Landkarte - Kreis Dillenburg

Unbespielbarkeit Gemeinde-/ Vereinseigener Plätze

Zusammenfassung des organisatorischen Ablaufes bei Unbespielbarkeit,
hauptsächlich für die Zeit vom 01.11. – 30.04. eines Jahres
Bei Unbespielbarkeit muss die Initiative grundsätzlich vom Platzverein ausgehen.

 

Ablauf durch Platzverein:

  • Benachrichtigung an den Platzbesichtiger*in des KFA (so früh wie möglich, ab 10:00 Uhr)
  • Benachrichtigung an Verantwortliche der Stadt/ Gemeinde. Es erfolgt eine gemeinsame Besichtigung und Entscheidung. Bei Spielgemeinschaften sind alle Plätze zu prüfen.
  • Grundsätzliche Besichtigung nur am Tage des Spiels

Nach Entscheidung:

  • Sofort telefonische Verständigung an den Klassenleiter, Klassenleiter setzt die Partie ab
  • Bei genereller Sperre durch Kommune - Benachrichtigung mit begründetem Vermerk von wem die Sperre ausgesprochen wurde
  • Die gemeldeten Ausweichplätze und Plätze bei Spielgemeinschaften sind mit zu prüfen und in die Entscheidung mit einzubeziehen


Zeitlicher Ablauf und Maßnahme des Platzvereins:

  • Erfolgt Unbespielbarkeit, ist diese bis 11:00 Uhr dem Klassenleiter mitzuteilen.
  • Danach sofort den Spielgegner benachrichtigen, damit die Anreise noch gestoppt werden kann.
  • DFBnet-Eingabe erfolgt durch den Klassenleiter.
  • Zwischen 11:00 und 13:00 Uhr sollte der Platzverein unbedingt telefonisch erreichbar sein, um dem Schiedsrichter Auskunft geben zu können, ob der Platz bespielbar oder unbespielbar ist.

Kreisfußballausschuß Dillenburg

Roland Paul

Kreisfußballwart