Information für Vereinsvertreter zum Ende der Wechselperiode I

22. August 2015 · Allgemein · von: HFV

(Seniorenbereich und älterer A-Juniorenjahrgang).

Der antragstellende Verein muss die vollständigen Unterlagen für den regionalen, überregionalen und internationalen Vereinswechsel von Seniorenspielern oder Spielern des älteren A-Juniorenjahrgangs – 97er Jahrgang- der Geschäftsstelle des Hessischen Fußball-Verbandes bis spätestens Montag 31. August 2015 24.00 Uhr auf dem Postweg zustellen oder in den Briefkasten der Passstelle einwerfen. Zur Wahrung der Frist gilt ausschließlich der Eingangsstempel der Geschäftsstelle.

Die HFV-Passstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und im Original vorliegende Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, Nachweis der Abmeldung) bearbeitet werden. Kopierte oder zugefaxte Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden. Einzig nachträgliche Freigaben und Vertragsspielerverträge können gefaxt oder als Scan an die offizielle E-Postfach-Emailadresse der Passstelle gesendet werden. Aber auch hier gilt: Eingang beim HFV spätestens am 31. August 2015. Als Nachweis einer fristgemäßen zugefaxten Freigabe sollten Sie den Sendebericht bzw. das Sendejournal aufbewahren.

Bei Fristversäumnis ist der Spieler für Pflichtspiele frühestens zu Beginn der nächsten Wechselperiode, also frühestens ab dem 01. Januar 2016, spielberechtigt. Es sei denn, der Amateurspieler hat beim abgebenden Verein nachweislich länger als sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen. In dem Fall ist der Spieler nach Ablauf der vollen sechs Monate für Pflichtspiele des neuen Vereins spielberechtigt.

Gerne könne Sie auch die Antragstellung online nutzen. Allerdings müssen bei aktuellen oder werdenden Vertragsspielern die Wechselunterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Antragstellung–Online ist für nachträgliche Freigaben und für die Beantragung von internationalen Vereinswechseln nicht möglich.