Landkarte - Kreis Rheingau Taunus

Klassenleiter anrufen

Ab 01. Oktober sind alle Schiedsrichter verpflichtet, vor Fahrtantritt zu ihren Spieleinsätzen den zuständigen Klassenleiter anzurufen und sich zu erkundigen, ob die Partie stattfindet. Diese Verpflichtung besteht bis einschließlich 31. März unabhängig von der Witterung!

Ausgenommen hiervon sind Wochentagsspiele (Montag - Freitag); bei diesen ist der Klassenleiter in der Pflicht, den Schiedsrichter (oder dessen Ansetzer) rechtzeitig über einen Spielausfall zu informieren.