Zukunftsstrategie Amateurfußball: DFBnet-Modul Pass online

05. Oktober 2018 · Top-News · von: red

Der Masterplan des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für den Amateurfußball ist bereits in seiner zweiten Runde. Als ein gemeinsames Führungs- und Steuerungselement für die Zusammenarbeit des DFB und der Landesverbände enthält er direkte sowie indirekte Maßnahmen zur Unterstützung der Amateurfußballvereine. Die Zukunftsstrategie Amateurfußball enthält 22 Themenfelder. Heute im Fokus: Das DFBnet-Modul Pass online.

Pass Online ist Bestandteil des DFBnet Passwesens und bietet seinen Besuchern und Anwendern in erster Linie die Möglichkeit, aktuelle Spielberechtigungen online abzufragen.
Daneben werden auf diesen Seiten die Vertragsspieler Ihres zuständigen Mitgliedsverbandes angezeigt. Das Wartefristen-Planspiel simuliert die Ermittlung des Spielrechts bzw. der Wartefristen, wenn alle dafür erforderlichen Parameter eingegeben werden. Hinweis: Hier wird leider meist der der Wegfall der Wartefrist wegen eines länger als sechs Monate zurückliegenden Pflichtspieleinsatzes nicht berücksichtigt (Wortlaut: § 121 Nr. 2f Spielordnung bzw. § 27 Nr. 1 Jugendordnung). Die hier verfügbaren Informationen sind ein Serviceangebot Ihres zuständigen Mitgliedsverbandes und sollen die Transparenz und die Aktualität im Bereich des Passwesens erhöhen.

Bitte beachten Sie, dass die Funktionalität zur Abfrage der Spielberechtigungen nur autorisierten Benutzern zur Verfügung steht. Aus diesem Grund benötigen Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort. Wenn Sie nicht im Besitz dieser Zugangsdaten sind, wenden Sie sich bitte an den Administrator Ihres Landesverbandes.

Warum ist Pass-online für meinen Verein interessant?
Durch die Antragsstellung online entfallen die Portokosten für Ihren Verein. Anträge werden im Verein für die Dauer von zwei Jahren archiviert und vom einen Zugangsberechtigten über das DFBnet eingestellt. Die nötigen Rechte werden über die Vereinsadministratoren vergeben.

Abmeldungen können sowohl vom abgebenden als auch vom aufnehmenden Verein ins System eingestellt werden. Diese Form der Abmeldung ersetzt den bisherigen Weg per Einschreiben, in dem die abgebenden Vereine über das E-Postfach über die Abmeldung informiert werden.  Pässe müssen bei elektronischer Abmeldung des abgebenden Vereins nicht mehr eingesendet werden, sondern werden als ungültig markiert und bleiben beim Verein.

Die Wege werden schneller, Nachrichten der Passstelle erreichen die Antragsteller auch online und die Fehlerquellen werden minimiert. Die rechtlichen Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis im elektronischen Verfahren finden Sie im § 119 der HFV-Spielordnung. Wichtig bei all diesen Neuerungen: Die Nutzung von Pass-online ist optional und das altbewährte Verfahren kann weiterhin verwenden werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.