HFV-Vorstandssitzung: 19 Änderungsanträge angenommen

29. Juni 2015 · Allgemein · von: Matthias Gast

HFV-Präsident Rolf Hocke. Foto: getty images

Rolf Hocke, der Präsident des Hessischen Fußball-Verbandes, eröffnete die Sitzung des Verbandsvorstandes am vergangenen Samstag in Grünberg. Er resümierte die Saison der hessischen Topvereine „Der Aufstieg der Darmstädter ist eine Leistung, die man gar nicht hoch genug einschätzen kann“, so Hocke und ergänzte: „Alle unsere Vereine haben unser Daumendrücken verdient.“ Hocke erklärte zudem, dass der HFV bei der Umsetzung des DFB-Masterplans „voll im Soll“ sei.

Nach dessen Bericht stellten sich die neuen Mitarbeiter des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) vor: Justitiar Benjamin Koch, Öffentlichkeitsreferent Matthias Gast, die beiden neuen Verbandssportlehrer Thomas Voggenreiter und Christoph Liebich sowie Hoteldirektor Thomas Schmitt.

Nach der Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Verbandsvorstandes vom 14. März 2015 gab HFV-Vizepräsident Stefan Reuß Einblicke in die finanzielle Situation des HFV und beleuchtet insbesondere das Sporthotel in Grünberg. „2013 war ein kritisches Jahr, 2014 erfolgte die Umkehr auf dem Weg zu einer schwarzen Null. 2015 verzeichnen wir einen guten Anstieg im Sponsoring“, erklärte Reuß.

Anschließend nahm der HFV-Aufsichtsratsvorsitzende Hans Wichmann zum Abschlussbericht der Wirtschaftsprüfer zum Haushalt 2014 Stellung und betonte die. „sehr gesunde Haushaltslage.“ Es folgte die Entlastung des Präsidiums für das Haushaltsjahr 2014 und die Beschlussfassungen diverser Anträge.

Die Inhalte im Einzelnen:
„§3 Spielklassen“: Die Beschwerdefrist bezüglich Beschlüssen des Verbandsspielausschusses wurde auf eine Woche verkürzt. Zusatz: „Ergeht der Beschluss über die Spielklassenzugehörigkeit frühestens 14 Tage vor dem ersten Spieltag der Hessenliga, kann die Beschwerdefrist auf drei Tage verkürzt werden.“

Änderung Nummer 2 („§6 Klassenleiter“): Die Klassenleiter sind an die Weisungen des Kreisfußballwartes, nicht mehr des Fußballausschusses gebunden.

Bei „§7 Spieldurchführung“ gibt es folgende Ergänzung: „Klassenleiter können in Abstimmung mit dem Kreisfußballwart, auf Verbandsebene mit dem Verbandsfußballwart, Verbandsaufsicht anordnen. Die Kosten gehen zu Lasten des Verbandes.

„§11 Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko“: In diesem Paragraph wurde neben der Einschätzung der Ordnungsbehörde die Einschätzung des Klassenleiters ergänzt. Zusätzliche Vervollständigung: „Wird das Spiel vom Klassenleiter als Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eingestuft, geschieht die Verlegung in Abstimmung mit dem Kreisfußballwart bzw. Verbandsfußballwart.

Zu „§12 Spielbetrieb“ und „§13 Futsal“ wurde jeweils in Bezug auf die Futsal-Regeln ergänzt, dass auch die allgemeingültigen Bestimmungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hier Anwendung finden.

Darüber hinaus wurden der „§18 Teilnahmemeldung“ und „§44 freiwilliger Abstieg“ in Bezug auf Mannschaftsabmeldungen konkretisiert, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Spielklassen, in denen die Mannschaften aktiv waren und die Spielklassen darunter.

Für Vereine der 1. und 2. Bundesliga wurde in Anpassung an die Vorschriften des DFB in „§23 1. Mannschaften“ der Passus gestrichen, dass diese „mit ihrer 1. Amateurmannschaft an den Meisterschaftsspielen der Amateurklassen teilnehmen“ müssen.

Der „§38 Nichtantreten, Genehmigung für Nichtantreten, Spielverlegung“ wurde hinsichtlich der unterschiedlichen Mannschaftsstärken erweitert. „Nichtantreten liegt vor, wenn eine Mannschaft bei 11er Mannschaften nicht mindestens sieben (9/6, 7/5) Spieler in Spielkleidung auf dem Feld hat“.
Ebenso wurde „§51 Sieben Spieler“ erweitert, zusätzlich mit dem Absatz, dass die dreimalige Forderung zum Abbruch des Spiels innerhalb einer Saison zum Abstieg führt.

In „§42 Allgemeines Spielverbot“ wurde die bisher notwendige Genehmigung des Verbandsspielausschusses gestrichen, in „§56 Platzbau“ fallen die Freiumschläge weg. Der elektronische Spielbericht macht Absatz 1 des „§56a Spielbericht“ überflüssig. Laut Änderung des „§74 Neutrale Schiedsrichter-Assistenten“ sind zukünftig auch bei Freundschaftsspielen von Hessen-, Verbands und Gruppenligisten untereinander neutrale Schiedsrichter-Assistenten an der Seitenlinie.

In „§86 Hessenpokal“ wurde der Zusatz „grundsätzlich“ eingefügt, um eventuell auf eine Verlängerung im Falle von zum Beispiel großer Hitze zu verzichten. Die Wartefrist beim Vereinswechsel von Amateuren in „§121“ wurde ebenfalls konkretisiert.

Für die Schiedsrichter wurden in „§18 Spesen bei Juniorenspielen“ die Spesen in der neu eingeführten A-B- und C-Junioren-Verbandsliga definiert, für die Jugend wurde in „§8 Untere Mannschaften“ eine Beschränkung des Einsatzes von höher gemeldeten Spielern vorgenommen.

Darüber hinaus gab es neue personelle Besetzungen in den Kreisen Biedenkopf (KSO Dietmar Becker für Rainer Franz), Kreis Wiesbaden (KJW Dieter Pfauth für Jose Atanasio, Matthias Ott für Dieter Pfauth), Kreis Hochtaunus (Klassenleiter Andreas Bloching, Beisitzer Patrick Picha), Kreis Limburg/Weilburg (Lehrwart Holger Lenz für Egon Maurer), Werra-Meißner-Kreis (Kreispressewart Heinz Fink für Udo Herrmann), Kreis Schlüchtern (Koordinator für Qualifizierung Heiko Breitenberger für Richard Nix), Kreis Hanau (Jugendbildungsbeauftragter Helge Schröder) und Kreis Main-Taunus (Referent Mädchen- und Schulfußball Thomas Hildmann für Romana Körperova).

Zum Abschluss wurde der Jugendförderverein JFV Hinterland genehmigt und folgende Vereine neu in den HFV aufgenommen: FC Gießen, FSV Hessen Wetzlar, SV Kurdistan Gießen, JFV Dreieich und die SG Offenbacher Finanzämter als Freizeitverein. Aus den Kreisen Limburg/Weilburg, Hersfeld-Rotenburg, Bergstraße, Groß-Gerau und Friedberg kamen hinzu: JFV Waldbrunn, JFV Ulfetal-Weiterode, JFV Unter-Flockenbach/Trösel, SC Biebesheim und der FC Karben.