Wichtiger Hinweis: Feststellung der Spielberechtigung

20. August 2015 · Allgemein · von: HFV

Mit Beginn der Saison 2015/16 wurde im Herren- und Frauenbereich eine Änderung bei der Überprüfung der Spielberechtigung eingeführt. Die Passkontrolle ist in allen Spielklassen obligatorisch. Sollte sich ein Spieler nicht durch einen gültigen Spielerpass ausweisen können, ist ein amtliches Lichtbilddokument zur Identifizierung heranzuziehen.
Dabei ist zu beachten, dass nur der Personalausweis, Führerschein oder der Reisepass zur Legitimation verwendet werden dürfen. Für Asylsuchende sind Ausnahmen in der Legitimation in Form eines mit Lichtbild versehenen Formulars „Bescheinigung über die Weiterleitung eines Asylsuchenden“ möglich.

Was bedeutet das für den Verein?
Setzt ein Verein den/ die Spieler/in ohne die erforderliche Legitimation nicht ein, zieht dies keine Folgen für den Verein nach sich. Kommt der/die Spieler/in - ohne sich wie oben beschrieben ausweisen zu können - trotzdem zum Einsatz, so ist das Spiel als verloren zu werten und der Verein mit einer Geldstrafe zu belegen.

Wir bitten die Vereine schnellstmöglich Ihre Spielerpässe vollständig (versehen mit Passfoto, Stempel und Unterschrift und zugeklebt) parat zu haben, um das Problem der Legitimation nicht aufkommen zu lassen. Auch bei einer Spielberechtigung, die zu diesem Zeitpunkt nur elektronisch vorliegt, muss sich der Spieler ausweisen. Der Bearbeitungstand durch die Passstelle ist tagesaktuell und die Spielerpässe sind verschickt, müssten also den Vereinen vorliegen. Die leidigen Verwaltungsstrafen durch fehlende oder unvollständige Spielerpässe können somit vermieden werden.