Kreisoberliga:
· 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal
3 Absteiger (Richtzahl 16)
·
Relegation
mit Kreisliga A
· Sollte nach Abschluss der
Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der
Relegation
Kreisliga A:
· 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal
5 Absteiger (Richtzahl 16)
·
Relegation
mit Verlierer Entscheidungsspiel Kreisliga B
· Sollte nach Abschluss der
Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der
Relegation
Kreisliga B:
·
Gruppe
1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1
Absteiger
·
Gruppe
2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1
Absteiger
·
Die
Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen wird in
der Summe auf 32 festgeschrieben
·
Die
beiden Tabellenzweiten (wenn berechtigt für das Spiel) ermitteln in einem
Entscheidungsspiel auf neutralem Platz einen weiteren Aufsteiger in die
Kreisliga A
·
Der
Verlierer des Entscheidungsspieles bestreitet die Relegation zur Kreisliga A
·
Relegation
Kreisligen B Gr. 1 und Gr. 2 mit Kreisligen C Gr. 1 und Gr. 2
Sollte
nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 32 nicht erreicht werden,
erfolgt Auffüllung aus der Relegation.
Kreisliga C:
· Gruppe 1: 12 Mannschaften, 2 Aufsteiger
·
Gruppe
2: 12 Mannschaften, 2 Aufsteiger
·
In
den beiden Kreisligen C besteht die Möglichkeit des Spielens mit
verminderter Spielerzahl (eine Kombination des „Norweger“ Modells und des „Bernhardt“
Modells ist hierbei zulässig)