Kurz-Interview zum Thema Recht: Hilfe bei Verfahrensfragen

29. Dezember 2018 · Top-News · von: mag

Tim Stehl ist seit Frühjahr dieses Jahres als Referent Recht- und Sportgerichtsbarkeit beim Hessischen Fußball-Verband angestellt. In welchen Bereichen er agiert und inwiefern er den Vereinen unter die Arme greifen kann, erläutert er im Kurz-Interview.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Hallo Herr Stehl, mit was beschäftigen Sie sich genau in Ihrem beruflichen Alltag?
Stehl:
Meine Tätigkeit beschäftigt sich vor allem mit zwei großen Aufgabenfeldern: Einerseits unterstütze ich den Verbandsjustitiar Benjamin Koch bei der Bearbeitung aller anfallenden Rechtsfragen und verbandsinternen Rechtsmittelverfahren. Das zweite Aufgabenfeld ist die fachliche sowie administrative Beratung und Betreuung der Sportgerichtsbarkeit, wo ich für unterschiedliche Bereiche - vom Verbandsgericht bis hin zu den Kreissportgerichten - als Ansprechpartner und für die Unterstützung der Sportgerichte zuständig bin.

Wie können die hessischen Sportgerichte von Ihrer Tätigkeit profitieren?
Stehl:
Ich stehe als Ansprechpartner jederzeit für die Sportgerichte und Sportrichter zur Verfügung. Sie können jederzeit telefonische oder schriftliche Anfragen zu Rechtsproblemen an mich stellen, die sie im Rahmen der Bearbeitung ihrer Sportgerichtsverfahren ergeben haben. Sie können mich natürlich auch bei Fragen zum Vorgehen innerhalb des Verfahrens kontaktieren. Ich versuche dabei so gut wie möglich zu helfen und bilde dabei die Verbindung zwischen Verbandsgericht und Kreissportgerichten, trage die Rechtsauffassung des Verbandsgerichts zu den entsprechenden Paragraphen an die Kreissportgerichte weiter, damit wir zu einer einheitlichen Rechtsauffassung der verschiedenen Strafvorschriften kommen. Das soll zu einer zusätzlichen qualitativen Verbesserung der Sportgerichte führen.

In welchen Fällen können sich Vereine an Sie wenden?
Stehl:
Für die Vereine kann ich keine Rechtsberatung zur Verfügung stellen, da ich für die Sportrichter zuständig bin, da ich sonst auf Ebene der Entscheider und der Betroffenen gleichermaßen agieren würde. Die Vereine können sich aber natürlich in Fragen der Verfahrensweise an mich wenden. Wenn es darum geht, an wen ein Einspruch gerichtet werden muss oder wie und in welcher Form man gegen ein Urteil per Berufung vorgeht, stehe ich gerne unterstützend zur Verfügung. So kann ich auch eine Verbindung zwischen Kreissportgerichten und den Vereinen leisten, um einem möglichen Konfliktpotential vorzubeugen. 

Sie erreichen Tim Stehl unter tim.stehl@hfv-online.de

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