Wiederaufnahme des Spielbetriebs und Folgen (Umlauf VV 25.07.2020)

24. August 2020 · Amtliches

Der Verbandsvorstand hat im Umlaufverfahren am 25.07.2020 folgenden Beschluss gefasst:

1.Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes wird unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 01.08.2020 wieder aufgenommen.
2.Der Pflichtspielbetrieb (Meisterschafts- und Pokalwettbewerbe) im Zuständigkeitsgebiet des Hessi-schen Fußball-Verbandes kann unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage mit Wirkung zum 22.08.2020 wieder aufgenommen werden.
3.In Hinblick auf die Sonderregelungen in den §§ 121 Spielordnung und 27 Jugendordnung für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 bzgl. der Hemmung der Wartefrist während der Aussetzung des Spielbetriebs wird festgestellt, dass der Spielbetrieb im Hessischen Fußball-Verband e.V. i.S.d. der vorgenannten Regelungen mit Wirkung zum 01.08.2020 als wieder aufgenommen gilt. Die Hem-mung der Wartefristen tritt daher mit Wirkung zum 01.08.2020 zunächst wieder außer Kraft.