Auszug aus der Spielordnung (relevant für Seniorenspielbetrieb) |
§
42 Ausbleiben des Schiedsrichters 1.
Tritt bei einem Pflichtspiel der
eingeteilte Schiedsrichter oder sein Ersatzmann zur festgesetzten Zeit nicht
an, besteht für die Vereine eine Wartezeit von 45 Minuten. In dieser
Zeit müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten
Schiedsrichter zu finden. |
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Auszug aus der Jugendordnung (relevant für Juniorenspielbetrieb) |
§ 33 Leitung durch Schiedsrichter 2. Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter zur angesetzten Zeit nicht an, müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses Bemühen ohne Erfolg, muss das Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet werden, den der Platzverein zu stellen hat. Es wird auch in diesem Fall als Pflichtspiel gewertet. |
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Verhalten der beteiligten Vereine |
1.
Insbesondere in der Kreisliga C ist häufig
vorab bekannt, dass eine Besetzung mit neutralen Schiedsrichtern durch den
zuständigen Schiedsrichterausschuss aus Gründen des Schiedsrichtermangels
nicht erfolgen kann. Nach Möglichkeit werden die betroffenen Vereine hierüber am Vorabend durch
den Schiedsrichter-Ansetzer und/oder dem
Klassenleiter über das elektronische Postfach informiert. 2. Alle Vereine,
sollten über „fussball.de" am Vorabend und auch kurzfristig am Spieltag
prüfen, ob ein Schiedsrichter zugeteilt wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn
dort unter den Schiedsrichterangaben „Es liegen noch keine
Schiedsrichteransetzungsdaten vor“ ausgewiesen ist. 3. Es ist möglich, dass auch kurze Zeit vor Anstoß der neutral
angesetzte Schiedsrichter aufgrund von Verbandsvorgaben in einer höheren Liga umbesetzt
wird. Aus diesem Grund sollten die Vereine auch eine Stunde vor Spielbeginn
die Schiedsrichter-Ansetzungsdaten über fussball.de oder das DFBnet prüfen. 4. Sollte kein neutraler Schiedsrichter angesetzt sein, oder der angesetzte Schiedsrichter erscheint nicht am Spielort, greift § 42 Spielordnung. Die beteiligten Vereine müssen sich nun ernstlich bemühen und innerhalb einer Wartefrist von 45 Minuten sich auf einen Unparteiischen aus den eigenen Reihen einigen. |
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Wer kann als Unparteiischer fungieren? |
Gemäß Spielordnung darf kein
Verein folgende Personen ablehnen: „Ein anerkannter unbeteiligter
Schiedsrichter (§ 1 Schiedsrichterordnung), der sich zur Verfügung
stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Unbeteiligt ist ein
Schiedsrichter auch dann, wenn er einem Verein angehört, der in
derselben Spielklasse wie der Spielgegner spielt.“ Sollte eine solche Person nicht anwesend oder in kürzester Zeit greifbar sein, können sich die Vereine auf einen Beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter einigen (Funktionäre, Zuschauer, etc.). |
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Verfahren / Rechte des Schiedsrichters |
Bei Einigung beider Vereine auf
einen Beteiligten (Funktionär, etc.) bzw. nicht anerkannten Schiedsrichter,
haben dies die Vereine entsprechend vor dem Spiel zu dokumentieren. Die nun als Schiedsrichter fungierende Person muss sich sämtliche Aufzeichnungen der Spieldaten machen. Hierzu gehören: - Beginn und Ende des Spiels (Uhrzeit) - Dauer der Nachspielzeiten der jeweiligen Halbzeiten - Auswechslungen (mit Spielminute und Rückennummer) -
Gelbe Karten/Zeitstrafen/Feldverweise - Tore (mit Spielminute, Torschütze und Art des Tores - bspw. Strafstoßtor). Der Heimverein hat die Daten in
den Spielbericht zusammen mit der als Schiedsrichter fungierenden Person über
das DFBnet einzugeben. Bei technischen Problemen
ist der Klassenleiter über das elektronische Postfach zu informieren und ggf.
sind die Spieldaten dort zu übermitteln. Die als Schiedsrichter fungierende
Person hat Anrecht auf Schiedsrichterspesen gemäß der gültigen Spesenordnung:
Spiele der Kreisoberliga: 35 € Spiele der Kreisliga A bis Kreisliga C: 30 € Fahrtkosten werden zusätzlich in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) vergütet. Der Schiedsrichter muss hierüber eine entsprechende Quittung vorlegen. Der Heimverein hat wie üblich die Kosten zu tragen. Die Spesen sind ebenfalls im elektronischen Spielbericht im entsprechenden Feld einzutragen. |
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Verfahren bei ausbleibender Einigung der Vereine |
Sollte nach ernstlichen Bemühungen
und zwingenden Gründen und nach Ablauf der in der Spielordnung
festgeschriebenen Wartezeit von 45 Minuten keine Einigung der
Mannschaften erfolgen, kann das Spiel ausfallen. Die Vereine müssen dies dann
zwingend schriftlich dokumentieren und dem Klassenleiter unterschrieben im
elektronischen Postfach zukommen lassen (vorzugsweise per Scan oder
Lichtbild). Ebenfalls sind dort die
Wartezeiten und angestrebten ernstlichen Bemühungen der Vereine einen
Schiedsrichter zu organisieren, zu dokumentieren. Das Spiel wird anschließend durch
den Klassenleiter zeitnah neu angesetzt. Für den Juniorenbereich muss der Platzverein den Schiedsrichter (auch wenn kein ausgebildeter Unparteiischer) stellen, sollte kein neutraler SR gefunden werden. Ein Spielausfall stellt aufgrund des Ausbleibens eines neutralen SR keine Option dar. |
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Sonstiges |
Sollte gemäß DFBnet
bzw. fussball.de ein neutraler Schiedsrichter angesetzt, dieser jedoch
30 Minuten vor Spielbeginn noch nicht anwesend sein, ist der zuständige Schiedsrichteransetzer zu kontaktieren. Schiedsrichteransetzer KLB und
KLC: Ingo Becker: 0151 / 27575915 Schiedsrichteransetzer KLA und
KOL: René Filges:
0170 / 2035337 Schiedsrichteransetzer A-, C- und E-
Junioren: Denis Weitz: 0178 / 8264819 Schiedsrichteransetzer B- und D Junioren: Ingo Becker: 0151 / 27575915 |