Drei Fragen zum Versicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber

17. März 2016 · Allgemein · von: Wolfgang Gindorf (ARAG)

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1. Ist der Versicherungsschutz über die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen auch dann gegeben, wenn ein Mitgliedsverein des HFV einen Flüchtling aus einer Erstaufnahmeeinrichtung zum Training abholt bzw. anschließend zurückbringt und auf diesem Weg ein schädigendes Ereignis eintritt?
Grundsätzlich mitversichert ist der direkte Rückweg der Asylbewerber/Flüchtlinge von den Veranstaltungen zurück zur Unterkunft. Der Hinweg ist nicht versichert. Fahrten mit privaten PKW, die im offiziellen Auftrag des Vereins erfolgen, sind im Rahmen einer Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz abgesichert. Werden  Vereinsmitglieder während einer solchen Fahrt verletzt, sind sie über die Sportunfallversicherung des lsb h abgesichert.

2. Ist der Versicherungsschutz des lsb h auf den Spielbetrieb des entsprechenden Vereins beschränkt oder ist dieser auch im Trainingsbetrieb oder bei sonstigen Veranstaltungen gegeben?
Versichert sind die Asylbewerber/Flüchtlinge bei allen Sportveranstaltungen der lsb h-Vereine, gleichgültig, ob es sich um ein Turnier, ein Freundschaftsspiel, Training oder dergleichen handelt. Die Asylbewerber/Flüchtlinge sind auch als Zuschauer/Begleiter sowie bei der Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen versichert. Ebenso versichert sind die Asylbewerber/Flüchtlinge bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/der Vereinseinrichtungen) und als Helfer bei Veranstaltungen.

3. Ist es relevant für das Bestehen des Versicherungsschutzes, ob der Flüchtling bereits einen Asylantrag gestellt hat oder nicht?
Asylbewerber/Flüchtlinge, die auf die Erstregistrierung warten und somit noch keinen Asylantrag stellen können, sind in dieser Vakanzzeit ebenfalls versichert. Dies trifft jedoch für Asylbewerber/Flüchtlinge, die auf ihre Erstregistrierung warten müssen, nicht zu. Grundsätzlich gilt, dass Asylbewerber/Flüchtlinge, welche sich illegal in Deutschland aufhalten, nicht versichert sind.