Hinweise zu den Durchführungsbestimmungen Mädchenfußball „Norweger Modell“
Das „Norweger Modell“ bedeutet, dass die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der Anzahl ihrer Spielerinnen vor Beginn der Rundenspiele melden. Es können:
7-er, 9-er und 11-er Mannschaften
gemeldet werden.
In den Spielplänen sind die Mannschaftsgrößen aufgelistet. Muss nun ein Verein der eine 11-er Mannschaft gemeldet hat gegen einen Verein mit einer 9-er Mannschaft antreten, wird 9 : 9 gespielt. Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. Entsprechendes gilt für die 7er Mannschaften. Es ist nicht gestattet von Spiel zu Spiel die Mannschaftsgröße zu ändern. Entscheidend ist die gemeldete Mannschaftsgröße vor der Serie. In der Rückrundenbesprechung ist es allerdings möglich die Mannschaftsgröße noch zu erhöhen. Eine Reduktion der Mannschaftsgröße ist ausgeschlossen.
Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen. Für die Durchführung sind die Klassenleiter zuständig. Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen durch den jeweiligen Klassenleiter, bzw. bei Verhinderung durch den Stellvertreter. In Zweifelsfällen ist der zuständige Klassenleiter oder der Stellvertreter rechtzeitig zu befragen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten.
Hierzu ergänzend sind folgende Punkte zu beachten:
Spielfeldgröße:
Die B 11- Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen.
Die B 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe:
Die B 7 - Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe:
Die C 11-Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen.
Die C 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, analog den B 9-Juniorinnen.
Die C 7-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe:
Weitere wichtige Regelungen:
Es besteht grundsätzlich Passzwang.
Im Jugendbereich gilt auch der § 56 der SpO ( Platzordnung ) sowie der § 33 der JO des HFV, der besagt, dass Jugendspiele immer durchgeführt werden müssen (auch ohne angesetzten SR).
Die Einhaltung der Altersklassen ist verpflichtend.
Der Letzte Spieltag wird zeitgleich ausgetragen.