Unbespielbarkeit Gemeinde-/ Vereinseigener Plätze
Zusammenfassung des organisatorischen Ablaufes bei Unbespielbarkeit,
hauptsächlich für die Zeit vom 01.11. – 30.04. eines Jahres
Bei Unbespielbarkeit muss die Initiative grundsätzlich vom Platzverein ausgehen.
Ablauf durch Platzverein:
- Benachrichtigung an den Platzbesichtiger*in des KFA (so früh wie möglich, ab 10:00 Uhr)
- Benachrichtigung an Verantwortliche der Stadt/ Gemeinde. Es erfolgt eine gemeinsame Besichtigung und Entscheidung. Bei Spielgemeinschaften sind alle Plätze zu prüfen.
- Grundsätzliche Besichtigung nur am Tage des Spiels
Nach Entscheidung:
- Sofort telefonische Verständigung an den Klassenleiter, Klassenleiter setzt die Partie ab
- Bei genereller Sperre durch Kommune - Benachrichtigung mit begründetem Vermerk von wem die Sperre ausgesprochen wurde
- Die gemeldeten Ausweichplätze und Plätze bei Spielgemeinschaften sind mit zu prüfen und in die Entscheidung mit einzubeziehen
Zeitlicher Ablauf und Maßnahme des Platzvereins:
- Erfolgt Unbespielbarkeit, ist diese bis 11:00 Uhr dem Klassenleiter mitzuteilen.
- Danach sofort den Spielgegner benachrichtigen, damit die Anreise noch gestoppt werden kann.
- DFBnet-Eingabe erfolgt durch den Klassenleiter.
- Zwischen 11:00 und 13:00 Uhr sollte der Platzverein unbedingt telefonisch erreichbar sein, um dem Schiedsrichter Auskunft geben zu können, ob der Platz bespielbar oder unbespielbar ist.
Kreisfußballausschuß Dillenburg
Roland Paul
Kreisfußballwart