Wichtige aktuelle Informationen zur Spielrechtserteilung

17. Juli 2020 · Top-News · von: HFV

ACHTUNG: Aktuell wird in der Regel der 01.11.2020 als Spielrecht erteilt, wenn keine Freigabe vorliegt, weil die Spielordnung bzw. Jugendordnung hinsichtlich des Wegfalls der Wartefrist (6-Monats-Regel) aufgrund der Corona bedingten Aussetzung des Spielbetriebs angepasst wurde.

Foto: HFV

Sobald feststeht, wann der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann (= nötige Berechnungsgrundlage gemäß § 121 Nr. 2f SpO bzw. § 27 Nr. 1 JO), können die Berechnungen eines möglichen Wegfall der Wartefrist gemäß der genannten §§ erfolgen. Sofern daraus Korrekturen von bereits erteilten Spielberechtigungen nötig werden, erfolgen diese selbstverständlich unbürokratisch und kostenfrei. Wir werden, sobald der Termin zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs feststeht, per Mail zum Anpassungsprocedere informieren und anhand von Rechenbeispielen aufzeigen, wann ein Spielrecht angepasst werden muss.


Internationale Anträge – Weniger Unterlagen nötig und kürzere Fristen erwirkt --> Weniger Unterlagen nötig

•    Über 18 nur noch die Ausweiskopie
•    Unter 18 neben Ausweiskopie und Attest nur noch Meldebescheinigung der Eltern (vorher Meldebescheinigung Spieler und Zusatzformular)
Ab sofort werden internationale Vereinswechsel von uns zusätzlich über das FIFA-TMS-System eingegeben, so dass die Kommunikation zwischen den Nationalverbänden schneller und einfacher geschieht. Bei jedem 18-jährigen Spieler, der zuletzt im Ausland gespielt hat, wird nur noch eine Ausweiskopie benötigt und keine Zusatzdokumente mehr.
Bei den unter 18-jährigen ist neben dem ärztlichen Attest (muss nicht hochgeladen werden), nur noch zusätzlich eine Meldebescheinigung einzureichen, aus der der hiesige Wohnsitz der Eltern des Spielers hervorgeht. Somit werden die nötigen FIFA-Statuten eingehalten und kein Extraformular (To Players Parents) benötigt.


•    Kürzere Fristen – maximal zwei statt fünf Wochen – zumeist 8 Tage
Durch diesen Serviceausbau werden die Anträge wesentlich schneller vollzogen werden können. Aus Fristen von bis zu fünf Wochen, werden nun sogar bei beantragten Erstausstellungen maximal zwei Wochen in der Regel sogar nur noch 8 Tage bis zur Spielrechtserteilung. Die Antragstellung Online geleitet Sie wie gewohnt durch die Beantragung – für Sie ändert sich nichts.


Neues Online-Angebot – Hinweis zur Prüfung „Wegfall der Wartefrist“

•    Spezialfälle zur Prüfung der Passstelle melden
So wie auf der zweiten Seite des Vereinswechselantrages können Sie nun auch im Online-Verfahren uns Passstellenmitarbeiten den Hinweis mit auf den Weg geben, dass von unserer Seite der mögliche Wegfall der Wartefrist geprüft werden soll.
Bitte nutzen Sie diese Option ausschließlich bei den tatsächlich besonderen Fällen und nicht bei jedem Spieler. Insbesondere bei der Prüfung „länger als sechs Monate nicht gespielt“ ist dieser Hinweis nur nötig, wenn der Spieler in den letzten sechs Monaten ausschließlich an Freundschaftsspielen zum Beispiel in einer reinen Reserverunde außer Konkurrenz oder im AH-Spielbetrieb teilgenommen hat. Bei jedem anderen Spieler erkennen wir einen möglichen Wegfall der Wartefrist anhand eines vorgeblendeten Datums (letztes Spiel) und somit wird kein Hinweis benötigt.
Genutzt werde sollte diese Option vor allem bei Wechseln wegen fehlender Spielmöglichkeit (nach Nichtmeldung (Meldeschluss Seniorenbereich war der 05.07. im Juniorenbereich war es der 15.07.) bzw. Rückzug (Abmeldung darf nicht vor dem maßgeblichen Zeitpunkt stattfinden) oder bei Rückkehrern zum Stammverein.

Besonderer Hinweis zu Spielgemeinschaften:
Gründungen, Auflösungen, Erweiterungen von Spielgemeinschaften im Seniorenbereich führen nicht zu einem Wegfall der Wartefrist oder einem Sonderkündigungsrecht. Im Jugendbereich verlängert sich die Abmeldefrist bei Neugründung (JSG gab es vorher in diesem Altersbereich nicht) oder Erweiterung einer schon bestehenden JSG (vgl. § 27 Nr. 3 Jugendordnung; eine Zustimmung ist für den Wechsel ohne Wartefrist trotzdem erforderlich).