Ausbleiben eines angesetzten Schiedsrichters

Saison 2024/2025
 

Landkarte - Kreis Friedberg

Auszug aus der Spielordnung (relevant für Seniorenspielbetrieb)

§ 42 Ausbleiben des Schiedsrichters

1.   Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter oder sein Ersatzmann zur festgesetzten Zeit nicht an, besteht für die Vereine eine Wartezeit von 45 Minuten. In dieser Zeit müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden.

 

Auszug aus der Jugendordnung (relevant für Juniorenspielbetrieb)

§ 33 Leitung durch Schiedsrichter

2.   Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter zur angesetzten Zeit nicht an, müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses Bemühen ohne Erfolg, muss das Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet werden, den der Platzverein zu stellen hat. Es wird auch in diesem Fall als Pflichtspiel gewertet.

 

Verhalten der beteiligten Vereine

1.   Insbesondere in der Kreisliga C ist häufig vorab bekannt, dass eine Besetzung mit neutralen Schiedsrichtern durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss aus Gründen des Schiedsrichtermangels nicht erfolgen kann. Nach Möglichkeit werden die betroffenen Vereine hierüber am Vorabend durch den Schiedsrichter-Ansetzer und/oder dem Klassenleiter über das elektronische Postfach informiert.

2.   Alle Vereine, sollten über „fussball.de" am Vorabend und auch kurzfristig am Spieltag prüfen, ob ein Schiedsrichter zugeteilt wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn dort unter den Schiedsrichterangaben „Es liegen noch keine Schiedsrichteransetzungsdaten vor“ ausgewiesen ist.

3.   Es ist möglich, dass auch kurze Zeit vor Anstoß der neutral angesetzte Schiedsrichter aufgrund von Verbandsvorgaben in einer höheren Liga umbesetzt wird. Aus diesem Grund sollten die Vereine auch eine Stunde vor Spielbeginn die Schiedsrichter-Ansetzungsdaten über fussball.de oder das DFBnet prüfen.

4.   Sollte kein neutraler Schiedsrichter angesetzt sein, oder der angesetzte Schiedsrichter erscheint nicht am Spielort, greift § 42 Spielordnung. Die beteiligten Vereine müssen sich nun ernstlich bemühen und innerhalb einer Wartefrist von 45 Minuten sich auf einen Unparteiischen aus den eigenen Reihen einigen.

 

Wer kann als Unparteiischer fungieren?

Gemäß Spielordnung darf kein Verein folgende Personen ablehnen:

„Ein anerkannter unbeteiligter Schiedsrichter (§ 1 Schiedsrichterordnung), der sich zur Verfügung stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Unbeteiligt ist ein Schiedsrichter auch dann, wenn er einem Verein angehört, der in derselben Spielklasse wie der Spielgegner spielt.“

Sollte eine solche Person nicht anwesend oder in kürzester Zeit greifbar sein, können sich die Vereine auf einen Beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter einigen (Funktionäre, Zuschauer, etc.).

 

Verfahren / Rechte des Schiedsrichters

Bei Einigung beider Vereine auf einen Beteiligten (Funktionär, etc.) bzw. nicht anerkannten Schiedsrichter, haben dies die Vereine entsprechend vor dem Spiel zu dokumentieren.

Die nun als Schiedsrichter fungierende Person muss sich sämtliche Aufzeichnungen der Spieldaten machen. Hierzu gehören:

-   Beginn und Ende des Spiels (Uhrzeit)

-   Dauer der Nachspielzeiten der jeweiligen Halbzeiten

-   Auswechslungen (mit Spielminute und Rückennummer)

-   Gelbe Karten/Zeitstrafen/Feldverweise
(mit Spielminute, Rückennummer und Grund der Strafe)

-   Tore (mit Spielminute, Torschütze und Art des Tores - bspw. Strafstoßtor).

Der Heimverein hat die Daten in den Spielbericht zusammen mit der als Schiedsrichter fungierenden Person über das DFBnet einzugeben. Bei technischen Problemen ist der Klassenleiter über das elektronische Postfach zu informieren und ggf. sind die Spieldaten dort zu übermitteln.

Die als Schiedsrichter fungierende Person hat Anrecht auf Schiedsrichterspesen gemäß der gültigen Spesenordnung:

Spiele der Kreisoberliga: 35 

Spiele der Kreisliga A bis Kreisliga C: 30 

Fahrtkosten werden zusätzlich in Höhe von 0,30 pro gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) vergütet. Der Schiedsrichter muss hierüber eine entsprechende Quittung vorlegen. Der Heimverein hat wie üblich die Kosten zu tragen. Die Spesen sind ebenfalls im elektronischen Spielbericht im entsprechenden Feld einzutragen.

 

Verfahren bei ausbleibender Einigung der Vereine

Sollte nach ernstlichen Bemühungen und zwingenden Gründen und nach Ablauf der in der Spielordnung festgeschriebenen Wartezeit von 45 Minuten keine Einigung der Mannschaften erfolgen, kann das Spiel ausfallen.

Die Vereine müssen dies dann zwingend schriftlich dokumentieren und dem Klassenleiter unterschrieben im elektronischen Postfach zukommen lassen (vorzugsweise per Scan oder Lichtbild).

Ebenfalls sind dort die Wartezeiten und angestrebten ernstlichen Bemühungen der Vereine einen Schiedsrichter zu organisieren, zu dokumentieren.

Das Spiel wird anschließend durch den Klassenleiter zeitnah neu angesetzt.

Für den Juniorenbereich muss der Platzverein den Schiedsrichter (auch wenn kein ausgebildeter Unparteiischer) stellen, sollte kein neutraler SR gefunden werden. Ein Spielausfall stellt aufgrund des Ausbleibens eines neutralen SR keine Option dar.

 

Sonstiges

Sollte gemäß DFBnet bzw. fussball.de ein neutraler Schiedsrichter angesetzt, dieser jedoch 30 Minuten vor Spielbeginn noch nicht anwesend sein, ist der zuständige Schiedsrichteransetzer zu kontaktieren.

Schiedsrichteransetzer KLB und KLC: Ingo Becker: 0151 / 27575915

Schiedsrichteransetzer KLA und KOL: René Filges: 0170 / 2035337

Schiedsrichteransetzer A-, C- und E- Junioren: Denis Weitz: 0178 / 8264819

Schiedsrichteransetzer B- und D Junioren: Ingo Becker: 0151 / 27575915