Wechselphase II steht kurz vor Ende

29. Januar 2013 · Allgemein · von: Jennifer Braun

Wichtige Infos zur Wechselphase II


Neues Jahr - neues Glück! So auch das Motto vieler Fußballerinnen und Fußballer, die zur Halbserie 2012/2013 den Verein wechseln wollen. Am Donnerstag, 31. Januar 2013, endet die Wechselphase II. Walter Sitorius, der Leiter der HFV-Passstelle, informiert über Anmelde- und Abmeldeverfahren.

Ein Amateur- oder Vertragsspieler, der sich in der Wechselperiode II einem neuen Verein anschließen möchte und für diesen als Amateur das Spielrecht in Anspruch nehmen möchte, muss sich gemäß § 120 Nr.3 h Spielordnung zwingend bis spätestens 31. Dezember 2012 bei seinem bisherigen Verein abmelden. Analog zur Wechselperiode I ist nur die Abmeldung per Einschreiben National oder Einschreiben mit Rückschein wirksam.

Mit dem Erhalt der eingeschriebenen Sendung ist der abgebende Verein gemäß § 120 Spielordnung verpflichtet, den Spielerpass mit den erforderlichen Eintragungen auf der Rückseite innerhalb der Frist von 14 Tagen (es gilt nur das Datum des Poststempels der eingeschriebenen Sendung) an die Passstelle, den Spieler oder den neuen Verein per Einschreiben (siehe oben) zuzusenden oder per Empfangsbescheinigung dem Spieler oder einem Vertreter des neuen Vereins auszuhändigen.

Kündigt ein Spieler die Mitgliedschaft im Verein, ist der Spielerpass auch innerhalb der 14-tägigen Frist herauszugeben. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch die Spielberechtigung für den Verein.

Die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel (Antrag auf Vereinswechsel, Nachweis der Abmeldung, eine nachträgliche Freigabe sowie Vertragsspielervertrag) müssen der HFV-Geschäftsstelle bis spätestens Donnerstag, 31. Januar 2013, 24:00 Uhr (Ende der Wechselperiode II) übermittelt werden. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Der HFV weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Original-Vereinswechselunterlagen bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (ausgenommen nachträgliche Freigabe).

Diese kann zur Fristenwahrung auch per Fax übermittelt werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am Ende der Wechselperiode II (siehe oben). Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, 1. Juli 2013, spielberechtigt.

Unter der Rubrik Vereinsservice/Passstelle gibt es in Form einer Power Point Präsentation weitere Informationen und Hinweise zur Wechselperiode II. Zur Präsentation geht es hier.