Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 28.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 29.05.2021 wieder aufgenommen. Ein angemessener Trainingsvorlauf wird empfohlen.
- Der Pflichtspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter folgenden Bedingungen wieder aufgenommen:
- Die noch laufenden Pokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021 können durch die spielleitenden Stellen nach eigenem Ermessen (einschließlich der Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes) und unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29.05.2021 wieder aufgenommen werden.
- Der Pflichtspielbetrieb der Spielzeit 2021/2022 kann durch die spielleitenden Stellen im Spieljahr 2021/2022 nach Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes und unter Beachtung der relevanten Rahmenterminpläne, der Vorgaben der einschlägigen Bestimmungen sowie der zuständigen Verbandsausschüsse unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage aufgenommen werden.
- Die noch laufenden Pokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021 können durch die spielleitenden Stellen nach eigenem Ermessen (einschließlich der Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes) und unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29.05.2021 wieder aufgenommen werden.
- In Hinblick auf die Sonderregelungen in den §§ 121 Spielordnung und 27 Jugendordnung bzgl. der Hemmung der Wartefrist während der Aussetzung des Spielbetriebs wird festgestellt, dass der Spielbetrieb im Hessischen Fußball-Verband e.V. i.S.d. der vorgenannten Regelungen mit Wirkung zum 29.05.2021 als wieder aufgenommen gilt. Die Hemmung der Wartefristen tritt daher mit Wirkung zum 29.05.2021 zunächst wieder außer Kraft.