Der Verbandsvorstand hat im Umlaufverfahren am 25.07.2020 folgenden Beschluss gefasst:
1. | Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 01.08.2020 wieder aufgenommen. |
2. | Der Pflichtspielbetrieb (Meisterschafts- und Pokalwettbewerbe) im Zuständigkeitsgebiet des Hessi-schen Fußball-Verbandes kann unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 22.08.2020 wieder aufgenommen werden. |
3. | In Hinblick auf die Sonderregelungen in den §§ 121 Spielordnung und 27 Jugendordnung für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 bzgl. der Hemmung der Wartefrist während der Aussetzung des Spielbetriebs wird festgestellt, dass der Spielbetrieb im Hessischen Fußball-Verband e.V. i.S.d. der vorgenannten Regelungen mit Wirkung zum 01.08.2020 als wieder aufgenommen gilt. Die Hem-mung der Wartefristen tritt daher mit Wirkung zum 01.08.2020 zunächst wieder außer Kraft. |