Durchführungsbestimmungen

Saison 2024/2025
 

Landkarte - Kreis Friedberg

Spielgeschehen im Kreis Friedberg

 

Die Punkte 1. bis 12. sind dem Spielgeschehen 2024/25 des Hessischen Fußball-Verbandes zu entnehmen, welche die Vereine auf der HFV-Homepage bzw. im Hessen-Fußball (digitale Form) nachlesen können.

 

Punkte, die vom Kreisfußballausschuss Friedberg zusätzlich zu den Durchführungs-bestimmungen hinzugefügt wurden:

 

13.

Prüfung der Spielberechtigung (Digitaler Spielerpass)

a.   Der Schiedsrichter hat vor Spielbeginn zu überprüfen, ob die Vereine ihrer Nachweispflicht nach § 39 Spielordnung ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Schiedsrichter haben den jeweils betroffenen Verein auf das Fehlen von hochgeladenen Bildern, das Fehlen von Ersatzlegitimationsdokumenten im Sinne § 39 Spielordnung oder auf ein fehlendes Spielrecht hinzuweisen.

b.   Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche hat die Möglichkeit in den elektronischen Spielbericht des betreffenden Spiels Einsicht zu nehmen. Sollte ein Zugriff nicht möglich sein, steht dem Mannschaftsverantwortlichen das Recht zu, beim Schiedsrichter Einblick in den Ausdruck der Spielberechtigungsliste des Spielgegners und des Spielberichts in Papierform zu nehmen.

c.   Der Schiedsrichter muss geäußerten oder bestehenden Zweifeln an der Spiel- oder Einsatzberechtigung einzelner Spieler nachgehen, indem er ihre Identität, insbesondere anhand des Lichtbildes und der Rückennummer, überprüft.

 

 

14.

Spielberechtigung nach einem Einsatz in einer Mannschaft in oberen Mannschaften (Hessenliga, Verbandsliga, Gruppenliga, Kreisoberliga oder Kreisliga)

-> siehe § 61 Spielordnung, Absatz 2.

 

Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Anfragen bezüglich der Auslegung der Definition der letzten 4 Spiele zum § 61 Spielordnung aufgekommen sind, hier die Klarstellung durch den Verbandsspielausschuss.

Die letzten 4 Meisterschaftsspiele sind die Spiele, die laut Spielplan, der vor dem Beginn der Meisterschaftsrunde durch die Klassenleiter an die Vereine ausgegeben werden, ausgewiesenen Spiele.

Nur für diese Spiele ist neben Ziffer 1 auch Ziffer 2 des § 61 Spielordnung anzuwenden, d. h. in diesen Spielen dürfen nur die Spieler eingesetzt werden, die in der Rückrunde in nicht mehr als 6 gewerteten Rückrundenspielen der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

Fällt ein Nachholspiel aus der Vor- oder Rückrunde oder ein komplett verlegter Spieltag in den Zeitraum der letzten 4 Meisterschaftsspiele nach Spielplan ist für den Einsatz von Spielern aus höheren Mannschaften nur Ziffer 1 des § 61 Spielordnung zu beachten. Dies bedeutet, es dürfen 2 Spieler eingesetzt werden, die im vorangegangenen Spiel der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

 

 

15.

In der untersten Spielklasse (Kreisliga C1 und C2) kann mit verminderter Spielerzahl gespielt werden. Das Norweger- und auch das Bernhardt-Modell sowie beide Modelle in Kombination können angewendet werden. Folgende Kernpunkte sind zu erfüllen:

·     Anmeldung an Klassenleiter(in) und Gegner bis 2 Tage vor dem Spieltag.

·     Gespielt wird auf Großfeld mit 9 Spielern, 2 x 35 Minuten.

 

 

16.

Trainer*innen-Pass

Im Oktober finden neue Schulungen statt. Die Vereine werden diesbezüglich durch die verantwortlichen Personen (Mario Bröder, Dörthe Wacker und Marvin Roos) im Detail informiert.

 

 

17.

Durchführungsbestimmungen für Kreispokalspiele der Herren

Hinweise zu den Pokalspielen sind im Kapitel VII Spielordnung im § 77 nachzulesen.

Die Durchführungsbestimmungen sind im „Anhang zur Satzung und den Ordnungen“ unter Kapitel B, zu § 77 „Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele“ hinterlegt und nachlesbar.

Die Kreispokalrunde der Herren wird als Licher Kreisligen-Cup und Licher Kreispokal ausgetragen.

Am Licher Kreisligen-Cup nehmen die Mannschaften von der KOL bis hin zur Kreisliga C teil. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Cup wird bis zum Finale ausgespielt. Zusätzlich qualifizieren sich die 4 Halbfinalisten für den Licher Kreispokal.

Am Licher Kreispokal nehmen die Mannschaften von der Hessenliga bis zur Gruppenliga teil. Hinzu kommen für das Viertelfinale die Halbfinalisten des Licher Kreisligen-Cups.

Im Fußballkreis Friedberg wird im Falle der Torgleichheit, nach der regulären Spielzeit eine Verlängerung gespielt, sofern sich die beteiligten Vereine nicht auf Gegenteiliges verständigt haben.

Bei den Finalspielen im Licher Kreisligen-Cup und im Licher Kreispokal wird zwingend, bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit, eine Verlängerung gespielt.

 

 

18.

Durchführungsbestimmungen für die Futsal-Hallenkreismeisterschaft der Herren

Die Durchführungsbestimmungen können im Ordner „Satzung und Ordnungen“ im Kapitel „Anhang zur Satzung und den Ordnungen“ § 79,2 auf Seite 12 nachgelesen werden.

 

 

19.

Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden.

 

 

Juli 2024 – Kreisfußballausschuss Friedberg