Die Punkte 1. bis
12. sind dem Spielgeschehen 2023/2024 des Hessischen Fußball-Verbandes zu
entnehmen, das den Vereinen zugestellt wurde und darin nachgelesen werden kann.
Punkte, die vom
Kreisfußballausschuss Friedberg zusätzlich zu den Durchführungsbestimmungen
hinzugefügt wurden:
13. |
Prüfung der
Spielberechtigung (Digitaler Spielerpass) a. Der
Schiedsrichter hat vor Spielbeginn zu überprüfen, ob die Vereine ihrer
Nachweispflicht nach § 39 Spielordnung ordnungsgemäß nachgekommen
sind. Die Schiedsrichter haben den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen
von hochgeladenen Bildern, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im
Sinne § 39 Spielordnung oder auf ein fehlendes Spielrecht
hinzuweisen. b. Der jeweilige
Mannschaftsverantwortliche hat die Möglichkeit in den elektronischen
Spielbericht des betreffenden Spiels Einsicht zu nehmen. Sollte ein Zugriff
nicht möglich sein, steht dem Mannschaftsverantwortlichen das Recht zu, beim
Schiedsrichter Einblick in den Ausdruck der Spielberechtigungsliste des
Spielgegners und des Spielberichts in Papierform zu nehmen. c. Der
Schiedsrichter muss geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder
Einsatzberechtigung einzelner Spieler nachgehen, indem er ihre Identität
insbesondere anhand des Lichtbildes und der Rückennummer überprüft. |
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14. |
Spielberechtigung nach einem
Einsatz in einer Mannschaft in oberen Mannschaften (Hessenliga, Verbandsliga,
Gruppenliga, Kreisoberliga oder Kreisliga) -> siehe § 61, Absatz 2 Spielordnung. Nachdem in den
vergangenen Jahren vermehrt Anfragen bezüglich der Auslegung der Definition
der letzten 4 Spiele zum § 61 Spielordnung aufgekommen sind,
hier die Klarstellung durch den Verbandsspielausschuss. Die letzten 4 Meisterschaftsspiele
sind die Spiele, die laut Spielplan, der vor dem Beginn der
Meisterschaftsrunde durch die Klassenleiter an die Vereine ausgegeben werden,
ausgewiesenen Spiele. Nur für diese
Spiele ist neben Ziffer 1 auch Ziffer 2 des § 61 Spielordnung
anzuwenden, d. h. in diesen Spielen dürfen nur die Spieler eingesetzt
werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als 6 gewerteten Rückrundenspielen
der höheren Mannschaft eingesetzt wurden. Fällt
ein Nachholspiel aus der Vor- oder Rückrunde oder ein komplett verlegter
Spieltag in den Zeitraum der letzten 4 Meisterschaftsspiele nach
Spielplan ist für den Einsatz von Spielern aus höheren Mannschaften nur
Ziffer 1 des § 61 Spielordnung zu beachten. Dies bedeutet, es
dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der
höheren Mannschaft eingesetzt wurden. |
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15. |
In der untersten
Spielklasse (Kreisliga C1 und C2) kann mit verminderter Spielerzahl
gespielt werden. Das Norweger- und auch das Bernhardt-Modell sowie beide
Modelle in Kombination können angewendet. Folgende Kernpunkte sind zu
erfüllen: · Anmeldung an Klassenleiter(in)
und Gegner bis 2 Tage vor dem Spieltag · Gespielt wird auf
Großfeld mit 9 Spielern, 2 x 35 Minuten. |
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16. |
Sollte
es in der Spielzeit 2023/24 aus Pandemie-Gründen, wie
bereits in vergangenen Spielzeiten eingetreten, zu Behinderung in der
Abwicklung der Meisterschaftsrunden kommen, so sind die jeweiligen Vorgaben
des Hessischen Fußball Verbandes bzw. des Landes Hessen und des Bundes
einzuhalten. |
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17. |
Trainer*innen-Pass Nach erfolgter
Schulung/Infoveranstaltung der betreffenden Personen jedes Vereines, der am
Spielbetrieb 2023/24 teilnimmt, ist der erhaltene Trainer*innen-Pass zu
jedem ausgetragenen Spiel von den jeweiligen Personen deutlich sichtbar zu
tragen. Zuwiderhandlung zieht eine Strafe nach sich. Die Schulungen
finden in den nächsten 3 Monaten statt. Die Vereine werden rechtzeitig
durch den KFA bzw. die Referenten informiert. Die Vereine
werden entsprechend durch den KFW informiert, wann die Schulungen komplett
durchgeführt wurden und Zuwiderhandlung bestraft wird. |
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18. |
Durchführungsbestimmungen
für Kreispokalspiele der Senioren Hinweise zu den
Pokalspielen sind im Kapitel VII der Spielordnung im § 76 Spielordnung
nachzulesen. Die
Durchführungsbestimmungen sind im „Anhang zur Satzung und den Ordnungen“
unter Kapitel 2, § 76 „Durchführungsbestimmungen für
Pokalspiel der Senioren“ hinterlegt und nachlesbar. Die
Kreispokalrunde der Herren wird als Licher-Kreisligen-Cup und
Licher-Kreispokal ausgetragen. Am
Licher-Kreisligen-Cup nehmen die Mannschaften von der KOL bis hin zur
Kreisliga C teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Cup wird bis zum
Finale ausgespielt. Zusätzlich qualifizieren sich die 4 Halbfinalisten
für den Licher-Kreispokal. Am Licher-Kreispokal
nehmen die Mannschaften von der Hessenliga bis zur Gruppenliga teil. Hinzu
kommen für das Viertelfinale die Halbfinalisten des Licher-Kreisligen-Cups. Im Fußballkreis
Friedberg wird im Falle der Torgleichheit nach der regulären Spielzeit eine
Verlängerung gespielt, sofern sich die beteiligten Vereine nicht auf
Gegenteiliges verständigt haben. Bei den
Finalspielen im Licher-Kreisligen-Cup und im Licher-Kreispokal wird zwingend,
bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit, eine Verlängerung
gespielt. |
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19. |
Durchführungsbestimmungen
für Futsal-Hallenkreismeisterschaft der Senioren Siehe das
anhängte Konzept bezüglich Futsal-Hallenkreismeisterschaft und
Futsal-Kreisligen-Hallenmeisterschaft. |
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20. |
Alle in diesen Durchführungsbestimmungen
nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den
Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer
Einzelfallbetrachtung entschieden. |