Wechselperiode I und Abmeldefrist für den Jugendbereich

24. Juni 2015 · Allgemein · von: Stefan Heck

Abmeldung – Vereinswechsel - Vertragsspieler (Berufsspieler)

Die Spielzeit 2014/15 geht auf die Zielgerade und kündigt damit die nächste Wechselperiode an. Ein Amateur- oder ein Vertragsspieler/Berufsspieler, der sich in der Wechsel-Periode I einem neuen Verein anschließen möchte, muss sich bis spätestens 30. Juni 2015 bei seinem Verein abmelden. Für Jugendliche, die nach der Saison den Verein wechseln möchten, geht die Abmeldefrist vom 01.06. bis zum 30.06..

Die Abmeldung muss zwingend entweder per EINSCHREIBEN NATIONAL oder per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN erfolgen. Selbstverständlich ist vorliegender Vollmacht des Spielers auch die „stellvertretende Abmeldung“ - also die Abmeldung über die Eingaben bei der Antragsstellung-online.

Eine Abmeldung per EINSCHREIBEN EINWURF ist ungültig und für den Vereinswechsel nicht zu verwenden. Die Verpflichtung zur Herausgabe des Spielerpasses durch den abgebenden Verein besteht in diesem Fall nicht.

Die vollständigen Unterlagen für den Vereinswechsel (Antrag auf Vereinswechsel, Nachweis der Abmeldung, nachträgliche Freigabe oder Nachweis über die geleistete Entschädigungszahlung an den anspruchsberechtigten Verein und/oder Vertragsspielervertrag) müssen der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) bis spätestens 31. August 2015 (Ende der Wechselperiode I) vorliegen.

Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle. Der HFV weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Original-Vereinswechselunterlagen bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (ausgenommen nachträgliche Freigabe und Vertrag).
Es ist jedoch ratsam, Kopien oder Scans vor dem Versand der Originalunterlagen anzufertigen.
Die nachträgliche Freigabe und der Vertragsspielervertrag können zur Fristenwahrung auch per Fax übermittelt werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens 31.08.2015 (Sendebericht nicht vergessen).

Gehen die Unterlagen erst am 01.09.15 oder später bei der Passstelle ein, ist der Spieler frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode spielberechtigt (01.01.2016). Ein Verein, der für einen Amateurspieler eine Spielberechtigung gemäß § 121 Nr. 2 g) Spielordnung beantragt (länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen), ist in Bezug auf die Vorlage der Vereinswechselunterlagen an keine der beiden Wechselperioden gebunden. Diese Spielberechtigung kann jederzeit beantragt werden. Gleiches gilt für Berufsspieler mit der Einschränkung, dass die Frist von sechs Monaten, in der er kein Pflichtspiel ausgetragen haben darf, nicht vom letzten Spieleinsatz zu rechnen ist, sondern vom Tag der einvernehmlichen Vertragsaufhebung bzw. des Vertragsendes durch Zeitablauf.

Rückkehr zum Stammverein (§ 121 Spielordnung):
Amateurspieler, die sich bis 30. Juni 2015 abgemeldet haben und für die Spielzeit 2015/2016 eine Spielberechtigung für einen anderen Verein erhalten haben, können jederzeit zu ihrem Stammverein zurückkehren und für diesen auch die sofortige Spielberechtigung erhalten, sofern sie für Ihren neuen Verein
- entweder gar kein Spiel ausgetragen haben
- oder lediglich in einem oder mehreren Freundschaftsspielen zum Einsatz gekommen sind.
Voraussetzung für die Erteilung einer sofortigen Spielberechtigung bei einer Rückkehr zum Stammverein ist in diesem Fall die Freigabeerklärung des Vereins, für den der Spieler am Freundschaftsspielbetrieb teilgenommen hatte.

Anträge von mehreren Vereinen:
Gehen für ein- und denselben Amateurspieler Anträge auf Vereinswechsel von verschiedenen Vereinen ein, erhält der Spieler für denjenigen Verein die Spielberechtigung, der die Vereinswechselunterlagen als erster vollständig vorlegt (Antrag auf Vereinswechsel, Nachweis der Abmeldung sowie Spielerpass mit bestätigter Abmeldung auf der Rückseite).
Bei Zuwiderhandlung, Bestrafung gemäß § 18 Nr. 2 c) der Strafordnung!
Anders verhält es sich bei Berufsspielern. Hier macht der Verein das Rennen, mit dem der Spieler zuerst eine vertragliche Bindung eingeht. Unabhängig davon muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden.

Berufsspieler = Vertragsspieler oder Lizenzspieler
Das Mindestentgelt eines Berufsspielers ist im Vertragsspielervertrag mit Euro 250,- anzugeben. Gleiches gilt für Förderverträge die im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen abgeschlossen werden. Es besteht die Verpflichtung zur Abführung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben. Der Nachweis darüber ist innerhalb der Frist von drei Monaten ab Vertragsbeginn zu erbringen. Darüber hinaus sind Berufsspieler zusätzlich bei der VBG anzumelden, sofern dies die von VBG erforderten Mindestanforderungen erfüllen (näheres unter www.vgb.de).

Auf Anforderung des zuständigen Landesverbandes ist die ordnungsgemäße Abführung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben während der gesamten Vertragslaufzeit auf Anfrage nachzuweisen. Dieser kann vom HFV auch nach der fristgebundenen Vorlage zusätzlich überprüft werden.

Erreichbarkeit der Passstelle in der „heißen Phase“:
Vom 22. Juni bis 25. September 2015 sind die hauptamtlichen Mitarbeiter der Passstelle
telefonisch wie folgt erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 11.00 Uhr
Stefan Heck (Leiter Passstelle) 069-677282-236
Hanne Helten: 069-677282-240
Jonas Brenner: 069-677282-239
Ricardo Döbert: 069-677282-521

Ab dem 23.06.2015 ist die Passstelle auf dem elektronischen Weg ausschließlich über nachfolgende E-Mail Adresse erreichbar: hefv.passstelle(at)hfv-online.evpost(dot)de .
Diese E-Mail-Adresse muss ab diesem Zeitpunkt für alle Passangelegenheiten (für Anfragen oder für die Zusendung von Unterlagen) verwendet werden. Alle Mitarbeiter haben Zugriff auf diese Adresse und können hierüber auch persönlich angeschrieben werden. Dies dient zur Vereinfachung und Vereinheitlichung und wird dauerhaft so bleiben. Das persönliche elektronische Postfach wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gelesen und Anfragen nicht mehr beantwortet. Auch das jeweilige @hfv-online.de -Mail-Konto der Mitarbeiter der Passstelle, wird in der Zeit vom 23.06. bis zum 30.09.2015 nicht bearbeitet.

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Hotline:
Montag bis Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 14.30 Uhr
Freitag: 11.00 – 16.00 Uhr
Auch in diesem Jahr richtet der Hessische Fußball-Verband für seine Vereine vom 22. Juni bis 25. September 2015 wieder eine Hotline ein.
Unter der Rufnummer 069-677282-248 können zu den vorgenannten Zeiten, Informationen zum Stand der Bearbeitung eingeholt werden. Bitte beschränken Sie sich dabei nur auf Fragen zum Stand der Bearbeitung.
Auskünfte zu Satzung und Ordnungen können ausschließlich über die hauptamtlichen Mitarbeiter eingeholt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, sich über andere Abteilungen im Haus zur Passstelle durchstellen zu lassen. Es führt in der Sache nicht weiter und behindert die Arbeitsprozesse im erheblichen Maße. Wir bitten die Vereinsvertreter eindringlich, diese Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in dieser hektischen Phase des Jahres in dem einen oder anderen Fall zu geringfügigen Verzögerungen bei der Bearbeitung der Vorgänge oder bei der Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfragen kommen kann.
Dafür an dieser Stelle schon mal danke!!
In diesem Sinne wünschen wir allen Vereinen einen guten und erfolgreichen Start in die neue Spielzeit 2015/16.
Stefan Heck
Abteilungsleiter Spielbetrieb / Leiter Passstelle

Antragstellung online hilft – aber wie?
Nutzen Sie die Antragsstellung online für mehr Informationen, kürzere Wege und fristgemäßes Einreichen der Anträge. Besonders hilfreich ist die Abmeldung durch den aufnehmenden Verein. Diese Option können Sie als aufnehmender Verein beim Vereinswechsel als Nachweis der Abmeldung eingeben und dadurch den Versand des Einschreibens ersetzen. Wichtig ist, dass Ihnen die Vollmacht des Spielers vorliegt, den Sie in seinem Namen abmelden. 

Sollten Sie eine Abmeldung erhalten bitten wir Sie, den Spieler online abzumelden und den Spielerpass zu archivieren oder den Pass zu uns nach Frankfurt zu schicken. Bei einem online gestellten Antrag kann der aufnehmende Verein mit dem Spielerpass nichts anfangen.
Antragsübersicht: Hier können Sie ganz bequem den aktuellen Status aller von Ihrem Verein gestellten Anträge einsehen (noch ausgenommen internationale Vereinswechsel). Sobald ein Vereinswechsel von Ihnen online gestellt oder in Schriftform eingereicht und von uns erfasst wurde, sehen Sie diesen in der Antragsübersicht. Dies erspart Ihnen den Anruf bei der Hotline, ob ein Vereinswechselantrag eingegangen ist.
Recherche bei Unsicherheit bzgl. letzten Vereins bzw. ob Vereinswechsel oder erstmalige

Spielerlaubnis :
Sollte ein Spieler zu Ihnen kommen, der nicht mehr genau weiß, für welchen Verein er spielberechtigt ist, dann können Sie diesen Spieler in der Option Vereinswechsel unter Angaben von Name, Vorname und Geburtsdatum suchen und bekommen den Verein angezeigt für den der Spieler spielberechtigt ist. Zudem können Sie auch erkennen, ob der Spieler bereits von seinem alten Verein abgemeldet ist. In diesen Fällen ist das Feld „Tag der Abmeldung“ mit einem Datum belegt.

Probleme bei der Spielersuche:
Sie finden den Spieler nicht, für den Sie einen Antrag stellen wollen: Dies kann an der Schreibweise des Namens liegen. Bitte versuchen Sie es mit folgenden Tricks:
1. Nutzen Sie die Ähnlichkeitssuche 
2. Kürzen Sie den Namen nach den ersten beiden Buchstaben mit einem * ab. So finden Sie auch Spieler, deren Namen anders im System angelegt sind bzw. die Doppelnamen haben.
3. Ersetzen Sie nach misslungener Prüfung die Umlaute durch beispielsweise „ue“.

Achtung: Alle über die Antragsstellung online eingegebenen Unterlagen müssen zwingend zwei Jahre in Ihrem Verein archiviert werden! Diese Unterlagen sind weder postalisch noch per E-Mail zuzusenden!