Ist ihre Sportanlage fit für den Neustart? - Jährliche Sportplatz-Inspektionen sind Pflicht

19. Mai 2021 · Sponsoring · von: HESSISCHE Sportstätten - Ausstattungs- und Service GmbH

Zum Start in die Freiluftsaison stellt sich alljährlich die Frage: ist unsere Sportanlage gemäß den Verkehrssicherungspflichten inspiziert und mängelfrei? Anlagen im Freien müssen entsprechend den Vorgaben regelmäßig inspiziert und gewartet werden, da hier die Funktionsfähigkeit durch Wind und Wetter, durch unterlassene Pflege, aber auch durch missbräuchliche Nutzung und Vandalismus eingeschränkt sein kann.

Jetzt mit den HSS die Sportanlage fit für den Neustart machen. [Foto: HSS]

Alle Betreiber – insbesondere Vereinsvorstände - von Sportanlagen unterliegen einer persönlichen Haftung und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Einrichtung verantwortlich, d.h. sie müssen alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Beeinträchtigung oder Verletzung von Sportlern auf ihrer Anlage möglichst zu verhindern.

 

Jeder Verein hat daher die Pflicht, eine ordnungsgemäße Sportplatzanlage zur Verfügung zu stellen. Eine regelmäßige - mindestens jährliche – Funktionsprüfung und damit einhergehend die Beseitigung der festgestellten Mängel durch ein Fachunternehmen wie die HESSISCHE Sportstätten - Ausstattungs- und Service GmbH, Erlensee reduziert das persönliche Haftungsrisiko der Sportstätten-Betreiber, also Vereine, Firmen oder Kommunen, um ein Vielfaches. Regelmäßige Inspektionen tragen natürlich auch zum Wert- und Funktionserhalt der Anlage bei.

 

Lassen sie sich unverbindlich beraten und vereinbaren sie jetzt einen Inspektionstermin bei der HSS GmbH, Erlensee telefonisch +49 6183 91 99 80 oder unter info@hss-sport.de.