Wichtig! Ende der Wechselperiode II – Fristen beachten

30. Januar 2019 · Top-News · von: Stefan Heck, Leiter Passstelle

Der Hessische Fußball-Verband bittet die Vereinsvertreter, folgende Informationen zum Ende der Wechselperiode II (Seniorenbereich und älterer A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenjahrgang) zu beachten.

Foto: HFV

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern, Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – Jahrgang 2000 – oder Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs – Jahrgang 2002 - der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Donnerstag 31. Januar 2019 23:59 Uhr  auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle einwerfen (Foyer Landessportbund – nach der Eingangstür gleich links). Selbstverständlich kann für Vereinswechsel auch die Antragstellung Online genutzt werden, um die Frist zu wahren (Abmeldung hätte bis 31.12.2018 erfolgen müssen).

Die Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.
Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht bearbeitet, vorab aber zur Fristenwahrung übermittelt werden.

Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. Januar 2019. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Juli 2019 bzw. sechs Monate nach dem letzten Pflichtspieleinsatz spielberechtigt.

Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden. Eine stellvertretende Abmeldung ist in diesen Fällen nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie um eine ordnungsgemäße Abmeldung des Spielers per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein. Selbstverständlich kann die Abmeldung auch durch eine Eintragung des abgebenden Vereins auf der Passrückseite nachgewiesen werden.

Wichtig:
Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben und Vereinswechsel von aktuellen und zukünftigen Vertragsspielern nicht möglich.
Die Beantragung von internationalen Vereinswechseln kann auch über die Antragstellung Online vorgenommen werden. Unter folgenden Links sehen Sie die entsprechende Präsentation und die Übersicht zu den benötigen Zusatzdokumenten.

Neu: Im Zuge der Antragstellung Online ist es nun auch möglich Spielerfotos hochzuladen, sofern die entsprechenden Einwilligung des Spielers vorliegt. Bisher war das Hochladen des Spielerfotos nur über die Spielberechtigungsliste möglich.

Zudem kann eine Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 2001 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2003 erst zu Beginn der Saison 2019/20 (01.07.2019) erfolgen. A-Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können - ohne zusätzliche Beantragung – im Seniorenbereich eingesetzt werden.

Bitte unbedingt beachten - Anschrift der Passstelle:
E-Mail: pass@hfv-online.evpost.de (erreichbar ausschließlich aus dem E-Postfach)
Hessischer Fußball-Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
(Das Postfach des HFV als Postanschrift gibt es seit Jahren nicht mehr – die Briefe wurden bisher zum Teil noch aus Kulanz der Post zugestellt, was nun nicht mehr geschehen wird.)