Aufgaben Hallensekretäre

Saison 2023/2024
 

Landkarte - Kreis Friedberg

 

1.

Für alle Hallentermine werden Vereine als verantwortliche Hallensekretäre (Hallenaufsicht) vom Kreisjugendausschuss Friedberg benannt. Der angegebene Termin ist durch den Verein wahrzunehmen. Treten die Hallensekretäre nicht an, entscheidet die zuständige Rechtsinstanz über die Rechtsfolge.

 

 

2.

Der Verein ist aufgefordert, jeweils zwei Personen als Hallensekretäre zu stellen.

Bei Nichtantreten als Hallensekretär kann der Verein bzw. die Junioren-Spielgemeinschaft aus der kommenden Hallenrunde ausgeschlossen werden.

Das Amt des Hallensekretärs darf nur von volljährigen Vereinsmitgliedern ausgeübt werden.

 

 

3.

Die Hallensekretäre haben sich 20 Minuten vor Beginn des Dienstes, während des Dienstes und nach Beendigung des Dienstes von dem ordnungsgemäßen Zustand der Halle und deren Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Toiletten, Tribüne, etc.) zu überzeugen. Die Hallensekretäre sollen dazu als Letzte die Halle verlassen.

Es sind Sportschuhe mit glatter, heller, nicht färbender Sohle zu tragen.

Hauptaugenmerk ist auf die korrekte Verankerung der Tore zu legen. Mängel bzw. Schäden müssen protokolliert und umgehend an KJW und stv. KJW gesendet werden.

 

 

4.

Die Hallensekretäre sind (in Absprache mit dem Schiedsrichter) verpflichtet, die Hallenseite, von der aus die Spiele geleitet werden, von Zuschauern und Betreuern freizuhalten. Die beiden Stirnseiten (Torauslinien) sind einzubeziehen.

An der Außenlinie dürfen sich nur die im Spielbericht genannten Betreuer aufhalten. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen an der Linie aufhalten.

 

 

5.

Die Hallensekretäre haben die Aufgabe, für einen reibungslosen und pünktlichen Ablauf des Hallenspieltages zu sorgen. Die Hallensekretäre üben das Hausrecht, in Absprache mit dem Hausmeister, aus. In besonderen Fällen sind sie befugt, Personen, die nach Aufforderung nicht ihren Anweisungen folgen, aus der Halle zu weisen. Dazu zählen unter anderem:

·    Ungebührliches Benehmen von Mannschaften, Betreuern oder Zuschauern,

·    Betreten des Hallenbodens mit Straßenschuhen.

 

 

6.

In Absprache mit dem Schiedsrichter ist unter gewissen Voraussetzungen ein Abbruch der Veranstaltung möglich (Massive Ausschreitungen / Schlägereien). In solchen Fällen ist Kontakt mit dem Klassenleiter, KJW oder stv. KJW aufzunehmen.

 

 

7.

In Hallen mit Zeitnahme, bedienen die Hallensekretäre die Zeitnahme.

 

 

8.

Futsal:

·    Unterstützen der Schiedsrichter beim Zählen der kumulierten Fouls.

Zähltafeln wurden an die verantwortlichen Vereine der Halle vom KJA übergeben und sind in der Halle vorhanden.

·    Überprüfen der 10 Meter-Markierung auf dem Hallenboden.

Das Abkleben der 10 Meter-Linie liegt in der Verantwortung der Vereine der Halle in Absprache mit dem Hausmeister.