HFV Ü-Futsal-Cups 2019: 10. AH-Hallen-Jubiläum

26. Dezember 2018 · Top-News · von: Stephanie Nöthen

Der 10. HFV Ü35-Futsal-Cup sowie der 5. HFV Ü50-Futsal-Cup finden am Samstag, 16. Februar 2019 in Grünberg in zwei Sporthallen auf drei Spielfeldern statt.

Foto: HFV

Damit feiert der Verbandsausschuss für Freizeit- und Breitensport ein kleines Jubiläum: Seit zehn Jahren bietet er Veranstaltungen für AH-Fußballer in der Halle an und von Anfang an wurde dabei Futsal gespielt. Auch die Erweiterung um die Altersklasse Ü50 ab dem Jahr 2015 hat sich als richtig erwiesen, wie die hohen Teilnehmerzahlen beweisen.

Folgende Neuerung gilt für den Ü35-Futsal-Cup:
Teilnahmeberechtigt sind:
a) die AH-/Ü35-Futsal-Kreismeister. Kann der Kreismeister nicht teilnehmen, kann das Startrecht durch die zweitplatzierte Mannschaft auf Kreisebene wahrgenommen werden.
b) Zusätzlich erhält der Sieger des HFV Ü35-Futsal-Cups 2018 (TSV Großen-Linden) ein automatisches Startrecht. Gewinnt dieser die Kreismeisterschaft zur Qualifikation für den 10. HFV Ü35-Futsal-Cup, so erhält die zweitplatzierte Mannschaft dieses Kreises zusätzlich ein Startrecht für den HFV Ü35-Futsal-Cup.
c)  Gemeldete Mannschaften aus den Kreisen, die nicht bei a) oder b) berücksichtigt sind, wobei dazu folgende Regelung gilt:
• Kreise, in denen keine Kreismeisterschaft zustande kommt, die aber eine Mannschaft haben, die am HFV Ü35-Futsal-Cup teilnehmen möchte, können diese Mannschaft anmelden. Wenn die maximale Teilnehmerzahl von 16 durch die gemeldeten Mannschaften aus a) und b) noch nicht erreicht ist, wird aus den gemeldeten Mannschaften bis zur Zahl 16 aufgefüllt.
• Wenn die Anzahl der gemeldeten Mannschaften größer ist als die Anzahl der verbliebenen Startplätze, werden die Teilnehmer, die beim Ü35-Futsal-Cup ein Startrecht erhalten, aus den Reihen der gemeldeten Mannschaften gelost.
• Wenn mehr als 16 Kreismeisterschaften gespielt werden, erhalten alle Meister ein Startrecht, auch wenn dies zu einer Gesamtzahl von über 16 führt. Weitere Mannschaften sind allerdings dann nicht mehr startberechtigt.
Wie bisher gilt:
• Bereits bestehende und beim Verband gemeldete und eingetragene Spielgemeinschaften sind zugelassen und werden als ein Verein behandelt.
• Der teilnehmende Verein muss eine AH-Mannschaft im DFBnet-Meldebogen für das laufende Spieljahr angegeben haben. Bei einer SG reicht die Meldung durch den federführenden Verein.
• Teilnahmeberechtigt sind Spieler, die 1984 oder früher geboren sind.
• Es wird ein Fragebogen zur Sporttauglichkeit verwendet. Dieser Fragebogen soll die Teilnehmer für das Thema Gesundheit und ärztliche Vorsorge sensibilisieren.


Ü50-Futsal-Cup
Der 5. HFV Ü50-Futsal-Cup wird als "Deine-Manndeckung-Cup" gespielt. Namensgeber ist die Firma Janssen, ein Kooperationspartner des HFV. Die Firma Janssen stellt für eine der teilnehmenden Mannschaften einen Satz von insgesamt 16 Trikots zur Verfügung, der nach Ablauf der Meldefrist unter allen Interessenten verlost wird und am Spieltag zu tragen ist. Wer diesen Trikotsatz gewinnen möchte, kann dies bei der Anmeldung auf dem Meldeformular angeben.
Wie bisher gilt:
• Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des Hessischen Fußball-Verbandes.
• Pro Fußballkreis können zwei Mannschaften gemeldet werden.
• Bereits bestehende und beim Verband gemeldete und eingetragene Spielgemeinschaften sind zugelassen und werden als ein Verein behandelt.
• Spielgemeinschaften aus maximal zwei Vereinen können für den HFV Ü50-Futsal-Cup gebildet werden. Diese speziellen Ü50-Spielgemeinschaften müssen auf dem vorgesehenen Ü50-SG Antragsformular beantragt und vom zuständigen Kreisfußballwart und AH-Beauftragten bzw. Freizeit- und Breitensportreferenten genehmigt werden. Die genehmigten Anträge sind bis zum 25.01.2019 einzureichen.
• Der teilnehmende Verein muss eine AH-Mannschaft im DFBnet-Meldebogen für das laufende Spieljahr angegeben haben. Bei einer SG reicht die Meldung durch den federführenden Verein.
• Teilnahmeberechtigt sind Spieler, die 1969 oder früher geboren sind.
• Es wird wie bei Ü35 ein Fragebogen zur Sporttauglichkeit verwendet. Dieser Fragebogen soll die Teilnehmer für das Thema Gesundheit und ärztliche Vorsorge sensibilisieren.
Meldefrist für beide Ü-Futsal-Cups ist Freitag, der 25. Januar 2019. Die Meldung muss mittels der zur Verfügung gestellten Meldebögen über die zuständigen Kreisreferenten erfolgen. Weitere Informationen stehen auf der HFV-Homepage (unter Fußball – Futsal –Ü35 bzw. Ü50-Futsal-Cup).