Jährliche Sportplatz-Inspektionen sind Pflicht

21. März 2019 · Top-News · von: Hessische Sportstätten - Ausstattungs- und Service GmbH

Alle Betreiber von Sportanlagen sind für die Verkehrssicherheit ihrer Einrichtung verantwortlich, d.h. sie müssen alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung von Nutzern ihrer Anlagen möglichst zu verhindern.

Trainingstore aus hochwertigen Aluprofilen mit Sicherheitsnetzhaken, Tragegriffen, Rollen und integrierten Gegengewichten mindern das Haftungsrisiko. [Foto: HSS-Sport]

Deutschland verfügt laut Statistik über 231.441 Sportstätten, hierunter fallen sowohl komplett ausgestattete Sportanlagen als auch sogenannten „Sportgelegenheiten“ wie Feldwege, Badeseen oder Gemeindesäle, die Platz zum Turnen bieten. 3/4 aller Sportanlagen sind Freisportanlagen. Gerade Anlagen im Freien müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden, da hier die Funktionsfähigkeit durch Wind und Wetter, durch unterlassene Pflege, aber auch durch missbräuchliche Nutzung und Vandalismus eingeschränkt sein kann.

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt mit §823 (Schadensersatzpflicht) die Grundlage für diesen Rechtsanspruch – die Einhaltung der Verkehrssicherungs-pflicht. Diese kann nur durch regelmäßige, mindestens jährliche, Wartungen und Inspektionen durch fachkundige Prüfer und Unternehmen gewährleistet werden.

 

Die Gesetzliche Unfallversicherung spezifiziert die Verkehrssicherungspflichten in ihrem Hinweis zur Sicherheit und Prüfung von Sportstätten und Geräten wie folgt:
Sportstätten und Geräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben. (vgl. §2 Unfallverhütungs-vorschriften, Grundsätze der Prävention, GUV-V A1/ GUV SI 8044).

 

Jeder Verein hat die Pflicht, eine ordnungsgemäße Sportplatzanlage zur Verfügung zu stellen. Schäden am Spielfeldaufbau müssen unverzüglich behoben werden. Dies gilt insbesondere auch für beschädigte und nicht kippgesicherte Tore.
Gerade der nicht vorhandenen Standsicherheit transportabler Tore wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der vermeintliche Vorteil von leicht und schnell verschiebbaren Toren wird zum Nachteil, wenn die Tore - einmal in Position gerückt - nicht gegen das Umkippen gesichert werden. Gerne hängen sich übermütige Sportler an die Querlatte und schaukeln - eine gefährliche Angelegenheit, wenn das Tor nicht standfest ist. Gerade bei einer kurzen Ausladung reichen geringe Kräfte, bspw. das Gewicht eines Kindes, um den Schwerpunkt zu verlagern und das Tor umzukippen, so dass es mit Wucht hinschlägt. Auch der Transport der Tore ist nicht ungefährlich. Versetzbare Tore sollten immer mit Rollen ausgestattet sein, um sicheres Transportieren zu gewährleisten. Weiterhin stellen falsche oder gerissene Netzbefestigungen gefährliche Stolperfallen dar, wenn Spieler mit Händen oder Stollenschuhen einfädeln.

 

Der DFB misst der Verkehrssicherheit von Sportanlagen eine zentrale Bedeutung zu und schreibt regelmäßige Funktions- und Sachkundigenprüfungen in der DFB-Broschüre „Sportplatzbau und -Erhaltung“ vor. Einmal im Jahr ist eine umfassende Sachkundigenprüfung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erforderlich. 

 

Es wird empfohlen, die Sachkunde durch ein Zertifikat bspw. von der Bundesfachgruppe Wartung - Sicherheit für Sport- und Spielgeräten e.V., Köln nachweisen zu lassen. Eine regelmäßige - mindestens jährliche – Funktionsprüfung und damit einhergehend die Beseitigung der festgestellten Mängel durch ein Fachunternehmen wie die HESSISCHE Sportstätten - Ausstattungs- und Service GmbH, Erlensee reduziert das persönliche Haftungsrisiko der Sportstätten-Betreiber, also Vereine, Firmen oder Kommunen, um ein Vielfaches. Regelmäßige Inspektionen tragen natürlich auch zum Wert- und Funktionserhalt der Anlage bei.

 

Kontakt:

HESSISCHE Sportstätten - Ausstattungs- und Service GmbH
Sascha Albiez
Marie-Curie-Str. 6A
63526 Erlensee
T: 06183 91 998 0
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