HFV-Hinweis für Vereinsvertreter bezüglich des Poststreiks

25. Juni 2015 · Allgemein · von: Stefan Heck

Foto: Martin Jäger/pixelio

Aufgrund des Poststreiks kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Zustellung einiger Briefe bzw. Einschreiben. Wir möchten im Sinne aller Beteiligten vernünftig mit diesem Umstand umgehen.
Vereinen, die die Frist zur Einsendung des Spielerpasses nach einer Abmeldung des Spielers aufgrund des Poststreiks nicht einhalten können, wird kein Nachteil entstehen, sofern sie diese Verzögerung nicht zu vertreten haben.

Folgendes Prozedere wird praktiziert:
Wenn uns ein Vereinswechselantrag samt Einschreibebeleg eines Spielers erreicht, werden wir - sofern 14 Tage nach der Abmeldung keine Rückmeldung vom abgebenden Verein vorliegt - das Passeinzugsverfahren einleiten. Dies ist systemseitig so voreingestellt und kann auch aufgrund des aktuellen besonderen Umstands nicht verändert werden.

Dieser Mitteilung, die dem abgebenden Verein ins E-Postfach gestellt wird, ist der Tag der Abmeldung (Aufgabe des Einschreibens) zu entnehmen. Weiterhin geht aus diesem auch eine Frist hervor, während dieser sich der abgebende Verein äußern kann, ob und wie er rechtzeitig den Spielerpass herausgegeben/verschickt hat. Wir bitten im Sinne aller Beteiligten um eine umgehende Reaktion auf ein mögliches Passeinzugsverfahren.

Sollte das oben genannte HFV-Schreiben Sie erreichen, ohne dass das Einschreiben zugestellt wurde, bitten wir Sie um eine kurze E-Mail an das E-Postfach der Passstelle (hefv.passstelle(at)hfv-online.evpost(dot)de) mit Passnummer, Name des Spielers und dem Hinweis „Abmeldung des Spielers bisher nicht erhalten“. Setzen Sie bei diesem Schreiben bitte den aufnehmenden Verein in CC, so dass dieser Kenntnis von einer möglichen Nichtzustellung bekommt. Sollte der aufnehmende Verein den Vereinswechselantrag (Abmeldenachweis per Einschreibebeleg) online gestellt haben, bitten wir diesen Verein uns den eingescannten Einschreibebeleg per E-Mail vorzulegen, so dass wir den Verbleib der Abmeldung nachvollziehen können. Aus dieser Recherche wird sich dann ergeben, ob und wann der abgebende Verein auf die Abmeldung hätte reagieren müssen. Die Vereine werden erst dann mit Kosten belastet, wenn sich herausstellt, dass der Verein aus eigenem Verschulden die Frist nicht eingehalten hat.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund des Poststreiks in einigen Fällen zu Verzögerungen bei der Ausstellung der neuen Spielberechtigung kommen kann. Der HFV ist davon überzeugt, dass es auch in Ihrem Interesse liegt, eine korrekte Spielberechtigung zu erhalten.
Vereine, die wissen, dass sich ein Spieler abmelden wollte, können auch ohne Erhalt des Einschreibens die Abmeldung durch den Spieler bestätigen. Wenn diese Absicht unstrittig und klar kommuniziert ist, sollten die Vereine nicht auf den Zugang des Einschreibens warten, sondern im Sinne des „Fair-Play“ die fristgerechte Abmeldung auf dem Spielerpass bestätigen.

Dies sollte auch im Interesse des abgebenden Vereines sein, sofern dieser auf eine Entschädigungszahlung hofft. Gemeinsame Lösungen sind meist die besten!

Hinweis: Die Abmeldung online durchzuführen geht am Schnellsten (Pass ausfüllen, als ungültig markieren und zwei Jahre archivieren nicht vergessen). Zudem bietet die Post den Service der Abfrage auf welchen Postwegen es zu Verzögerungen kommen kann.