Passstelle

Passstelle des Hessischen Fußball-Verbandes

Die folgende Präsentation verweist auf alle wichtigen Informationen und Tipps zu dem Vereinswechselrecht und Pass-Online, den beiden Wechselperioden sowie zu den Vorgängen und Abläufen im Jugendbereich. 

Die ausführliche Gesamtpräsentation kann hier eingesehen werden.

Die Gesamtpräsentation ist unter dem jeweiligen Reiter auf der linken Seite nochmals in seine einzelnen Bereiche unterteilt.

 

Änderungen im Passwesen zur Saison 2022/2023

 

 

FAQ - Wechselperiode II

Welche Regelungen gelten im Hinblick auf die Wechselperiode II im aktuellen Winter. Die HFV-Passstelle informiert Sie über die wichtigsten Bestimmungen in ihren FAQ.


Haben sich die Fristen im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

Die Fristen zum Vereinswechsel für den Senioren- und Jugendbereich bleiben unverändert.

Wann können die Spieler abgemeldet werden? Ist eine Abmeldung vor dem 01.12.2021 zu früh?

Hier ist zwischen dem Senioren- und dem Jugendbereich zu differenzieren.

Bei den Herren und Frauen (Amateurwechsel) gibt es keinen Beginn einer Abmeldefrist, sondern es gelten die zwei folgenden Grundsätze:    
1. Die Abmeldung muss bis zum 31.12.2021 erfolgen.    
2. Diese darf erst nach dem letzten Spiel stattfinden.    

Im Jugendbereich gilt die Abmeldefrist im Juni. Ein Wechsel mit Abmeldung außerhalb dieses Monats führt zu einer Wartefrist (für Pflichtspieleinsätze). Bei einem Wechsel mit Zustimmung: Drei Monate ab dem Tag der Abmeldung. Beim einem Wechsel ohne Zustimmung: Sechs Monate ab dem Tag der Abmeldung.

In beiden Bereichen sind mögliche Entschädigungssummen frei verhandelbar.

Wie erfolgt die Berechnung der Wartefrist? In welchen Fällen greift die 6-Monats-Regel?

Wechsel ohne Zustimmung führen zum Spielrecht 01.11.2022 (auch bei fristgerechter Abmeldung)

Aktuell ist keine Berechnung des „Wegfalls der Wartefrist“ möglich. Die Spiel- bzw. Jugendordnung wurde hinsichtlich des Wegfalls der Wartefrist (6-Monats-Regel) aufgrund möglicher Corona-bedingter Aussetzungen des Spielbetriebs angepasst. Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19 Pandemie kein Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des HFV durchgeführt worden ist bzw. wird, sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen (vgl. § 121 Nr. 2f SpO; § 27 Nr.1 JO). Derzeit ist der Spielbetrieb zwar nicht ausgesetzt, aber keiner kann derzeit vorhersagen, ob nicht doch noch eine Aussetzung erfolgen muss.
Faustregel (Stand Mitte Dezember 2021):

Jeder Spieler, der zuletzt vor dem 30.06.2021 einen Pflichtspielsatz hatte, kann ohne Wartefrist wechseln, weil die sechs nötigen sechs Monate vollumfänglich erfüllt sind (keine Zustimmung bzw. Entschädigungszahlung nötig (Besonderheiten nur bei Spielersperren und Vertragsspielern).

Sofern keine Einigung erfolgt oder die Unterlagen (insb. nachträgliche Freigaben) nicht fristegerecht  eingehen, kann eine Anpassung des Spielrechts kurz vor dem Ablauf der sechsmonatigen Inaktivität (während des laufenden Spielbetriebes) erfolgen. Hierzu bitte einfach bei der Passstelle anrufen oder eine entsprechende Mail schreiben. Sollte der Spielbetrieb, was wir alle nicht hoffen, ausgesetzt werden müssen, teilen wir Ihnen bei Wiederaufnahme die neuen Berechnungsgrundlagen mit.