Internetrecht - Vereinshomepage

Unterhält ein Verein eine eigene Homepage, so muss er verschiedene rechtliche Verpflichtungen beachten. Beispielhaft weist der Hessische Fußball-Verband auf wichtige Punkte hin:

1. IMPRESSUM

Ein Anbieter einer Homepage ist dazu verpflichtet, auf seiner Homepage ein so genanntes Impressum zu verankern. Tut er dies nicht, setzt er sich der Gefahr aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Teledienstgesetz. Dieses schreibt vor, dass schon auf der Startseite durch einen direkten Link auf ein Impressum erkennbar sein muss, wer für den Inhalt der Seite verantwortlich ist.

Das Impressum muss bei Vereinen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz des Vereins (Adresse - Postfach reicht nicht aus)
  • Telefon und gegebenenfalls Faxnummer sowie eine eMail-Adresse
  • der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB mit Namen
  • der für den Inhalt der Seiten Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes (V.i.S.d.P.)
  • Vereinsregister-Nummer beim zuständigen Amtsgericht
  • Umsatzsteueridentifikations-Nummer (sofern der Verein umsatzsteuerpflichtig ist)

Der Hinweis sollte sich, um den rechtlichen Anforderungen Genüge zu tun, auf der Startseite der Homepage befinden.

Nicht vergessen werden sollte, dass für eventuell rechtswidrige Inhalte auf der Homepage zunächst derjenige haftet, der im Impressum steh. Egal ob er von den unerlaubten Inhalten auf seiner Seite wusste oder nicht. Wer die Vorteile aus einer Webseite zieht, muss sich konsequenterweise auch die (Haftungs)Risiken zurechnen lassen.

Ein Beispiel für ein derzeit rechtssicheres Impressum finden Sie natürlich auch auf unserer Homepage www.hfv-online.de.

2. DISCLAIMER (HAFTUNGSAUSSCHLUSS)

Um nicht für den Inhalt von externen Seiten verantwortlich gemacht zu werden, sollte man einen sogenannten "Disclaimer", einen Haftungsausschluss, einfügen. Dieser sollte sich vor der Aufführung von verlinkten Seiten (Rubrik: "Links") befinden und etwa wie folgt lauten:

"Der .... (Vereinsname) bietet auf seiner Homepage LINKS zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links gilt, dass der .... (Vereinsname) keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu den Links führen."

3. INHALTE (Bilder, Texte, Logos etc.)

Viele Homepagebetreiber peppen ihre Homepage mit Texten, Bildern, Grafiken oder Musikeinspielern auf.

Gerne bedienen sich Webmaster hierbei Texten und Bildern von anderen Homepages und fügen diese auf ihrer Homepage ein. Viele Webbetreiber sind sich jedoch im Unklaren über Urheberschaft und Verwertungsrechte.

Hier ist größte Vorsicht geboten.

Zu beachten ist, dass jedes Bild, jeder Text, jede Grafik usw. einen Urheber hat und nur dieser daraus das Recht ableiten kann, über die Verwendung der Inhalte selbst zu bestimmen. Nicht selten kommt es vor, dass Rechtinhaber über Anwälte kostenpflichtige Abmahnungen erteilen. Vor der Verwendung von Bildern, Texten und Grafiken ist in jedem Fall der Verwender zu informieren. Die Verwendung des Inhaltes sollte schriftlich bestätigt werden.

Dies gilt im Übrigen auch für Logos und Namen des HFV. Sie dürfen ohne Einwilligung gleichfalls nicht einfach kopiert, verändert oder verfremdet auf Homepages eingestellt werden.

Das Logo des HFV ist urheberrechtlich geschützt und als Marke eingetragen.

Wobei es hierbei nicht unbedingt darauf ankommt, ob der jeweilige Inhalt eine eingetragene Marke ist. Auch muss der Inhalt keinen Hinweis auf das Copyright enthalten. Mittlerweile kann man davon ausgehen, dass jeder Webinhalt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers veröffentlicht werden darf.

Dies gilt auch und gerade für Kartenausschnitte. Viele Vereine wollen durch Kartenmaterial auf ihrer Homepage den Besuchern ihres Sportplatzes die Anfahrt erleichtern. Die Verwendung von Kartenmaterial auf Homepages ist jedoch regelmäßig urheberrechtlich geschützt und hat schon zu zahlreichen teuren Abmahnungen geführt.

Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist dann zu beachten, wenn ein solches Bild auf einer Homepage eingestellt werden soll. Möchte er dies nicht, kann er den Webmaster auffordern, sein Bild zu entfernen. Dieser Aufforderung sollte der Webmaster unverzüglich nachkommen.

Das Recht an der Verwertung von fast allen Musiktiteln besitzt die GEMA. Vor Verwendung eines Musikeinspielers, sollte in jedem Fall die Zustimmung der GEMA eingeholt werden.

4. GÄSTEBUCH

Das Gästebuch der Vereine wird immer öfter im Vorfeld oder im Nachgang von Fußballspielen benutzt, um Beleidigungen und Beschimpfungen gegen die gegnerische Mannschaft loszuwerden.

Hierbei vergessen viele Internet-User, dass das Internet und somit auch Gästebücher kein rechtsfreier Raum sind. Beleidigungen, Diffamierungen, Androhungen von Gewalt usw. können auf Grund von Gästebucheinträgen gleichfalls strafrechtlich verfolgt werden. In Einzelfällen kann dies ein sportrechtliches Verfahren wegen Diskriminierung und Rassismus, Beleidigung und Bedrohung oder Unsportlichkeit nach sich ziehen.

Gleichfalls kann der Homepagebetreiber zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser haftet für rechtswidrige Einträge spätestens ab Kenntnis von diesen Inhalten. Der Webmaster sollte daher regelmäßig ein Blick in sein Gästebuch/Forum werfen und gegebenenfalls Inhalte löschen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Namen, Anschriften oder eMail-Adressen von Personen eingestellt werden, die nicht explizit einer Verwendung zugestimmt haben.

Nicht vergessen sollten Internet-Hooligans hierbei, dass jeder User mit seinem Eintrag eine IP-Adresse hinterlässt über welche er zurückverfolgt werden kann.

Ich wünsche mir daher - und wegen des sportlich fairen Miteinanders - etwas mehr Zurückhaltung in Internetforen und Gästebüchern.

Eric Maas, im September 2009