Juristen im Sport - Studenten besuchen HFV

02. April 2014 · Allgemein · von: Jennifer Braun (Text&Foto)

Jura-Studenten zu Gast in Frankfurt

 

Juristen sind nicht nur am Gericht gefragt, sondern auch in Unternehmen, in denen sie für juristische Beratung und Vertretung verantwortlich sind. So auch beim Hessischen Fußball-Verband und beim Landessportbund Hessen, wie Studenten der Rechtswissenschaften im Rahmen ihres Praktikums beim Landgericht Frankfurt vor Ort erfuhren.

Unter dem Titel „Juristen im Sport“ bekamen die jungen Damen und Herren zunächst einen Einblick in die Strukturen des Landessportbundes Hessen (LsbH) von Maxi Behrendt, Referentin für juristische Angelegenheiten, die daraufhin über ihren Aufgabenbereich im Dachverband der hessischen Vereine und Fachverbände berichtete. Während der LsbH erst seit einigen Jahren über einen „hauseigenen“ Rechtsexperten verfügt, ist dies im Fußball bereits seit längerer Zeit an der Tagesordnung. Birgt doch des Deutschen liebste Sportart auch viel Platz für Streitigkeiten, die etwa im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit gelöst werden.

Dafür zuständig beim HFV ist Eric Maas, der vor den Studenten über sein Arbeitsumfeld Fußball sprach. „Das Sportrecht orientiert sich am Strafrecht, ist aber im Grunde Zivilrecht“, erklärte er mit Blick auf die Straf- und Ordnungsgewalt des Verbandes. Doch gehören nicht nur die hauptamtliche Beurteilung von unsportlichem Verhalten sowie das Thema Sicherheit im Amateurfußball zu seinen Aufgaben, sondern auch Vertragsangelegenheiten etwa im Bereich Marketing. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht obliegen ihm zudem alle Personalangelegenheiten.

Ein Großteil der Arbeit ist nicht zuletzt im Passwesen bzw. Wechselrecht angesiedelt, woraus Eric Maas den Studenten ein Fallbeispiel mitgebracht hatte. Es ging dabei um einen Fördervertrag eines Vereins mit einem Jugendlichen, der im Jahr 2012 von nur einem Elternteil unterschrieben war. Dies wollte sich ein ebenfalls interessierter anderer Verein zu nutze machen und beantragte 2013 beim HFV die Spielerlaubnis für das Fußballtalent, da er der Auffassung war, der Vertrag wäre nicht zustande gekommen, da beide Elternteile, also auch die Mutter, hätten unterschreiben müssen.

Der HFV in Person von Eric Maas verneinte dies. Wieso der Jurist damit Recht hatte, das sollten die Studenten herausfinden und nach Lösung des Falls war klar, das bürgerliche Gesetzbuch findet auch im Fußball öfter Anwendung als gedacht.