Der Sportversicherungsvertrag

18. August 2015 · Allgemein · von: lsbh

Die Sportversicherung des Landessportbund Hessen bietet eine weitreichende Absicherung. Foto: getty images

Ist Sport Mord? Nein, ist er nicht. Denn nicht umsonst betreiben gerade in Deutschland Millionen von Menschen Hunderte von Sportarten und genießen es, sich in der Gemeinschaft oder alleine zu bewegen. Natürlich sind mit der Sportausübung aber auch Risiken verbunden, insbesondere mit der Gefahr einer Verletzung. Deren Häufigkeit und Schwere können zwar durch geeignete präventive Maßnahmen reduziert werden, ausgeschlossen aber niemals. Hinzu kommt die Gefahr, in einem unachtsamen Moment selbst einen Schaden zu verursachen oder durch andere Verkehrsteilnehmer unverschuldet einen Unfall zu erleiden.

Für den Vereinssport bietet die Sportversicherung des Landessportbund Hessen eine weitreichende Absicherung, die unter www.arag-sport.de hinterlegt ist.

Teil 1: Die Unfallversicherung

Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall, insbesondere im Fall einer verbleibenden und dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.

Wer ist versichert?
Alle aktiven und passiven Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter, alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Lizenzspieler und Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

Was versteht die Versicherung unter einem Unfall?

Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch Todesfälle als unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der aktiven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs (ohne äußere Einwirkung) sind versichert.

Wann besteht Versicherungsschutz?
Versichert ist grundsätzlich die Teilnahme am satzungsgemäßen Vereins-/Verbandsbetrieb. Unfälle beim Training fallen ebenso darunter wie die Teilnahme an Turnieren oder Sportveranstaltungen für den Verein. Mitversichert sind zudem auch Unfälle, die den Mitgliedern als Zuschauer bei versicherten Veranstaltungen sowie bei sämtlichen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Sportausübung zur Verfügung stellt, zustoßen. Auch der direkte Weg zu und von den versicherten Aktivitäten ist abgesichert, jegliche private Sportausübung mit Folgen jedoch nicht.

Welche Leistungen werden erbracht?
Die Sportunfallversicherung hat insbesondere das Ziel, bei schweren Verletzungen eine besondere Hilfe zu bieten. Es werden daher im Sportversicherungsvertrag des lsb h im Invaliditätsfall und im Todesfall Leistungen erbracht. Schwerverletzten wird zudem ein Reha-Management über einen erfahrenen Rehadienst angeboten. Dieser Rehadienst begleitet den Verletzten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation sowie im Sozialen-, Beruflichen- oder auch im Pflege-Management.

Wie errechnet sich eine Invaliditätsleistung?
Die vertraglichen Bestimmungen sehen für Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (Arme, Beine, Sehkraft usw.) feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die abhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung nach ärztlicher Begutachtung herangezogen werden. Für Gesundheitsschäden an anderen oder mehreren Körperteilen oder Sinnesorganen wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt.

Werden Leistungen meiner privaten Unfallversicherung angerechnet?
Nein. Die Leistungen aus der Sportversicherung erfolgt zusätzlich zur privaten Vorsorge. Grundsätzlich kann über den Sportversicherungsvertrag des lsb h die private Vorsorge nicht ersetzt werden.

Vorgehensweise bei einem Unfall
Melden Sie vorsichtshalber jeden Unfall umgehend dem Versicherungsbüro des lsb h. Natürlich geht das auch online unter www.arag-sport.de.
Das waren die wichtigsten Infos zur Unfallversicherung im Sportversicherungsvertrag.
Quelle: aragvid-arag

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.
Herr Pirmann, E-Mail: Horst.Pirmann(at)arag(dot)de, Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, E-Mail: Ursula.Schuelzgen(at)arag(dot)de, Telefon: 069/6789-315
Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung