Kinderschutz & Kindeswohl

Liebe Freundinnen und Freunde des Fußballs,

im Herbst 2016 erschütterten Meldungen über sexuellen Missbrauch den englischen Fußball. Noch kennen wir das ganze Ausmaß nicht, aber klar ist schon jetzt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Spielerinnen und Spieler aus mindestens 55 Vereinen sind betroffen, quer durch alle Ligen, quer durch das ganze Land.

Die Situation in England macht uns bewusst, wie elementar es ist, den Kinderschutz als Daueraufgabe und Qualitätsmerkmal eines jeden Fußball- oder Sportvereins zu verstehen. England zeigt auch, wie wichtig es war, dass wir 2015 durch die Broschüre „Kinderschutz im Verein“ den 25.000 Vereinen einen Handlungsleitfaden bereitgestellt haben. Mehr als 9.000 Mal wurde die Broschüre mittlerweile angefordert. Über die große Resonanz haben wir uns sehr gefreut. Die Broschüre liegt nun in zweiter Auflage vor.

Unsere Vereine haben große Verantwortung. Für ihre Mannschaften und ihre Spielerinnen und Spieler. Und ganz besonders für die, die am meisten Schutz benötigen: unsere Kinder, unsere Mädchen und Jungen. Kinder (und deren Eltern) vertrauen darauf, dass sie in ihrem Verein, in ihrer Mannschaft und bei ihrem Trainer oder ihrer Trainerin gut aufgehoben sind. Sie vertrauen auch darauf, dass der DFB als Dachverband seine Verbände und Vereine dabei unterstützt, etwaige Risiken so weit wie möglich zu reduzieren.

Das haben wir getan. Uns ist klar, dass Prävention vor sexualisierter Gewalt nicht erst ins Auge gefasst werden darf, wenn ein konkreter Verdacht besteht. In unserer Präventionsarbeit kooperieren wir seit Jahren mit Experten und Spezialisten: dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Deutschen Sportjugend. Bereits 2010 haben wir im DFB gemeinsam mit unseren Regional- und Landesverbänden durch einen Vorstandsbeschluss ein Maßnahmenpaket zum Kinderschutz verabschiedet und umgesetzt.

DFB-Broschüre zum Kinderschutz

Kindeswohl - Verhaltenskodex & Verhaltensregeln

Beantragung eines Führungszeugnisses