mit den Entscheidungen der Politik auseinandersetzen und in einer weiteren Sitzung Beschlüsse herbeiführen wird.

Mit freundlichen Grüßen

HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.

Matthias Gast

Referent Öffentlichkeitsarbeit

Otto-Fleck-Schneise 4

60528 Frankfurt a.M.