1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Grußworte der Gäste
4. Ehrungen
5. Feststellung der Beschlussfähigkeit
6. Entgegennahme und Aussprache zu den Berichten der Mitglieder des Kreisjugendausschusses
7. Wahl eines Wahlleiters und der Wahlprüfungskommission
8. Entlastung des Kreisjugendausschusses
9. Wahl der Mitglieder des Kreisjugendausschusses mit Ausnahme des Jugendsprechers und der weiteren Mitglieder nach § 53 Nr. 3 g) der Satzung
a) Kreisjugendwart
b) Stellvertreter
c) Jugendbildungsbeauftragter
d) Referent für Schulfußball
e) Mädchenreferent
10. Anträge auf Änderung der Satzung und der Ordnungen soweit sie den Jugendbereich betreffen
11. Ortswahl des nächsten Kreisjugendtages
12. sonstige Anträge
13. Verschiedenes
Anträge zu den Punkten 10 und 12 müssen spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Kreisjugendtages beim Kreisjugendwart in schriftlicher Form mit Begründung eingehen.
*Soweit in dieser Einladung die männliche Form eines Amtes oder einer Organ- oder Gremienfunktion gewählt wird, werden damit auch Amts,- Organ- oder Gremienfunktionen aller Geschlechter angesprochen.
Die Kreisjugendtage der Kreise Hochtaunus und Wetzlar finden an folgenden Terminen statt:
Kreis Hochtaunus
Di. 07.05.2024 um 19 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Laubach
Stockheimer Seite 35, 61279 Grävenwiesbach
Kreis Wetzlar
Do. 15.02.2024 um 19 Uhr
Bürgersaal Oberwetz
Rheinfelser Straße, 35641 Schöffengrund
Einladung zu den Kreisjugendtagen Hochtaunus und Wetzlar
02. Februar 2024
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Amtliches
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