Verlängerung der Wechselperiode II

12. Januar 2024 · Top-News · von: HFV

Mit Blick auf das bevorstehende Ende der Wechselperiode II der Spielzeit 2023/24 informiert die Passstelle über aktuelle Änderungen zur Verlängerung der Wechselperiode II für Amateure mit Statusveränderung und Vertragsspieler. Weiterhin zum Ende der

Wechselperiode II für Amateurspieler, sowie zur termingerechten Vorlage der Vereinswechselunterlagen für Amateure mit Statusveränderung und Vertragsspieler sowie für den Amateurspieler.

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A: Verlängerung der Wechselperiode II der Spielzeit 2023/24 beim Vereinswechsel eines Amateurs mit Statusveränderung und eines Vertragsspielers
➔ Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2023 beschlossen, die Wechselperiode II der Spielzeit 2023/24 für Vertragsspieler und Lizenzspieler vom 31. Januar 2024 auf den 1. Februar 2024 zu verlängern.
• Die Änderung ist Bestandteil des allgemeinverbindlichen Teils der DFB-Spielordnung und somit durch den Hessischen Fußball-Verband entsprechend umzusetzen.
• Somit gilt für die Spielzeit 2023/24, dass bei einem Vereinswechsel eines Amateurs mit Statusveränderung zum Vertragsspieler und eines Vertragsspielers, die vollständigen Wechselunterlagen aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung für die Spielzeit 2023/24 bis
einschließlich 1. Februar 2024, 23:59 Uhr der Passstelle zur Bearbeitung vorgelegt werden können.
• Maßgeblich für die Fristenwahrung ist nur der Eingang der Unterlagen bei der Passstelle.

B: Ende der Wechselperiode II der Spielzeit 2023/24 beim Vereinswechsel eines Amateurs ohne Statusveränderung
➔ Für den Amateur ohne Statusveränderung endet die Wechselperiode II der Spielzeit 2023/24 am 31. Januar 2024, 23:59 Uhr.
• Dies gilt auch für den A-Junior sowie die B-Juniorin des älteren Jahrgangs.
• In beiden Fällen finden gemäß § 22 der Jugendordnung ausschließlich die Wechselbestimmung der Senioren Anwendung.
• Die vollständigen Wechselunterlagen inklusive der nachträglichen Freigabe des abgebenden Vereins sind bis zum 31. Januar 2024, 23:59 Uhr der Passstelle vorzulegen.

Die vollständigen Unterlagen können entweder auf dem elektronischen Weg an das E-Postfach der Passstelle pass@hfv-online.evpost.de , per Fax oder postalisch übermittelt werden.

Maßgeblich für die Fristenwahrung ist nur der Eingang der Unterlagen bei der Passstelle. Wir bitten um entsprechende Beachtung und Einhaltung der jeweiligen Frist zur Vorlage der vollständigen Unterlagen.