Tagesordnung*
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußworte der Gäste
4. Ehrungen
5. Feststellung der Beschlussfähigkeit
6. Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisjugendausschusses
7. Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission
8. Entlastung des Kreisjugendausschusses
9. Wahl der Mitglieder des Kreisjugendausschusses mit Ausnahme des Jugendsprechers und weiterer Mitglieder
a) Kreisjugendwart
b) Stellvertreter
c) Jugendbildungsbeauftragter
d) Referent für Schulfußball
e) Mädchenreferent
10. Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen soweit sie den Jugendbereich betreffen.
11. Ortswahl des nächsten Kreisjugendtages
12. Sonstige Anträge
13. Verschiedenes
Anträge zu den Punkten 10 und 12 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreisjugendtages beim Kreisjugendwart in schriftlicher Form mit Begründung eingehen.