Durchführungsbestimmungen Lotto-Hessenliga

Durchführungsbestimmungen für die Lotto-Hessenliga (Herren) für die Spielzeit 2023/24

  1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV-Durch-führungsbestimmungen durchgeführt.

  2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:

    1. Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassen-leiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.

    2. Regelspieltag ist entgegen § 13 HFV-Spielordnung der Samstag. Wochentagspiele sind zulässig, vor allem auch bei erforderlichen Nachhol- oder Wiederholungsspielen. Die Heim-mannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag).

    3. Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und in der Zeitschrift „Hessen Fußball“ veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen.

  3. Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko § 17 HFV-Spielordnung
    Pflichtspiele, bei denen aufgrund aktueller Erkenntnisse der zuständigen Ordnungsbehörde oder des Klassenleiters die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird, können vom Klassenleiter o.V.i.A. bis zu vier Tage vor dem Spieltermin auf einen möglichst in der Nähe liegenden Platz, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, verlegt werden. Darüber hinaus kann auch aus vorgenannten Gründen eine Terminänderung erfolgen.

  4. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen.

  5. Die Vereine sind verpflichtet am gemeinsamen Liga-Sponsoring der LOTTO-Hessenliga teil-zunehmen und eine Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga mit dem HFV abzu-schließen, welche grundsätzliche Voraussetzungen bezüglich der Teilnahme an der LOTTO Hessenliga sowie die relevanten Punkte der Zusammenarbeit des im Rahmen des Wett-bewerbs stattfindenden Ligasponsorings regelt. Der HFV kann die Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga vom Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung und der Erfüllung der in den vorliegenden Durch-führungsbestimmungen sowie der abzuschließenden Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga genannten Voraussetzungen abhängig machen (§ 10 SpO).

  6. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.

  7. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
    Es können maximal bis zu 20 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.

    Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).

  8. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten innerhalb der Vereine der Hessenliga erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.

  9. Trikottausch:
    Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten, muss in der Hessenliga der Gastverein, sofern erforderlich, die Trikots tauschen. Diese Absprache ist im Zusammenhang mit der Trikotwerbung des Heimvereins zu sehen.

  10. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine die durch-gängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
    Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

  11. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespiel-barkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Durchführungsbestimmung zu § 52 - Unbe-spielbarkeit des Platzes im Anhang zur Satzung und den Ordnungen) durchzuführen.
    Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.

  12. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte die übernächste Woche nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.

  13. Ergebnismeldungen:
    Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
    In den Fällen wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise telefonisch gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.

  14. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
    Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fuß-ball.de, durch die Vereine der Lotto Hessenliga zu pflegen.

  15. Auf die Beachtung folgender Paragrafen der Spieordnung wird explizit hingewiesen

    1. Rahmenbedingungen 5. und 6.Spielklasse (§ 28)
      Trainer/innen der fünften (Hessenliga) und sechsten (Verbandsliga)
      Spielklassenebene, die nach außen erkennbar hauptverantwortlich für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der Hessenliga- bzw. Verbandsliga-Mannschaft sind, müssen mindestens Inhaber einer gültigen Trainer-B-Lizenz sein.
      Der Nachweis dieser Trainerlizenz ist dem jeweiligen Klassenleiter bis zum ersten Spieltag jeder Saison unaufgefordert vorzulegen.
      Dieser Trainer ist im Vereinsmeldebogen und auf dem elektronischen Spielbericht anzugeben.

    2. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fort-gesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flut-lichtanlage zu Ende geführt werden.

    3. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV - ordnungsgemäßer Platzaufbau wird besonders hingewiesen.

     

Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 1. Juli  2023 in Kraft.

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