Übungsleiter-Bezuschussung: Nachreichung von Lizenzen

13. August 2017 · Top-News · von: lsbh

Der Versand der Zwischenbescheide für die Übungsleiterbezuschussung im Jahr 2017 erfolgt in der 32 KW. Mit diesem Zwischenbescheid werden die Vereine nochmals über die gemeldeten Übungsleiter und über die uns vorliegenden Gültigkeitsdaten informiert und gebeten, Änderungsmeldungen und Lizenzverlängerungen bis zum 04.09.2017 nachzureichen.

Foto: DFB

Der Landessportbund Hessen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich drauf hin, dass dieser Zwischenbescheid als zusätzlicher Service für die Vereine zu sehen ist. Nach den Vorgaben sind die Vereine verpflichtet den lsb h über Änderungen gegenüber der Antragstellung sofort zu informieren und Kopien verlängerter Lizenzen bereits bei Antragstellung (31.03.2017!) vorzulegen.

Die verspätete Einreichung von verlängerten Lizenzen führt in der Regel dazu, dass Übungsleiter bei der Bezuschussung nicht berücksichtigt werden können. Deshalb empfiehlt der lsb h zur Schadenvermeidung bereits jetzt folgende Kriterien zu prüfen und zu berücksichtigen:

1. Sind für alle Übungsleiter gültige Lizenzen vorgelegt worden?
Bezuschussungsfähig sind,
a) Inhaber von gültigen DOSB-Lizenzen der Landessportbünde und der Verbände,
b) staatlich geprüfte Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer sowie
c) Sportstudenten, die bereits 6 Semester Sport absolviert haben.

2. Haben sich Änderungen gegenüber der Antragstellung ergeben, sind Übungsleiter ausgeschieden oder fallen Stunden weg bzw. werden von anderen Übungsleitern übernommen?
Bitte teilen Sie entsprechende Änderungen dem lsb h sofort mit, da es sich bei der Förderung um eine personenbezogene Bezuschussung handelt.

Grundsätzlich empfiehlt sich die Wahrnehmung unserer zusätzlichen Beratungsangebote wie
z.B. die Hotline immer donnerstags bis 20.00 Uhr. Als Beratungsabende sind der 17.08.,
24.08. und 31.08.2017 speziell zum Thema Übungsleiterbezuschussung vorgesehen. Erfahrungsgemäß wirkt sich fast jedes Beratungsgespräch positiv für die Antragstellung aus und es ist wichtig dieses rechtzeitig und vor der Bewilligung der Mittel durch unser Präsidium zu führen.

Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an: Ralph Hoffmeister, E-Mail: rhoffmeister(at)lsbh.de, Tel., 069/6789-318, Fax 069/6789-303