Werte des Sports: Auch Vereine können sich positionieren

29. Februar 2024 · Top-News · von: Sportjugend Hessen / red

Aktuell engagieren sich viele Menschen und Organisationen gegen rechtsextremes Gedankengut. Sie treten für Menschenrechte und unsere Demokratie ein - und damit für Themen, die für den organisierten Sport zentral sind. Der Wunsch, sich auch öffentlich dafür zu positionieren, ist bei vielen Sportorganisationen groß. Häufig gestellte offene Fragen werden im Folgenden durch die Sportjugend Hessen beantwortet:

Foto: Fairplay Hessen

Darf ein Sportverein an einer Demonstration teilnehmen?
Ja, das Recht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für Sportvereine. Der Verein muss die allgemeinen Grundrechte beachten, so wie alle anderen Teilnehmenden der Demonstration auch.

Dürfen Sportvereine und Sportorganisationen zu Kundgebungen und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus aufrufen?
Ja, gemeinnützige (Sport-)Vereine dürfen sich zu (tages-)politischen Themen positionieren und auch zu Kundgebungen gegen Rechtsextremismus aufrufen. Sie sind zwar parteipolitisch neutral, aber nicht gesellschaftspolitisch neutral. Sportvereine als Teil unserer Gesellschaft dürfen sich gesellschaftspolitisch äußern und leisten mit ihrer Positionierung einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Demokratie. Die Vereinskultur selbst basiert auf demokratischen Grundwerten, wie mitgestalten, mitentscheiden und mitstreiten. Durch demokratie- und menschenfeindliche Aussagen von Organisationen und Parteien ist unsere Vereins- und Gesellschaftskultur unter Druck, Demonstrationen gegen Rechtsextremismus tragen zum Erhalt unserer offenen Vereinskultur bei.

Wie könnte der Wortlaut des Aufrufs zu einer Demonstration gegen Rechtsextremismus formuliert sein?
“Liebe..., wir, der (Vereinsname) stehen für Respekt, Vielfalt und Fairplay. Wir sind dankbar für unsere vielfältige Sportgemeinschaft. Wir verurteilen alle rassistischen und menschenverachtenden Ideen, Äußerungen und Handlungen und treten diesen entschieden entgegen. Wenn rechtsextreme Parteien, Gruppierungen oder Akteure unsere demokratischen Strukturen angreifen, müssen wir gemeinsam aufstehen und laut werden, denn jetzt ist gemeinschaftliches Handeln jeder einzelnen Person gefragt. Wir rufen euch dazu auf, an der (Veranstaltungsname) teilzunehmen, denn wir sind die Mehrheit!”  

Ist die Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn ein Verein sich politisch äußert?  
Nein, die Gemeinnützigkeit eines Sportvereins ist nicht gefährdet. Ein Sportverein darf sich sport- und gesellschaftspolitisch äußern. Dies gilt auch dann, wenn ein gesellschaftspolitisches Engagement nicht in der Satzung verankert ist.  
Dazu ein Auszug aus dem Rechtsgutachten zur “Politischen Neutralität des Sports” zu den Möglichkeiten der Positionierung von Sportvereinen: “Sportvereine haben das Recht zu gesellschaftspolitischen Positionierungen im Rahmen ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 5 Abs.1 GG sowie Art. 8 Abs. 1 GG. Das Gemeinnützigkeitsrecht verbietet allerdings allgemeinpolitische Positionierungen sowie parteipolitische Zweckverfolgung.”

Darf ein Sportverein bei der Vereinsanmeldung die politische Parteizugehörigkeit abfragen?
Nein, diese Abfrage ist nicht zulässig. Zudem darf eine Parteizugehörigkeit nicht als einziger Grund genannt werden, um eine Vereinsmitgliedschaft zu verweigern. Auch eine entsprechende Satzungsregelung ist nicht zulässig.  
Jeder Verein darf selbst entscheiden, welche Personen er aufnimmt und welche nicht. Eine Nichtaufnahme sollte immer inhaltlich begründet werden, z.B. weil bekannt ist, dass diese Person einer rechtsextremen Gruppierung angehört oder rassistische Äußerungen in der Öffentlichkeit gemacht hat usw.

Ist es zulässig, als Sportverein ein Statement gegen Rechtsextremismus zu veröffentlichen (bspw. ein Banner in der Sporthalle o.ä.)?
Ja, ein Statement oder eine Positionierung des Vereins ist zulässig. Dies kann durch eine Satzungsergänzung, durch ein Leitbild oder auch durch das Aufhängen eines Banners in der Sporthalle oder vor dem Vereinsheim zum Ausdruck gebracht werden. Sportvereine sind zwar parteipolitisch neutral, aber nicht gesellschaftspolitisch neutral. Sie sind frei bzw. aufgerufen, sich zu positionieren und ggf. auch ihre Mitglieder zu schützen. Rechtsextreme oder rechtspopulistische Akteure, Organisationen oder Gruppierungen verstoßen gegen die Werte des Sports, vor allem gegen den zentralen Wert Vielfalt der Gesellschaft. Sie betrachten bestimmte Teile unserer Gesellschaft als “nicht zugehörig” und möchten diese Menschen ausschließen.

Warum sollten Vereine Haltung zeigen und sich äußern?
Indem sich Vereine aktiv gegen Diskriminierung, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit aussprechen, senden sie eine klare Botschaft und vertreten offen die Werte des Sports.  
Ein Verein, der sich gegen menschenfeindliche Positionen äußert, schützt Menschen innerhalb und außerhalb des Vereins, die von Diskriminierung betroffen sind. Weiter stärkt er Menschen, die sich für eine tolerante und offene Gesellschaft engagieren.

Gibt es in Hessen ein Beratungsangebot für Vereine, Sportkreise oder Verbände, die unsicher sind, was sie dürfen und was nicht, oder wie sie das Thema Werte im Sport weiterentwickeln können?
Die Sportjugend Hessen berät Sportvereine, Sportkreise und -verbände kostenlos und zeitnah bei Fragen im Kontext von:  Demokratie(-feindlichkeit), Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, (Rechts-)Extremismus, Aufnahme/Ausschluss von Mitgliedern, wertebasierten Satzungsfragen, Erstellung von Leitbildern.