1. |
Für alle
Hallentermine werden Vereine als verantwortliche Hallensekretäre
(Hallenaufsicht) vom Kreisjugendausschuss Friedberg benannt. Der angegebene
Termin ist durch den Verein wahrzunehmen. Treten die Hallensekretäre nicht
an, entscheidet die zuständige Rechtsinstanz über die Rechtsfolge. |
|
|
2. |
Der Verein ist aufgefordert, jeweils zwei
Personen als Hallensekretäre zu stellen. Bei Nichtantreten als Hallensekretär kann der
Verein bzw. die Junioren-Spielgemeinschaft aus der kommenden Hallenrunde ausgeschlossen
werden. Das Amt des Hallensekretärs darf nur von volljährigen Vereinsmitgliedern ausgeübt werden. |
|
|
3. |
Die
Hallensekretäre haben sich vor Beginn des Dienstes, während des Dienstes und
nach Beendigung des Dienstes von dem ordnungsgemäßen Zustand der Halle und
deren Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Toiletten, Tribüne, etc.) zu
überzeugen. Die Hallensekretäre sollen dazu als Letzte die Halle verlassen. Es
sind Sportschuhe mit glatter, heller, nicht färbender Sohle zu tragen. Hauptaugenmerk
ist auf die korrekte Verankerung der Tore zu legen. Mängel bzw. Schäden müssen
protokolliert und umgehend an KJW und stv. KJW gesendet
werden. |
|
|
4. |
Die Hallensekretäre sind (in Absprache mit dem Schiedsrichter) verpflichtet, die
Hallenseite, von der aus die Spiele geleitet werden, von Zuschauern und
Betreuern freizuhalten. Die beiden Stirnseiten (Torauslinien) sind
einzubeziehen. An der Außenlinie
dürfen sich nur die im Spielbericht genannten Betreuer aufhalten. Es ist
unbedingt darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen an der Linie
aufhalten. |
|
|
5. |
Die Hallensekretäre haben die Aufgabe, für einen reibungslosen und pünktlichen Ablauf des
Hallenspieltages zu sorgen. Die Hallensekretäre üben das Hausrecht, in
Absprache mit dem Hausmeister, aus. In besonderen Fällen sind sie befugt,
Personen, die nach Aufforderung nicht ihren Anweisungen folgen, aus der Halle
zu weisen. Dazu zählen unter anderem: ·
Ungebührliches Benehmen
von Mannschaften, Betreuern oder Zuschauern, ·
Betreten des Hallenbodens
mit Straßenschuhen. |
|
|
6. |
In Absprache mit dem Schiedsrichter ist unter
gewissen Voraussetzungen ein Abbruch der Veranstaltung möglich (Massive
Ausschreitungen / Schlägereien). In solchen Fällen ist Kontakt mit dem
Klassenleiter, KJW oder stv. KJW aufzunehmen. |
|
|
7. |
In Hallen mit Zeitnahme, bedienen die
Hallensekretäre die Zeitnahme. |
|
|
8. |
Futsal: · Unterstützen der
Schiedsrichter beim Zählen der kumulierten Fouls. Zähltafeln wurden
an die verantwortlichen Vereine der Halle vom KJA übergeben und sind in der
Halle vorhanden. · Überprüfen der
10 Meter-Markierung auf dem Hallenboden. Das Abkleben der
10 Meter-Linie liegt in der Verantwortung der Vereine der Halle in
Absprache mit dem Hausmeister. |