Neuerungen der Passstelle

08. November 2016 · Allgemein · von: HFV

Die Passstelle des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) erweitert ihre Serviceleistungen und bietet den Vereinen eine weitere Möglichkeit bei der Antragstellung online. Zudem werden die Wege zur Übermittlung von fehlenden Unterlagen verkürzt, indem der Postweg ausgespart wird. Dies betrifft ca. 2800 Abweisungen, die bisher jährlich postalisch zurückgesendet werden mussten. Die Mitteilung über die Abweisung mit dem Hinweis, welche Unterlagen fehlen, wird zukünftig per E-Mail ins elektronische Postfach verschickt.

Insbesondere bei der Beantragung von erstmaligen Spielberechtigungen (national und international) und den internationalen Vereinswechseln erhofft sich der HFV eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer. Gerade bei Flüchtlingen müssen derzeit eine Vielzahl von Anträgen wegen fehlender Dokumente abgewiesen werden.

Freischaltung Personenänderungen
Seit fast zwei Jahren können über das System „Pass-Online“ erstmalige Spielberechtigungen, Vereinswechsel und Abmeldungen beantragt und vorgenommen werden. Dieser Bereich wurde ab dem 7. November 2016 um einen weiteren Punkt ergänzt. Seit diesem Tag ist das zusätzliche Tool „Personenänderungen“ freigeschaltet.

Sofern sich die aktuelle Spielberechtigung des betroffenen Spielers/der betroffenen Spielerin in dem Verein befindet, für den Sie als Vereinsvertreter ein Datenrecht haben, können Sie die Personendatenänderung des Spielers/der Spielerin in die Wege leiten.

Folgende Personendaten können geändert werden:
1. Vorname
2. Nachname
3. Geburtsdatum
4. Nationalität
5. Geschlecht

Alle Personendaten müssen in Ihrer Angabe und Schreibweise mit den Daten des Ausweisdokumentes/Ausweisersatzdokumentes übereinstimmen.
Die Angabe Pass vorhanden: ja/nein ist ebenso verpflichtend wie der Nachweis zur Personendatenänderung, den Sie aus einer Liste auswählen können. Die Vorlage des Nachweises zum Zeitpunkt der Antragstellung ist verpflichtend.

Nachdem Sie als Verein im Bereich „Bestätigung des Vereins“ die Korrektheit der Daten bestätigt haben, können Sie den Antrag absenden.
Die benötigten/notwendigen Unterlagen müssen, identisch zu allen anderen Online-Anträgen, durch Ihren Verein über den Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt werden. Denken Sie daran, den Spielerpass genau wie bei der Online-Eingabe der Abmeldung nach einer Kündigung eines Spielers, der Ihren Verein verlassen möchte, beidseitig als ungültig zu markieren und zu archivieren.

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, dass bei der Antragstellung „Erstausstellung“ die korrekte Nationalität angegeben werden muss. Hierbei ist explizit nachzufragen, ob ein Spieler tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Achtung: eine deutsche Geburtsurkunde bedeutet nicht automatisch, dass der Spieler auch Deutscher ist. Hintergrund dieses Hinweises ist, dass falsche Angaben bei der Staatsangehörigkeit zu einer falschen Spielberechtigung führen können. Dies kann zu Spielverlusten wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers und zu Geldstrafen führen. Bei jedem über zehnjährigen Spieler, der kein deutscher Staatsbürger ist, muss der HFV den internationalen Freigabeschein aus dem Herkunftsland des Spielers beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung der Personenänderung finden Sie unter.
http://portal.dfbnet.org/de/service/online-hilfe/pass-online/personenaenderung.html


Umgang mit Abweisungen wegen fehlender Unterlagen
Zusätzlich zur Erweiterung der Antragstellung online wird ab dem 7. November 2016 ein weiteres Verfahren modernisiert.
Abweisungen von postalisch beantragten Vereinswechseln (auch überregional und international), Erstausstellungen (auch international) sowie von Zweitspielrechten nach §138a der Spielordnung werden zukünftig nicht mehr durch die Passstelle des Hessischen Fußball-Verbandes per Post abgewiesen und im Ganzen zurückgesandt, sondern in der Geschäftsstelle vorerst aufbewahrt.

Der antragstellende Verein wird über die Abweisung elektronisch per E-Postfach informiert und hat dann die Möglichkeit, die fehlenden Dokumente - diese führen wir in der Abweisung auf - entweder wie bisher postalisch nachzureichen, oder aber diese eingescannt per E-Postfach an die Passstelle des HFV zu senden. Fehlende Spielerpässe bspw. bei der Beantragung von Zweitspielrechten müssen natürlich weiterhin im Original nachgesendet werden.

Die erstmalige Zusendung der Unterlagen muss in jedem Fall postalisch geschehen. Erst nach einer elektronischen Abweisung können fehlende Unterlagen per E-Postfach nachgereicht werden. Eine generelle elektronische Einsendung der Unterlagen wird ausgeschlossen.