Die Vereine werden hiermit zum Kreisjugendtag 2024 mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1. | Eröffnung und Begrüßung | |||
2. | Totenehrung | |||
3. | Grußworte der Gäste | |||
4. | Ehrungen | |||
5. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |||
6. | Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisjugendausschusses | |||
7. | Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission | |||
8. | Entlastung des Kreisjugendausschusses | |||
9. | Wahl der Mitglieder des Kreisjugendausschusses mit Ausnahme des Jugendsprechers und der weiteren Mitglieder nach §53 Nr. 3 g) der Satzung | |||
10. | Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen soweit sie den Jugendbereich betreffen | |||
11. | Ortswahl des nächsten Kreisjugendtages | |||
12. | Sonstige Anträge | |||
13. | Verschiedenes |
Anträge zu den Punkten 10 und 12 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreisjugendtages beim Kreisjugendwart in schriftlicher Form mit Begründung eingehen.