lsbh-Vereinsberater: Werbungskosten von Übungsleitern und Übungsleiterbezuschussung 2015

07. November 2015 · Allgemein · von: lsbh

Foto: getty images

Ein Übungsleiter, der für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält, kann Betriebsausgaben bei einer Honorartätigkeit oder Werbungskosten bei einer Arbeitnehmertätigkeit nur dann abziehen, wenn sowohl die Einkünfte als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag nach Paragraph 3 Nr.26 Einkom-mensteuergesetz übersteigen.

Aus dem Wortlaut von Paragraph 3 Nr.26 Einkommensteuergesetz ergibt sich nicht eindeutig, wann der Steuerabzug möglich ist. In dem neusten Erlass der Oberfinanzdirektion Frankfurt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsregelung zum Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug zwar umstritten ist, sie aber trotz anderslautender Rechtsprechung (Finanzgericht Brandenburg Urteil vom 05.12.2007, Az. 7 K 3121/05 und Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.05.2011, Az. 2 K 1996/10) daran festhält.

Ziel der Verwaltung Hessen ist ein Musterprozess der endgültige Klärung herbeiführen könnte. Aus diesem Grund soll die Verwaltungsregelung konsequent umgesetzt werden (OFD Frankfurt Schreiben vom 23.12.2014, Az. S 2121 A -32 - St 213).

Quelle: Edgar Oberländer, Mitglied des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherungen

Weitere Informationen zu unterschiedlichen Steuer-Themen und vielen weiteren Themen finden sie auf www.lsbh-vereinsberater.de.


Übungsleiterbezuschussung 2015
Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleitern für das Jahr 2015 ist abgeschlossen.

In der zweiten Novemberhälfte erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine. Die Bewilligungsbescheide wurden bereits in der KW 44 versandt. Gleichzeitig erhielten die Vereine das Kombiformular „Verwendungsbestätigung 2015 / Antrag 2016“ sowie eine Checkliste als Ausfüll- und Bearbeitungshilfe für das Kombiformular. Diese kann ebenfalls hier abgerufen werden:


Vereine, die in diesem Jahr keinen Zuschuss beantragt haben, erhalten das Kombiformular Anfang des neuen Jahres, so dass auch für sie eine Bezuschussung in 2016 möglich ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Miriam Wollmann; E-Mail: mwollmann(at)lsbh(dot)de; Tel.: 069/6789-290; Fax: 069/6789-303
Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung