Fragen zum Spielbetrieb I

Mädchenfußball – Wichtige Fragen?

Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie man Spielerinnen, die im eigenen Verein keine Spielmöglichkeit in ihrer Altersklasse haben, eine Chance bieten kann, Fußball zu spielen.

Nachstehend stellen wir die Varianten vor, die die Jugendordnung bietet:

Anfrage: Ein Mädchen spielt schon seit Jahren in unserem Verein in der Jungenmannschaft mit, möchte nun aber auch in einer reinen Mädchenmannschaft spielen. Unser Verein hat aber keine Mädchenmannschaft. Was können wir tun?

Ziel: Die Spielerin soll ihrem Stammverein erhalten bleiben und dennoch die Möglichkeit bekommen, in einer reinen Mädchenmannschaft zu spielen.


Gastspielerlaubnis (§14 der JO, Punkt 10)
Mädchen, die in ihrem Stammverein in Jungenmannschaften spielen, weil sie dort keine andere Spielmöglichkeit haben, können mit der sogenannten Gastspielerlaubnis ihres Stammvereins zusätzlich die Spielberechtigung für eine reine Mädchenmannschaft in einem anderen Verein erhalten. Die Gastspielerlaubnis ist für ein Jahr gültig und das Mitwirken in anderen Mädchenmannschaften ist währenddessen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für alle Altersklassen sowie für alle Freundschafts- und Pflichtspiele und die Hallenrunde.

Anfrage: Ein fußballbegeistertes Mädchen hat in ihrem Umkreis keine Möglichkeit in einer Mädchenmannschaft zu spielen, da keine geeignete Mannschaft in ihrer
Altersklasse vorhanden ist. Was ist zu tun?

Ziel: Das Mädchen soll trotzdem eine Spielmöglichkeit erhalten und kann in der Jungenmannschaft ihres Vereins eingesetzt werden.


Spielen in Jungenmannschaften (§14 der JO, Punkt 5)
Mädchen ist es gestattet, bis einschließlich der B-Junioren, in Jungenmannschaften zu spielen. In den Altersklassen bis einschließlich der C-Juniorinnen dürfen die
Spielerinnen ein Jahr älter sein als die männlichen Spieler. Die B- und C- Mädchen benötigen für den Einsatz in Jungenmannschaften die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.


Anfrage: Ein Verein meldet eine Mädchenmannschaft im C-Juniorinnen-Spielbetrieb an. Welche Mädchen aus welchen Altersklassen dürfen letztlich mitspielen? Die Altersklassen sind in der Mädchenspielordnung (JO §14) festgelegt.

ALTERSKLASSE  STICHTAG  SPIELZEIT
B –Juniorinnen  01.01.1994  2 x 40 Minuten
C –Juniorinnen  01.01.1996  2 X 35 Minuten
D –Juniorinnen  01.01.1998  2 X 30 Minuten
E -Juniorinnen   01.01.2000  2 X 25 Minuten


Der Einsatz von Spielerinnen einer jüngeren Altersklasse in der nächsthöheren Altersklasse ist zulässig (JO §11,3). Dies sollte nach Möglichkeit aber begrenzt bleiben. Eine Rückversetzung in eine jüngere Altersklasse ist nicht möglich (JO §11,4). Der Einsatz von B-Juniorinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs in Frauenmannschaften ist gem. JO §30 möglich. Es müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

a) Vorlage des vorgeschriebenen Antragsformulars sowie des Spielerpasses,
b) schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes.

Die Antragsunterlagen sind der Verbandsgeschäftsstelle vorzulegen. Die Spielberechtigung für die B-Juniorinnenmannschaft bleibt daneben bestehen.

Anfrage: Ein Mädchen wechselt zu einem anderen Verein und wird von dem abgebenden Verein gesperrt. Gibt es noch eine Variante, um den frühzeitigen Einsatz des Mädchens im neuen Verein sprich die Freigabe zu ermöglichen?


Ausbildungsentschädigung:
Bisher gab es die Möglichkeit der Ausbildungsentschädigung nur für die Junioren.
Neu geregelt in der Jugendordnung ist die Ausbildungsentschädigung für Mädchen in §26a. Sie gilt für B- und C-Juniorinnen sowie D-Juniorinnen des älteren Jahrgangs. Wechselt ein Mädchen den Verein, kann der aufnehmende Verein die verweigerte Freigabe des abgebenden Vereins durch Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzen. Die Ausbildungsentschädigung besteht aus einem Grundbetrag und einem Ergänzungsbetrag (siehe im Einzelnen § 26a).

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