Landkarte - Kreis Kassel

Durchführungsbestimmungen für den Kreis Kassel (Herren) - Spielzeit 2021/22

1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFV- Durchführungsbestimmungen durchgeführt.

2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters:

a) Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.

b) Regelspieltag ist nach § 8 HFV-Spielordnung der Sonntag. Wochentagspiele sind zulässig, vor allem auch bei erforderlichen Nachhol- oder Wiederholungsspielen.

c) Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und in der Monatszeitschrift "Hessenfußball" veröffentlichten Pokalspieltermine haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf der Verbandsebene.

3. Spielsystem, Wertungsfähigkeit, Entscheidungsspiele

Gespielt wird im Modus Jeder gegen Jeden in Hin- und Rückrunde. Um eine Liga werten zu können, müssen mind. 75% der Mannschaften 50% der Spiele absolviert haben:

-Kreisoberliga = mind. 14 Teams müssen mind. 17 Spiele absolviert haben

-Kreisliga A1+A2 = mind. 11 Teams müssen mind. 13 Spiele absolviert haben

-Kreisliga B1-B3 = mind. 9 Teams müssen mind. 11 Spiele absolviert haben

In einem Entscheidungsspiel nach § 32 Spielordnung kann auch ein Absteiger ermittelt werden.

4. Spielverlegungen

a) sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen.

b) Spiele können grundsätzlich nur vorgeholt oder bis 4 Tage nach dem regulär angesetzten Termin verlegt werden

c) der Klassenleiter kann nach § 39a Nr.1 HFV-Spielordnung Spiele auch ohne Einwilligung des Platzvereins auf einem möglichst in der Nähe gelegenen Ausweichplatz ansetzen, wenn infolge Unbespielbarkeit der Platzanlage des Platzvereins bereits ein Heimspiel nicht durchgeführt werden konnte.

5. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung

Es können maximal bis zu 18 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden. Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§71 SpO).Bezüglich der Prüfung der Spielberechtigung sind die Durchführungsbestimmungen des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung zu den §§ 71, 73, 73a der Spielordnung verpflichtend. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Vereine verpflichtet sind, für Spieler ein Bild in die Spielberechtigungsliste des DFBnet hochzuladen.

6. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an den Schiedsrichter ausgezahlt. In der Kreisoberliga erfolgt ein Kostenausgleich nach Ablauf des Spieljahres.

7. Auf die Beachtung des § 56 der Spielordnung des HFV - ordnungsgemäßer Platzaufbau - wird besonders hingewiesen.

8. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

9. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 57 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zu- gelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.

10. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Anhang zur Satzung und den Ordnungen Nr. 1) durchzuführen. Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann. Bei Spielen in der Vorrunde kann das Heimrecht kurzfristig getauscht werden.

11. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte jeweils der übernächste Dienstag oder Mittwoch nach dem ausgefallenen Spiel - sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen - vorgesehen werden.

12. Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter. In den Fällen wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.

13. Eine verbindliche Kontaktaufnahme erfolgt nur über das elektronische Postfach des HFV.

14. Die Auf- und Abstiegsregelungen sowie die Durchführungsbestimmungen für alle Ligen werden als Beilage in der Monatszeitschrift "Hessenfußball" an die Vereine versandt.

Die Durchführungsbestimmungen treten ab dem 1. August 2021 in Kraft.

Niestetal, 18.07.2021

Matthias Schmelz

Kreisfußballwart Kassel