Auszug aus der Spielordnung (relevant für
Seniorenspielbetrieb) |
§ 42 Ausbleiben des
Schiedsrichters 1. Tritt bei einem Pflichtspiel der eingeteilte
Schiedsrichter oder sein Ersatzmann zur festgesetzten Zeit nicht an, besteht
für die Vereine eine Wartezeit von 45 Minuten. In dieser Zeit müssen
sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten
Schiedsrichter zu finden. |
|
Auszug aus der
Jugendordnung (relevant für Juniorenspielbetrieb) |
§ 33 Leitung
durch Schiedsrichter 2.
Tritt bei einem
Pflichtspiel der eingeteilte Schiedsrichter zur angesetzten Zeit nicht an,
müssen sich die Vereine ernstlich bemühen, einen anderen unbeteiligten
Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses Bemühen ohne Erfolg, muss das
Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet
werden, den der Platzverein zu stellen hat. Es wird auch in diesem
Fall als Pflichtspiel gewertet. |
|
Verhalten der beteiligten Vereine |
1. Insbesondere in der Kreisliga C ist häufig vorab bekannt, dass eine Besetzung mit
neutralen Schiedsrichtern durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss aus
Gründen des Schiedsrichtermangels nicht erfolgen kann. Nach Möglichkeit werden die betroffenen Vereine
hierüber am Vorabend durch den Schiedsrichter-Ansetzer
und/oder dem Klassenleiter über das elektronische Postfach informiert. 2.
Alle
Vereine, sollten über „fussball.de" am Vorabend und auch kurzfristig am
Spieltag prüfen, ob ein Schiedsrichter zugeteilt wurde. Dies ist nicht der
Fall, wenn dort unter den Schiedsrichterangaben „Es liegen noch keine
Schiedsrichteransetzungsdaten vor“ ausgewiesen ist. 3.
Es
ist möglich, dass auch kurze Zeit vor
Anstoß der neutral angesetzte Schiedsrichter aufgrund von Verbandsvorgaben in
einer höheren Liga umbesetzt wird. Aus diesem
Grund sollten die Vereine auch eine Stunde vor Spielbeginn die
Schiedsrichter-Ansetzungsdaten über fussball.de oder das DFBnet
prüfen. 4. Sollte kein
neutraler Schiedsrichter angesetzt sein, oder der angesetzte Schiedsrichter
erscheint nicht am Spielort, greift § 42 Spielordnung. Die beteiligten Vereine
müssen sich nun ernstlich bemühen und innerhalb einer Wartefrist von 45 Minuten sich auf einen Unparteiischen aus
den eigenen Reihen einigen. |
|
Wer kann als Unparteiischer fungieren? |
Gemäß Spielordnung darf kein Verein folgende Personen
ablehnen: „Ein anerkannter unbeteiligter Schiedsrichter
(§ 1 Schiedsrichterordnung), der sich zur Verfügung stellt, darf
von keiner Seite abgelehnt werden. Unbeteiligt ist ein Schiedsrichter auch
dann, wenn er einem Verein angehört, der in derselben Spielklasse wie
der Spielgegner spielt.“ Sollte eine solche Person nicht anwesend oder in kürzester
Zeit greifbar sein, können
sich die Vereine auf einen Beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter
einigen (Funktionäre, Zuschauer, etc.). |
|
Verfahren / Rechte des Schiedsrichters |
Bei Einigung beider Vereine auf einen Beteiligten
(Funktionär, etc.) bzw. nicht anerkannten Schiedsrichter, haben dies die
Vereine entsprechend vor dem Spiel zu dokumentieren. Die nun als Schiedsrichter fungierende
Person muss sich sämtliche Aufzeichnungen der Spieldaten machen. Hierzu
gehören: -
Beginn und Ende des Spiels (Uhrzeit) -
Dauer der Nachspielzeiten der jeweiligen Halbzeiten -
Auswechslungen (mit Spielminute und Rückennummer) -
Gelbe Karten/Zeitstrafen/Feldverweise -
Tore (mit Spielminute, Torschütze und Art des Tores -
bspw. Strafstoßtor). Der Heimverein hat die Daten in den Spielbericht zusammen
mit der als Schiedsrichter fungierenden Person über das DFBnet
einzugeben. Bei technischen Problemen ist der Klassenleiter über das
elektronische Postfach zu informieren und ggf. sind die Spieldaten dort zu
übermitteln. Die als Schiedsrichter fungierende Person hat Anrecht auf
Schiedsrichterspesen gemäß der gültigen Spesenordnung: Spiele der Kreisoberliga: 35 € Spiele der Kreisliga A
bis Kreisliga C: 30 € Fahrtkosten werden zusätzlich in Höhe von 0,30 €
pro gefahrenen
Kilometer (kürzeste Strecke) vergütet. Der Schiedsrichter muss hierüber eine
entsprechende Quittung vorlegen. Der Heimverein hat wie üblich die Kosten zu
tragen. Die Spesen sind ebenfalls im elektronischen Spielbericht im
entsprechenden Feld einzutragen. |
|
Verfahren bei ausbleibender Einigung der Vereine |
Sollte nach ernstlichen Bemühungen und zwingenden Gründen
und nach Ablauf der in der Spielordnung festgeschriebenen Wartezeit von
45 Minuten keine Einigung der Mannschaften erfolgen, kann das Spiel
ausfallen. Die Vereine müssen dies dann zwingend schriftlich
dokumentieren und dem Klassenleiter unterschrieben im elektronischen Postfach
zukommen lassen (vorzugsweise per Scan oder Lichtbild). Ebenfalls sind dort die Wartezeiten und angestrebten
ernstlichen Bemühungen der Vereine einen Schiedsrichter zu organisieren, zu
dokumentieren. Das Spiel wird anschließend durch den Klassenleiter zeitnah
neu angesetzt. Für den Juniorenbereich muss der Platzverein den Schiedsrichter (auch
wenn kein ausgebildeter Unparteiischer) stellen, sollte kein neutraler SR
gefunden werden. Ein Spielausfall stellt aufgrund des Ausbleibens eines
neutralen SR keine Option dar. |
|
Sonstiges |
Sollte gemäß DFBnet bzw.
fussball.de ein neutraler Schiedsrichter angesetzt, dieser jedoch
30 Minuten vor Spielbeginn noch nicht anwesend sein, ist der zuständige Schiedsrichteransetzer zu kontaktieren. Schiedsrichteransetzer KLB und KLC: Ingo Becker: 0151 / 27575915 Schiedsrichteransetzer KLA und KOL: René Filges: 0170
/ 2035337 Schiedsrichteransetzer A-, C- und E- Junioren: Denis
Weitz: 0178 / 8264819 Schiedsrichteransetzer B- und D
Junioren: Ingo Becker: 0151 / 27575915 |