Wechselphase I endet am 1. September

31. August 2014 · Allgemein · von: Walter Sitorius/Stefan Heck

Wechselphase I steht bevor

Die Saison 2014/15 ist bereits gestartet, doch auf dem Transfermarkt ist noch lange keine Ruhe eingekehrt, entsprechend eingespannt ist die HFV-Passstelle nach wie vor. Dabei gilt zu beachten, dass die vollständigen Unterlagen für einen Vereinswechsel bei den Senioren und dem älteren A-Jugend-Jahrgang bis spätestens 1. September der Geschäftsstelle vorliegen müssen.

Die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel (Antrag auf Vereinswechsel, Nachweis der Abmeldung, nachträgliche Freigabe oder Nachweis über die geleistete Entschädigungszahlung an den anspruchsberechtigten Verein und/oder Vertragsspielervertrag) müssen der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis zum Ende der Wechselperiode I vorliegen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in der bevorstehenden Wechselperiode I der 31. August auf einen Sonntag fällt. Die Frist für die Vorlage der vollständigen Wechselunterlagen verlängert sich damit auf den nächsten Werktag. Mithin auf den 1. September 2014, 24.00 Uhr.

Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle. Der HFV weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Original-Vereinswechselunterlagen bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (ausgenommen nachträgliche Freigabe und Vertrag).

Es ist jedoch ratsam, vor dem Versand der Originalunterlagen, Kopien anzufertigen. Diese können dann bei Verlust der Originale auf dem Postweg, per Mail oder Fax der Passstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden.

Die nachträgliche Freigabe und der Vertragsspielervertrag können zur Fristenwahrung auch per Fax übermittelt werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens 1. September 2014 (Sendebericht nicht vergessen).

Gehen die Unterlagen erst am 2. September 2014 oder später bei der Passstelle ein, ist der Spieler frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode spielberechtigt (1. Januar 2015).

Weiterhin gilt beachten, dass nach wie vor keine persönlichen Vorsprachen möglich sind. Diese Maßnahme ist nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre zwingend notwendig. In Anspruch genommen haben diesen „Service“ überwiegend Vereine, die aufgrund Ihrer geographischen Nähe zur Geschäftsstelle eine kurze Anfahrt haben. Um für entsprechende Gleichberechtigung zu sorgen, bleibt die Passstelle nun komplett geschlossen.

Die Möglichkeit zur Abgabe der Unterlagen besteht in jedem Fall. Im Eingangsbereich zur Passstelle befindet sich der Briefkasten in den die Unterlagen eingeworfen werden können. Sind die eingeworfenen Unterlagen unvollständig, werden sie dem Antragsteller mit dem entsprechenden Hinweis zur Vervollständigung zurückgesandt.

In der Zeit vom 23. Juni bis zum 30. September 2014 sind die Mitarbeiter der Passstelle Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 9.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 9.00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: Jonas Brenner (069 - 677282 - 239), Hanne Helten (-240), Stefan Heck (-236).

Auf elektronischem Weg ist die Passstelle ausschließlich über nachstehende E-Mail-Adresse erreichbar: Hefv.passstelle@hfv-online.evpost.de. Diese Adresse ist speziell für Vereinsvertreter eingerichtet worden und kann nur über das elektronische Postfach (DFBnet) genutzt werden. Für die Übermittlung von Unterlagen und/oder für Anfragen auf dem elektronischen Weg steht während der oben genannten Zeitraum nur die vorgenannte E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Zudem wird eine zentrale Hotline unter der Rufnummer 069-677282-248 eingerichtet, die Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr besetzt ist. Unter dieser Hotline können zu den vorgenannten Zeiten ausschließlich Informationen zum Stand der Bearbeitung eingeholt werden.

Auskünfte zu Satzung und Ordnungen erteilen nur die hauptamtlichen Mitarbeiter Stefan Heck, Hanne Helten und Jonas Brenner. Es ist nicht möglich, über andere Abteilungen im Haus zur Passstelle durchgestellt zu werden. Dies führt in der Sache nicht weiter und behindert die Arbeitsprozesse im erheblichen Maße.

Der HFV bittet die Vereinsvertreter eindringlich, diese Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten.

Weitere Informationen zu den Wechselmodalitäten, besonders auch im Hinblick auf das Ende der Wechselphase I am 1. September 2014 um 24.00 Uhr gibt es hier.