Flexibilisierung Spielbetrieb

Nachstehend aufgeführte Modelle sollen vermeiden, dass

  • Mannschaften wegen massiver Spielernot wegbrechen,
  • Spiele wegen nicht ausreichender Spielerzahl ausfallen
  • Mannschaften nach § 66 Spielordnung zwangsweise aus dem Wettbewerb ausscheiden wegen insgesamt 3 Fällen eines Spielabbruchs in Unterzahl (§ 65 Spielordnung) und/oder des Nichtantretens, genehmigtes Nichtantretens (§ 64 Spielordnung).

Weiterhin können hiermit Spielzeiten überbrückt werden, um dem Nachwuchs eine Spielmöglichkeit in nächster Saison zu erhalten.

1. Rahmenbedingungen

  1. Es wird mit 11er oder 9er Mannschaften auf Spielfeld mit normaler Größe gespielt.
    Die Mannschaftsstärke beider Mannschaften richtet sich nach der kleineren Mannschaftsstärke.
    Bei Spielen 9 gegen 9 beträgt die Spielzeit 2 x 35 Minuten.

  2. Auch Mannschaften mit verminderter Mannschaftsstärke finden nach § 26 Spielordnung Anrechnung auf SR-Pflichtsoll.

  3. Für die Anzahl der Auswechslungen gelten die Bestimmungen des § 54 Spielordnung.

  4. Sowohl im Norweger-Modell als auch im Modell „Bernhardt“ finden die §§ 60, 61 Spielordnung für alle unteren Mannschaften Anwendung.

  5. Die Kriterien für den Spielabbruch nach § 65 Spielordnung richten sich nach der Mannschaftstärke zu Beginn des Spieles.

  6. Das Ausscheiden aus dem Wettbewerb nach den Bestimmungen des § 66 Spielordnung wegen insgesamt 3 Fällen von
    • Spielabbruch in Unterzahl (§ 65 Spielordnung)
    • Nichtantreten, genehmigtes Nichtantreten (§ 64 Spielordnung)
    bleibt bestehen.

2. Modell „Reserve-Flex“

  1. Das Modell wird nur in Reserven außer Konkurrenz gespielt.

  2. Die Vereinbarung über die Mannschaftsstärke ist jederzeit (vor Saisonbeginn, auch kurz vor Spiel-beginn) möglich.
    Bei verminderter Mannschaftsstärke ist dies vor Spielbeginn von beiden Mannschaftsverantwort-lichen gemeinsam dem Schiedsrichter mitzuteilen.
    Der SR trägt das im Spielbericht unter „Sonstige Vorkommnisse“ ein. Es sollte Immer mit der maximal möglichen Mannschaftsstärke gespielt werden.
    Bei 9er-Mannschaften dürfen maximal 11 Spieler auf dem Spielbericht stehen, da sonst ein Spielen mit 11 möglich ist.

  3. § 61 Spielordnung (Einsatz von Spielern in unteren Mannschaften) findet keine Anwendung, da es in diesen Spielklassen kein Aufstiegsrecht gibt.

3. Norweger Modell

  1. Das Modell wird in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im jeweiligen Kreis gespielt.

  2. Die Mannschaftsstärke muss im Meldebogen vor der Runde angezeigt werden.
    Mannschaften, die mit verminderter Spielerzahl spielen wollen, werden der niedrigsten Spielklasse in Konkurrenz auf Kreisebene zugeordnet. Die Mannschaftsstärke in der niedrigsten Spielklasse kann zu Beginn des Jahres geändert werden.
    Mannschaften mit verminderter Stärke dürfen nicht aufsteigen.

  3. Übergeordnete Spielklassen können bis 15.06. mit Relegationsteilnehmern auf Sollgröße aufgefüllt werden, wenn eine 11er Mannschaft in das Norweger-Modell wechselt Sollten in der untersten Spielklasse in Konkurrenz, die nach Norweger-Modell spielt, maximal 4 (vier) 11-er Mannschaften zugeteilt sein, werden diese (wenn möglich) in andere Gruppen mit 11-er Mannschaften oder höhere Spielklassen integriert, um möglichst viele Spiele mit 11 gegen 11 zu spielen.

  4. Mannschaften in Konkurrenz können nach beschlossenem Spielgeschehen nicht auf das Norweger-Modell umsteigen (Spielwertung bei Rückzug, Anzahl Auf- und Absteiger) => realistische Einschätzung Vereine, Prüfung durch KFW

  5. 9er-Mannschaften werden nicht auf den Unterbau nach § 27 Spielordnung angerechnet (analog zu Reserve-SG)

4. Modell „Bernhardt“

  1. Das Modell kann nur in der untersten Spielklasse in Konkurrenz im Kreis gespielt werden.

  2. Die Genehmigung für das Spielen mit verminderter Spielerzahl wird durch den Klassenleiter mind. 2 Tage vor dem Spiel erteilt.
    Die beantragende Mannschaft darf maximal 11 Spieler auf dem Spielbericht eintragen (sonst wäre ja ein Spielen mit 11 möglich)

  3. Mannschaften, die mehr als 4 mal ein Spielen mit verminderter Anzahl beantragt haben, verlieren ihr Aufstiegsrecht, können aber weiterhin am Spielbetrieb der Spielklasse teilnehmen.

5. Anwendung und Veröffentlichung im Spielgeschehen

  1. In der untersten Spielklasse in Konkurrenz kann sowohl nach dem Norweger-Modell, dem Modell „Bernhardt“ als auch einer Kombination der beiden Modelle gespielt werden.
    Die angewendeten Spielmodelle müssen im vom HFV veröffentlichten Spielgeschehen aufgeführt sein, um Rechtssicherheit für alle Vereine der jeweiligen Spielklasse zu gewährleisten.