Hessenliga: Einzelfallentscheidung für 2013/14

29. April 2014 · Allgemein · von: Jennifer Braun

Hessenliga: Einzelfallentscheidung, Foto: Getty Images

 

In Folge des Rückzugs von derzeit drei Mannschaften aus der Hessenliga gibt der Hessische Fußball-Verband bekannt, dass diese Vereine auf die Zahl der fünf Absteiger angerechnet werden und am Ende des Spieljahres an das Ende der Tabelle rücken.

Der Verbandsspielausschuss hat sich gemäß den Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2013/14, die eine verbindliche Richtzahl von mindestens 17 Mannschaften für die Saison 2014/15 vorgibt, dazu entschieden, die freiwillig ausscheidenden Vereine bzw. die sich vom Spielbetrieb zurückziehenden Mannschaften nach Saisonende an das Tabellenende zu setzen. Punkte und Tore werden dabei nicht gestrichen.

Die Zahl der Absteiger von fünf Mannschaften erhöht sich folglich nicht. Weitere Vereine, die ebenfalls freiwillig absteigen oder keine Mannschaft für die Spielzeit 2014/15 melden, werden ebenfalls auf die Anzahl der Absteiger angerechnet.

Eine derartige Einzelfallentscheidung war notwendig geworden, da in der aktuellen Saison 2013/14 keine Relegationsspiele zur Hessenliga stattfinden und eine Lösung der Regelungslücke in Form von einem Auffüllen der Liga durch die Zweitplatzierten der drei Verbandsligen nicht möglich und sportlich auch nicht vertretbar gewesen wäre.

Unter Einbezug von TGM/SV Jügesheim, FSV Fernwald und FSV Frankfurt U23, die freiwillig ausscheiden bzw. sich vom Spielbetrieb zurückziehen und derzeit nicht auf einem regulären Abstiegsplatz liegen, reduziert sich die Anzahl der sportlichen Absteiger nach aktuellem Stand damit auf zwei Mannschaften.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht einfach gemacht und sind zusammen mit dem Verbandsspielausschuss unter der Leitung von Jürgen Radeck alle möglichen Varianten durchgegangen. Die nun getroffene Entscheidung ist sportlich fair und benachteiligt keinen der betroffenen Vereine“, so Präsident Rolf Hocke.

Der zuständige HFV-Vizepräsident für Recht und Satzung, Torsten Becker, ergänzt: „Durch das Aussetzen der Relegation in dieser Meisterschaftsrunde ist eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke in der Spielordnung entstanden. Das heißt, wir müssen die Spielordnung nun nach Sinn und Geist unter Berücksichtigung des sportlichen Gedankens auslegen. Danach kann es nur so sein, dass die freiwillig ausscheidenden oder sich zurückziehenden Mannschaften nach dem letzten Spieltag an das Ende der Tabelle rücken und es keine zusätzlichen Absteiger aus der Hessenliga gibt. Auch die Abstiegsregelungen der unteren Klassen werden durch diese Entscheidung nicht berührt.“