Neue Sportförder-Richtlinien für Vereine

03. Juli 2015 · Allgemein · von: lsb h Vereinsberater

Bei der Sitzung des Hauptausschusses im Mai haben die Delegierten eine Änderung der Förderrichtlinien für Zuschüsse aus dem Vereinsförderungsfond beschlossen. Diese sind nun zum 1. Juli in Kraft getreten.

Ziel war es, die Mittel gerechter auf die Vereine zu verteilen. Vor allem bei Vereinen mit bis zu 500 Mitgliedern, die bisher in einer Klasse zusammengefasst waren, ist nachgebessert worden. Hier wird künftig in vier Kategorien unterteilt.

Die größte Änderung besteht darin, dass Kleinstvereine mit maximal zehn Mitgliedern künftig keine Leistungen mehr aus dem Vereinsförderungsfonds erhalten. Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag (maximal 87,71 Euro) steht nicht im Verhältnis zur Höhe der Fördermittel. Nach wie vor haben diese Vereine aber Anspruch auf Übernahme von 50 Prozent des Sportversicherungsbeitrags und die Übungsleiter-Bezuschussung durch den lsb h.

Für Vereine mit 101 bis 1999 Mitgliedern ändert sich unterdessen wenig. Wichtig ist in diesem Zu-sammenhang, die kleineren Vereine auch weiterhin angemessen zu unterstützen. Um für eine ge-rechte Verteilung zu sorgen, betrachteten es die eingebundenen Gremien aber als sinnvoll, die Zu-schüsse stärker an die Mitgliederzahlen zu koppeln. Mit den Richtlinien-Änderungen ergibt sich auch eine Annäherung an die Fördervorgaben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Die neuen Richtlinien können im Vereinsberaterportal www.lsbh-vereinsberater.de nachgelesen werden.

Zusätzlich zu den Informationen im Vereinsberaterportal bietet der lsb h am Samstag den 04.07.2015 (von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr) und am 09.07.2015 eine Hotline zu dem Thema an. Der lsb h ist an diesen Tagen bis 20 Uhr für Sie, telefonisch erreichbar.