Wiederaufnahme Spielbetrieb (VV 28.05.2021)

02. Juni 2021 · sonstige Beschlüsse · von: Thomas Kaden

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 28.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 29.05.2021 wieder aufgenommen. Ein angemessener Trainingsvorlauf wird empfohlen.


  2. Der Pflichtspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter folgenden Bedingungen wieder aufgenommen:

    1. Die noch laufenden Pokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021 können durch die spielleitenden Stellen nach eigenem Ermessen (einschließlich der Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes) und unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29.05.2021 wieder aufgenommen werden.

    2. Der Pflichtspielbetrieb der Spielzeit 2021/2022 kann durch die spielleitenden Stellen im Spieljahr 2021/2022 nach Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes und unter Beachtung der relevanten Rahmenterminpläne, der Vorgaben der einschlägigen Bestimmungen sowie der zuständigen Verbandsausschüsse unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage aufgenommen werden.


  3. In Hinblick auf die Sonderregelungen in den §§ 121 Spielordnung und 27 Jugendordnung bzgl. der Hemmung der Wartefrist während der Aussetzung des Spielbetriebs wird festgestellt, dass der Spielbetrieb im Hessischen Fußball-Verband e.V. i.S.d. der vorgenannten Regelungen mit Wirkung zum 29.05.2021 als wieder aufgenommen gilt. Die Hemmung der Wartefristen tritt daher mit Wirkung zum 29.05.2021 zunächst wieder außer Kraft.