Transport von Sportgeräten bei Veranstaltungen des eigenen Vereins: Was ist wichtig?

03. September 2016 · Sonstiges · von: LsbH

 

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) hält einen persönlichen Versicherungsschutz für die ausführen-den Mitglieder vor. Dieser umfasst regelmäßig die Sparten Haftpflicht, Unfall, Vertrauensschaden und Rechtsschutz.

 

Führt ein Mitglied im Auftrag eines Vereins den Transport von Sportgeräten für eine versicherte Vereins-veranstaltung aus, besteht für dieses Mitglied grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Sportver-sicherung, insbesondere im Rahmen der Sport-Unfallversicherung. Hierüber sind u.a. Leistungen im Inva-liditäts- und Todesfall vorgesehen, ebenso erhalten schwer Verunfallte einen Reha-Manager als Service-leistung. Verursacht das Mitglied (ausgenommen Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz) persönlich einen Schaden, besteht zudem Versicherungsschutz über die Sport-Haftpflichtversicherung.

 

Doch was passiert, wenn das Mitglied im Auftrag des Vereins einen Transport ausführt und dabei durch einen selbstverschuldeten Unfall Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen? Um Mitglieder, die diese Fahr-ten im eigenen PKW zurücklegen, optimal zu schützen, sollte jeder Verein über eine Kfz-Zusatzversicherung nachdenken. Hierdurch sind Unfallschäden an PKW versichert, die im Auftrag des Ver-eins eingesetzt werden. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa sowie in allen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

 

Wie versichere ich Schäden an den Sportgeräten richtig?

Sie sind für Ihren Verein und Ihre Team-Kameraden oft unterwegs? Der neue ARAG-Sportvereinsschutz bietet optionale Erweiterungen als optimale Lösungen für den Sport. Er versichert das Vereinsequipment nicht nur in den Räumlichkeiten des Vereins gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm, sondern auch im Rahmen einer Elektronikversicherung und auf dem Transportweg.

 

Sportgeräte mit einem Wert von bis zu 1.000 Euro sind mit wenigen Ausnahmen ebenso wie sämtliche elektronischen Geräte des Vereins (Eigentum oder von anderen Vereinen geliehene Sportgeräte, z.B. Lap-top zur Spieldokumentation) auch beim Transport erfasst: Versicherungsschutz besteht gegen Diebstahl aus oder mit dem abgeschlossenen Fahrzeug und bei der Beschädigung nach einem Verkehrsunfall – pau-schal bis zu einer Höhe von 10.000 Euro!

 

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne:

Herr Pirmann, E-Mail: Horst.Pirmann@arag.de, Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, E-Mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de, Telefon: 069/6789-315