Wichtig – Ende der Wechselperiode II

27. Januar 2016 · Allgemein · von: HFV

Werte Vereinsvertreter,
bitte beachten Sie folgende Informationen zum Ende der Wechselperiode II (Seniorenbereich und älterer A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenjahrgang).
Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern, Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – 97er Jahrgang – oder Spielerinnen des älteren B-Juniorinnenjahrgangs – Jahrgang 1999 - der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag 01. Februar 2016 24:00 Uhr (Fristverlängerung da der 31.01. auf einen Sonntag fällt) auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle einwerfen. Diese Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Freigaben. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht bearbeitet, vorab aber zur Fristenwahrung übermittelt werden.

Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 01. Februar 2016. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Juli 2016 bzw. sechs Monate nach dem letzten Pflichtspieleinsatz spielberechtigt.

Gerne können Sie auch die Antragstellung-Online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden. Eine stellvertretende Abmeldung ist hier nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie um eine ordnungsgemäße Abmeldung des Spielers per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein.

Wichtig: Die Antragstellung – Online ist für nachträgliche Freigaben und für die Beantragung von internationalen Vereinswechseln nicht möglich.
Zudem kann eine Erteilung des vorzeitigen Herren- bzw. Frauenspielrechts von A-Junioren des Jahrgangs 1998 und B-Juniorinnen des Jahrgangs 2000 erst zu Beginn der neuen Saison erfolgen. A-Jugendlichen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird automatisch ohne zusätzliche Beantragung ein Herrenspielrecht erteilt.

Im Namen des Passstellenteams
Stefan Heck
Leiter Passstelle
E-Mai: hefv.passstelle(at)hfv-online.evpost(dot)de