Durchführungsbestimmungen C-Junioren

Allgemeines

  • Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnung des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten.

Meisterschaft, Auf- und Abstieg

  • Der Landesmeister steigt in die Regionalliga Süd auf.  Verzichtet der Landesmeister auf den Auftstieg, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander an den jeweiligen Zweit- oder Drittplatzierten über.
  • Die letzten 3 Mannschaften der Abschlusstabelle steigen aus der Hessenliga ab. Steigt der Meister auf, gibt es einen verminderten Abstieg.
  • Steigen eine oder mehrere hessischen Mannschaften aus der Regionalliga ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Hessenliga entsprechend (insgesamt höchstens 4 Absteiger). Handelt es sich bei dem Absteiger um einen Verein dessen untere Mannschaft in der Hessenliga spielt, steigt die untere Mannschaft automatisch aus der Hessenliga ab (JO § 31/6).
  • Die 6 Meister der Gruppenligen aus der Saison 12/13 spielen unmittelbar (RTP 12/13) nach Beendigung ihrer Verbandsrunde in Hin- und Rückspielen die 3 Aufsteiger zur Hessenliga aus. Das Heimrecht wird ausgelost. Die Wertung der Spiele erfolgt nach dem Punkt- und Torsystem. Besteht nach Beendigung der regulären Spielzeit im Rückspiel Punkt- und Torgleichheit, so wird eine Verlängerung von 2x5 Minuten notwendig. Fällt auch hier keine Entscheidung, so muss ein Strafstoßschießen die Entscheidung bringen. Verzichtet ein Meister oder kann er auf Grund anderer Regelungen nicht teilnehmen, kann die Teilnahme innerhalb der Region an den nächstplatzierten Verein bis hin zu Tabellenplatz 4 übertragen werden.
  • Stichtag: 01.01.1998 und jünger. 
  • Jugendspielgemeinschaften „JSG“ können nicht in die Hessenliga aufsteigen und dürfen auch nicht an den Aufstiegsspielen teilnehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jugendspielgemeinschaften die am Ende der Saison entsprechend der Regelungen des § 15a JO in einen Jugendförderverein (JFV) übergehen. Hierbei muss der JFV von den Vereinen der JSG als Stammvereine (§ 15a Nr. 6, zweiter Absatz) getragen werden. Die entsprechende Anmeldung des JFV muss dem HFV bis zum 30.04. des laufenden Spieljahres vorliegen (§15a Nr. 4 JO) und die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme müssen erfüllt sein. In diesem Fall kann der Verbandsjugendausschuss die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zulassen.
  • Jugendfördervereine dürfen in die Hessenliga aufsteigen.
  • Zieht ein Verein eine Mannschaft in der Vor- oder Rückrunde zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus und ist somit der erste Absteiger. Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden ebenfalls mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO §37/1 und SpO §38/2.
  • Die Heimvereine können Eintritt verlangen. Erwachsene (Mann und Frau) 2,50 Euro. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sind frei.

Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen

  • Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter des Verbandsjugenausschusses. Spieltag ist grundsätzlich der Samstag. Sonntagsspiele sind möglich, sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetze werden.
  • Anträge der Vereine auf Spielverlegung können nach Verabschiedung des Spielplanes nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 10 Tage vor Spieltermin mit entsprechendem Antrag (gebührenpflichtig) und in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en, beim Klassenleiter beantragt wurde/n. Dies gilt auch für zeitliche Verlegungen des Spiele.
  • Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt.
  • Der letzte Spieltag wird zeitgleich durchgeführt.

Spielfelder

  • Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen). Die Vereine / Mannschaften sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. Spiele auf Hartplätzen sind nicht zugelassen.
  • Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen, die dem Klassenleiter für jeden Spielort vor dem Spieljahr zu melden sind. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter der Hessenliga und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen.
  • Spiele unter Flutlicht sind zugelassen.
  • Der Platzverein hat für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine werden dringend aufgefordert, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen.

Spielberechtigung und Spielbetrieb

  • Spielberechtigt für die C-Junioren Hessenliga sind alle Spieler des Jahrganges 01.01.1998 und jünger, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltag vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen namentlichen Lichtbildausweis zu legitimieren.
  • Bei Abstellen von Spielern der C-Junioren-Jahrgänge für Länder- bzw. Auswahlspiele ist in der JO des HFV geregelt, wie zu verfahren ist.

Spielbericht – Online (elektronischer Spielbericht)

  • Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen, können an diesem Spieltag nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein.
    Bei Systemausfall wird ein handgeschriebener Spielbericht verwendet. Hier sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich. (Siehe auch Punkt Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net)

Spielzeit

  • Die Spielzeit beträgt 2 x 35 Minuten.

Auswechselspieler

  • Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler in einer Spielunterbrechung ausgewechselt werden (JO § 12). Ausgewechselte Spieler dürfen nicht wieder eingewechselt werden.
  • Alle zum Einsatz kommenden Spieler müssen vor Spielbeginn in den elektronischen Spielbericht (höchstens 18 incl. 2 TW) eingetragen werden.
  • Bei der Einwechslung hat der Spieler dem Schiedsrichter eine Einwechselkarte mit seinem Namen und der Nummer mit der er auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt ist/wird, zu übergeben (die Rückennummer auf der Spielkleidung muss identisch sein). Der SR ist verpflichtet die Einwechslung im elektronischen Spielbericht zu vermerken.

Schiedsrichter

  • Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der VSA zuständig. Die Spiele werden zur Probe mit Schiedsrichter und zwei neutralen Assistenten (Gespann) besetzt. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab.
  • Der SR-Kostenausgleich wird von der Geschäftsstelle des HFV erstellt und zu gleichen Teilen mit den Vereinen abgerechnet.

Sportrechtssprechung

  • Für Vergehen im Zusammhang mit den Spielen der Hessenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend.
  • Zuständiges Rechtsorgan ist das Verbandssportgericht in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen (§ 18 StrO)

Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net

  • Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden.
  • Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des § 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18.00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach 17.00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Folgende Telefonnummern stehen zur Verfügung: Kostenfreie Telefon-Nr. 0800 – 0332638 (nur aus dem Festnetz) Handy: 069 2222 6 1111 (0,03 €/Minute) oder über WAP-Handy: www.dfbnet.org/wap.vml SMS: 33355 (0,19 € pro SMS)

Anschriftenverzeichnis und Benachrichtigungen

  • Den Vereinen wird ein Anschriftenverzeichnis zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen.
  • Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließelich über das elektronische Postfach.

Trainer

  • Bitte beachten Sie die Lizenzvorsetzungen für die Junioren Hessenligen. Den Vereinen wurden die Bestimmungen per Mail zugestellt.

Schlussbestimmungen

  • Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet.